Rieder Beat · Ständerat · 2025-12-16
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-16
Wortprotokoll
Ich versuche alles, um Sie nicht zu langweilen und nichts zu wiederholen. Somit beginne ich mit einem kleinen Heft, das ich mir vom Schweizer Notarenverband zusammenstellen liess. Sie staunen: Wieso vom Schweizer Notarenverband?
Eine starke Kritik, die an dieser Eventualversicherung geübt wird, lautet, dass wir quasi auf alle Liegenschaften, auf alle Grundstücke, auf alle Gebäude ein Pfandrecht aufladen, das die Eigentümer dann später irgendwann verpflichtet, eine Summe zu zahlen. Und dann wird gesagt, das sei komplett unschweizerisch. Das Gegenteil ist der Fall. Es sind[NB]aufgrund[NB]von[NB]Gesetzesbestimmungen Hunderte von Pfandrechten verborgen, welche der Eigentümer im Krisenfall begleichen muss, obwohl sie nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Ich würde das nicht sagen, wenn es nicht noch ein neckisches Detail in diesem Heft gäbe. Wissen Sie eigentlich, wer sich gegen einen Ausfall durch ein unmittelbares gesetzliches Pfandrecht, das nicht im Grundbuch eingetragen ist, versichert hat? Sie raten richtig: die Versicherer. Die Versicherer haben sich in verschiedensten Kantonen gegen das Risiko eines Ausfalls ihres Versicherten durch ein Grundpfand, welches nicht im Grundbuch eingetragen ist, sondern auf dem Gesetz beruht, abgesichert. Das nur vorweg zu jenen, die sagen, dass das nicht plausibel sei und nicht vollziehbar sei.
Selbstverständlich, wir haben alle Daten. Jedes Gebäude in der Schweiz ist aufgenommen. Jedes Gebäude ist in x Registern eingetragen. Jedes Gebäude hat einen Gebäudeversicherungswert, und das Ganze funktioniert wie am Schnürchen. Ich kann Ihnen sagen: Die Gebäudeversicherer wissen genau, wer wie, wann, wo zu zahlen hätte. Auch der Staat weiss es, weil der Staat über seine Steuern - Gebäudesteuer, Grundstückgewinnsteuer usw. - natürlich auf jedem Gebäude ein verstecktes Pfand hat. Er ist gegen einen Ausfall abgesichert und dagegen, dass der Eigentümer allenfalls nicht zahlen könnte; dazu diese kurze Einleitung.
Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema. Ich habe dieses Thema hier schon mehrfach angesprochen. Mir geht immer verloren, dass wir uns von den Fakten wegbewegen, und die Fakten sind relativ einfach. 1356 in Basel: 6,9 auf der Richterskala; 1601 in Luzern: 6,1 auf der Richterskala; 1755 in Brig und Visp: 6,1 auf der Richterskala; 1855 in Visp: 6,2 auf der Richterskala; 1861 in Chur: 5,9 auf der Richterskala; 1946 in Sierre und Sion: 6,1 auf der Richterskala. Das sind jene Erdbeben, welche in der Schweiz als schwer bezeichnet werden müssen. Alle 100 bis 150 Jahre knallt es in der Schweiz, und wir wissen nicht, wo, und wir wissen nicht, wann - aber es knallt. Wir sind ein Erdbebenland, und wenn Sie sich gegen dieses Erdbeben nicht versichern wollen, ist das Ihr gutes Recht. Das ist ein politischer Entscheid.
Nicht die Minderheit Ihrer Kommission hat dies als Menetekel ins Zentrum gerückt. Vielmehr gibt es einen Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2020 mit dem Titel: "Welche Risiken gefährden die Schweiz?" Darin können Sie nachlesen, welche drei Risiken besonders relevant sind.
1.[NB]Pandemie: Dieses Risiko haben wir bereits durchgespielt.
2.[NB]Krieg: Dagegen rüsten wir auf, halten eine Armee bereit und stellen Milliarden von Franken zur Verfügung. [GZ]
3.[NB]Erdbeben.
Kollege Würth hat bereits angedeutet, was gute Politik ist. Für mich ist eine gute Politik jene, die einer Katastrophensituation nicht erst im Nachhinein mittels Notrecht begegnet. Gute Politik regelt auch tatsächlich die Bereiche, die sie für den Katastrophenfall vorgängig regeln kann und will.
Nach jahrzehntelangen Versuchen, die Lücken bei der Erdbebenversicherung zu schliessen, ist die vorliegende Lösung gelungen. Sie sieht nur im Falle eines schwerwiegenden Erdbebens eine entsprechende Prämie vor. Diese belastet die Grundeigentümer bis zum Eintritt des Ereignisses überhaupt nicht. Es wird nichts gezahlt, d.[NB]h., es wird weder eine Prämie fällig, noch wird ein Fonds geäufnet oder die kantonale Gebäudeversicherung ausser Kraft gesetzt. Ebenso wenig wird die private Gebäudeversicherung tangiert. Stattdessen wird eine Zusatzleistung verlangt, um katastrophale Schäden zu decken.
Was haben die Kantone nicht alles gesagt und getan - über zwanzig, dreissig Jahre hinweg haben sie versucht, eine Lösung herbeizuführen. Wie von Frau Kollegin Graf erwähnt, ist es ihnen bis heute nicht gelungen. Entscheidend ist dann, wie sie sich am Ende zu einer solchen Lösung, die hier im Parlament vorliegt, äussern, also nicht einer föderalen, sondern einer zentralistischen Lösung. Hier muss ich Ihnen schlicht sagen: Lesen Sie die Vernehmlassungen. Das ist zwar langweilig, aber manchmal sollte man es trotzdem tun. 22 von 26 Kantonen sind mit dieser Lösung einverstanden. 8 Kantone wehren sich dagegen, dass die Prävention gegen Erdbeben zentralisiert wird. Das ist wichtig. Aber mit der vorliegenden Lösung, dieser Eventualversicherung, waren 22 Kantonsregierungen einverstanden. Angesichts dessen glaube ich, dass man dies nicht als Bekämpfung des Föderalismus sehen soll, sondern als Auftrag, eine solche Versicherung einzuführen.
Das Argument, die Versicherung gegen Erdbeben dem Markt zu überlassen und auf Freiwilligkeit zu setzen, ist, Herr Kollege Stark, empirisch leider widerlegt. Selbst nach den enormen Anstrengungen in den letzten zwanzig Jahren sind in der Schweiz derzeit nur rund 20 Prozent der Gebäude gegen Erdbeben versichert. Damit besteht eine dramatische Versorgungslücke. In den Kantonen, die bereits grosse Ereignisse erlebt haben, ist die Versicherungslücke weniger ausgeprägt, aber immer noch vorhanden. In meinem Kanton sind es rund 50 Prozent. Im Ernstfall würden die kantonalen wie auch die privaten Versicherungen völlig überlastet sein. Zudem deckt diese Privatversicherung lediglich einen Teil des Schadens ab. Das werden Sie spätestens bemerken, wenn Sie wieder aufbauen wollen. Oft wird argumentiert, dass der Bund dann ohnehin einspringen müsste. Das ist korrekt. Aber noch einmal zur Wiederholung: Der Bund wird bereits ausgelastet sein. Er wird mit der Abdeckung der Infrastrukturschäden beschäftigt sein, da diese Schäden ebenso hoch ausfallen wie die direkten Gebäudeschäden.
Kollege Würth hat auf den Vergleich mit Blatten hingewiesen; dieser ist nicht ganz zutreffend. Aber ich kann Ihnen schon sagen, was mir als Parallelität zu diesem Entscheid aufgefallen ist, den wir heute treffen müssen:
1.[NB]Eine völlig unerwartete Katastrophe tritt entgegen allen Vorhersagen und Erwartungen tatsächlich ein, und alle sind verwundert und kratzen sich hinter den Ohren.
2.[NB]Die Schadenhöhe an den Gebäuden eines kleinen Bergdorfs steht bei 300 Millionen Schweizerfranken. Blatten ist nicht Zürich, das sind nicht einmal zwei Gebäude in Zürich - nicht einmal zwei Gebäude! Können Sie sich vorstellen, was für einen Schaden wir im Ernstfall, bei einem Grossbeben in einer zentral gelegenen Stadt, hätten?
3.[NB]Die Versicherer sprechen schon bei diesem Fall von einem schweren Ereignis, obwohl wir keine Versicherungslücke haben, sondern eine hundertprozentige Versicherungsdeckung. Fast 100 Prozent der Gebäude in Blatten waren versichert.
4.[NB]Die Gemeinde Blatten kann den privaten Gebäudeversicherern nicht zu Hilfe eilen. Die Gemeinde Blatten ist komplett überfordert. Sie hat nämlich zusätzlich 200 Millionen Franken Kosten für Infrastruktur zu decken: angefangen[NB]bei[NB]der[NB]Strasse und weiter über das Wasser bis zum Abwasser. [PAGE 1367]
5.[NB]Die Solidarität kann bei einem solch kleinen Ereignis sehr viel abdecken, und ich bin überzeugt, dass diese Solidarität bei einem Ereignis wie dem von Blatten ausreichen kann. Aber wir reden bei einem Erdbeben grösseren Ausmasses von Schäden zwischen 10 und 50 Milliarden Franken - und nicht von 300 Millionen Franken. Ich bin der Meinung, dass diese Zahlen sogar untertrieben sind. Extrapolieren Sie einfach den Fall Blatten auf eine Grossstadt wie Luzern. Ich nehme Luzern, weil diese Stadt 1601 bereits einmal ein Erdbeben mit einer Stärke in der Grössenordnung von 6,1 erlitten hat. Die Wissenschaft sagt, dass wir allein in der Stadt Luzern mit Schäden von etwa 10 Milliarden Franken zu rechnen hätten - ohne Umland. Daraus schliesst die Wissenschaft, dass wir eine Versorgungslücke haben und dass wir dieser Vorlage zustimmen sollten.
Es wird jetzt so getan, als habe es in der Anhörung der UREK-S eine Fifty-fifty-Situation gegeben. Nein, 80 Prozent der Anhörungsteilnehmer waren für diese Lösung. Zwei Kreise waren gegen diese Lösung, das ist verständlich, es ist auch interessenbedingt; ich habe nichts dagegen. Aber 80 Prozent der Vertreter der Wissenschaft, die Kantone selbst und die kantonalen Gebäudeversicherer waren für diese Lösung. Der Konflikt in der Kommission - ich danke dem Berichterstatter - entbrannte eigentlich nur an der Weiterentwicklung der Verfassungsbestimmung auf Stufe Gesetz. Zu Recht wurde vom Berichterstatter während der Beratungen moniert, dass selbstverständlich nicht alle Kantone die gleichen Risiken tragen, dass auch nicht alle Eigentümer von Gebäuden dem gleichen Risiko ausgesetzt sind, dass nicht alle Eigentümer nicht versichert sind und dass daher ein risikobasierter Ansatz bei der Entwicklung dieser Eventualverpflichtung zwingend notwendig sei. Also, ich pflichte dem zu, ich habe dem bereits in der Kommission zugestimmt. Es braucht einen risikobasierten Ansatz, vielleicht auf Verfassungsstufe, ganz sicher aber auf Gesetzesstufe. Aber dieses Manko, das Fehlen einer solchen Präzisierung, als Anlass zu nehmen, um überhaupt nichts zu machen, ist für mich abstrus.
Für die Annahme dieser Verfassungsbestimmung braucht es das Volk; sie muss noch vor das Volk. Wenn das Volk sagt, wir brauchen das nicht, kann ich gut damit leben. Ich gebe gerne zu Protokoll, dass ich selbst bei einer Annahme für eine risikobasierte Gesetzgebung wäre. Es ist selbstverständlich und völlig klar, dass jemand, der sein Gebäude mit eigenen Mitteln gegen Erdbeben versichert, nicht gleich zur Kasse gebeten werden kann wie jemand, der nicht versichert ist. Es ist auch völlig klar, dass eine risikogefährdete Grossstadt wie Sion ganz andere Beiträge beisteuern müsste als Schangnau, wo vor vierzehn Tagen das letzte Erdbeben mit 3,0 auf der Richterskala gemeldet wurde.
Das Problem ist, dass wir nicht genau wissen, wann, wo und in welcher Stärke das Ganze eintritt. Daher wären wir gut beraten, wenn wir dieses Risiko nicht auf die Zukunft abwälzen.
Es kann auch nicht sein, dass einer, der eine Baukonstruktion gemacht und sich dadurch gegen Erdbeben abgesichert hat, der also erdbebensicher gebaut hat, gleich zur Kasse gebeten wird wie einer, der nichts gemacht hat. Das ist völlig klar. Aber dieses Thema aufzutun, bevor wir wissen, ob das Volk überhaupt eine solche Eventualverpflichtung will, finde ich falsch.
Ich gehe nicht davon aus, dass dies ein Spaziergang werden würde. Es wäre aber dann in der Verantwortung der Schweizerinnen und Schweizer, zu entscheiden, ob sie sich in diesem Bereich mit extremen Schadenpotenzialen und einer Versicherungslücke von 80 Prozent abfinden wollen oder nicht. Im Vergleich zu anderen Verfassungsabstimmungen, die ich erlebte und die wir in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz abhielten, scheint mir eine solche Abstimmung sinnvoll und notwendig zu sein. Ich bin dann auch gerne bereit, das Resultat der Abstimmung zu akzeptieren. Wenn die Schweizer wollen, dass es keine Absicherung gibt, ist das für mich kein Problem.
Ich gebe übrigens all jenen, die die Frage beantwortet haben wollen, was passiert, wenn man bei einem grossen Erdbeben nicht oder unterversichert ist, einen guten Rat: Schauen Sie es sich live an. Gehen Sie einfach nach Italien in die Abruzzen, und zwar in die Städte L'Aquila, Amatrice und Norcia. Dort können Sie sich anschauen, wie eine Gegend, die nicht versichert war, zwanzig Jahre nach einem grossen Erdbeben aussieht. Das können Sie sich gerne anschauen.
Der Betrag von 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme wurde in der Kommission ausgiebig erörtert. Er entspricht in etwa den Verwaltungskosten eines solchen Gebäudes pro Jahr. Er ist also alles andere als überrissen und kann problemlos gegenüber den Gebäudeeigentümern vertreten werden; er ist, wie erwähnt wurde, ohne jegliche Folgen in Bezug auf Mietzinserhöhungen oder Bankzinserhöhungen. Der Betrag entspricht in etwa den Beträgen, die Sie als Grundeigentümer sonst pro Jahr aufwenden müssen und welche von den Banken mitkalkuliert werden.
Es ist nun einmal so, dass die Risikoberichte des Bundesrates die grösstmöglichen Risiken der Schweiz wissenschaftlich erfassen, seien es wirtschaftliche oder andere Risiken. Ein grosses, schweres Erdbeben in einer Zentrumsstadt in der Schweiz ist in diesem Fall das grösste Risiko. Niemand kann sagen, ob sich in Zukunft nicht ein solches Erdbeben in einer Schweizer Grossstadt ereignet. Daher ist es wichtig, dass wir auch hierfür vorsorgen.
In der Geschichte der Erdbeben gab es eine interessante Auseinandersetzung, welche im 18.[NB]Jahrhundert zwischen Voltaire und Rousseau über das Erdbeben von Lissabon 1755 entbrannte. Die Stadt hatte damals ein ebenso hohes Erdbebenrisiko wie Basel und ein etwas höheres Risiko als Sion, Zürich, Genf, Bern oder Chur. Es entstand ein Philosophenstreit, wie man mit einem solchen Erdbeben umgehen sollte. Die eine Seite sagte, es sei die Grausamkeit des blinden Zufalls, gegen ein solches Erdbeben könne man nichts machen. Voltaire, die andere Seite, sagte das Gegenteil. Er sah darin den Wendepunkt hin zur Aufklärung, zur Aktivität und zur Verantwortung. Er wäre für diese Lösung hier gewesen, weil sie sich nicht mit fatalistischem Nichtstun zufriedengibt, sondern uns auffordert, ins Tun zu kommen und das vorzukehren, was man vorkehren kann. Das machen wir genauso in anderen Bereichen grosser Risiken, so bei einem Krieg, bei einer Pandemie, bei unserer Gesundheit.
Daher bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen, einzutreten und der Kommission die Chance zu geben, das Problem des risikobasierten Ansatzes zu lösen und dann mit einer korrigierten Version hier im Rat noch einmal eine Mehrheit zu suchen.