Burkart Thierry · Ständerat · 2025-12-16
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, gemäss der Mehrheit der Kommission nicht auf diese Vorlage einzutreten, und erlaube mir, ergänzend zum Mehrheitssprecher und zu Kollege Stark noch drei zusätzliche Argumente anzubringen.
1.[NB]Schauen wir doch einmal an, wie das in der Praxis tatsächlich aussehen würde. Was hier als kreative Lösung bezeichnet wurde, ist wohl eher die Schaffung eines potemkinschen Dorfes. Nehmen wir einmal an, ein solcher Fall, ein Grossereignis, würde eintreten. Was würde passieren? Es gäbe keine klassische Versicherungslösung; wir hätten kein Geld, das sofort vorhanden wäre und eingesetzt werden könnte; wir hätten kein Geld, das den Notleidenden zugutekommen würde. Nein, es wäre eine Eventualverpflichtung, sodass der Bund zuerst das Geld entsprechend auftreiben müsste. Der Bund wäre in diesem Fall eine grosse Inkassostelle. Er müsste nämlich bei allen Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern mit entsprechender Rechnungsversendung das Geld eintreiben. Da stellt sich zuerst einmal die Frage, wie viel er eintreiben müsste. Sind es dann wirklich diese maximal 0,7 Prozent, oder ist es allenfalls weniger? Dann müsste er schauen, wie viel man dann überhaupt beim einzelnen Gebäudeeigentümer bzw. bei der einzelnen Gebäudeeigentümerin hereinholen kann. Der Kommissionssprecher hat es erwähnt: Es ist nicht einmal klar, was die entsprechenden Werte sind, zumal diese in den verschiedenen Kantonen unterschiedlich oder eben gar nicht bewertet werden. Und was wäre die Folge? Wir hätten auf lange Zeit kein Geld, aber einen enormen administrativen Aufwand. Eine Studie der Universität St.[NB]Gallen hat berechnet, dass die administrativen Kosten sogar rund 25 Prozent der gesamten Summe betragen würden. Man kann sagen, dass das etwas hochgegriffen ist. Doch auch wenn es weniger ist, ist es immer noch sehr, sehr viel.
Die Crux an der ganzen Geschichte ist ausserdem, dass die Betroffenen eines solchen Grossereignisses dann selber noch eine Rechnung erhalten würden. Das Erste, was sie also vom Bund hören oder sehen würden, wäre eine Rechnung mit dem entsprechenden Inkassoaufruf, bitte soundso viel zu bezahlen, da man das Geld brauche. Das wäre wirklich nicht die Hilfe des Bundes, wie wir sie uns vorstellen.
Die Realität ist vielmehr eine ganz andere. Würden wir diese Lösung hier verabschieden, würde der Bund in einer Notsituation selbstverständlich rasch und unkompliziert helfen, genauso wie er das getan hat bei den letzten Grossereignissen. Das erwarten wir von ihm. Dafür gibt es zwar vielleicht nicht immer eine gesetzliche Grundlage, aber es handelt sich ja um einen Ausnahmezustand.
Wir würden uns etwas vormachen, zumal der Aufwand gigantisch und die Hilfe nicht sofort oder dann erst viel später vor Ort wäre. Sehen wir der Tatsache ins Auge: Mit diesem Inkasso-Prinzip wäre auch ein grosser Ausfall verbunden, da ganz viele Eigentümerinnen und Eigentümer gar nicht sofort die entsprechende Summe bereitstellen könnten. Herr Kollege Würth hat zwar gesagt, das sei eine verkraftbare Höhe. Nicht alle könnten aber einfach so 0,7 Prozent des Gebäudewertes liquide zur Verfügung stellen.
2.[NB]Als zweiten Grund möchte ich das Prinzip des "moral hazard" anführen; dieses wurde bereits erwähnt. "Moral hazard" heisst, dass ich etwas zur Vermeidung eines Risikos nicht tue, weil ich darauf vertraue, dass andere im entsprechenden Fall dann für den Schaden aufkommen werden. Ja, genau dies würden wir hiermit befördern. Wir würden nämlich einerseits natürlich dafür sorgen, dass man keine Versicherung mehr abschliessen muss. Es gäbe also nicht wirklich noch private Versicherungsangebote; vielleicht gäbe es die noch, aber es bestünde nicht wirklich ein Ansporn, eine solche Versicherung abzuschliessen. Und andererseits funktioniert ja die Eventualverpflichtung nach einem anderen Prinzip. Beim Versicherungsprinzip würde eine Versicherungsgesellschaft risikobasiert versichern. Das heisst, sie würde schauen, ob ein Gebäude in Bezug auf Erdbebenrisiken so erstellt ist, dass für die Versicherungsgesellschaft ein kleineres oder grösseres Risiko besteht, und darauf basierend würde auch die Prämie festgelegt. Das gibt es hier nicht,[NB]es[NB]gibt[NB]keine[NB]risikoadäquate Versicherung. Daher muss man auch nicht mehr vorsorgen oder eine eigene Versicherung abschliessen.
3.[NB]Es wurde angesprochen: der Föderalismus. Ja, wenn wir Föderalismus so verstehen, dass der Bund einspringt, wenn die Kantone etwas nicht tun, obwohl sie es tun sollten, dann befinden wir uns in einer Föderalismus-Krise. Wir sollten uns vielleicht auch im Hinblick auf die Debatte zum [PAGE 1366] Entlastungsprogramm morgen Nachmittag die Frage stellen: Was heisst Föderalismus?
Es gibt halt eben einen Grund, weshalb es in der Bundesverfassung nicht als Pflicht des Bundes festgeschrieben wurde. Entsprechend liegt es in der Souveränität der Kantone; es ist also eine Aufgabe der Kantone, hier Lösungen zu finden. Man könnte das hier, so wie bei anderen Elementarschadenversicherungen auch, von den Kantonen erwarten. Wenn man davon ausgeht, dass hier allenfalls ein Marktversagen vorliegt und dass man, wenn die Versicherungsdurchdringung, die jetzt bei 21 Prozent liegt, nicht noch steigt, ein Obligatorium vorsehen müsste, dann wäre das, wenn schon, Aufgabe der Kantone.
Aus diesen drei genannten Gründen bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.