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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16

Wortprotokoll

Die alte Ständeratspräsidentin, natürlich jetzt in anderer Rolle, dankt dem jetzigen Präsidenten für den Hinweis; morgen, bei der Diskussion über das Entlastungspaket, bin ich dann nicht undankbar, wenn wir vorwärtskommen.

Nun zur Motion 20.4329: Mit dieser Motion beauftragte das Parlament damals den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für eine schweizerische Erdbebenversicherung mittels eines Systems der Eventualverpflichtung zu schaffen. Es ist ausgeführt worden: Der Bundesrat lehnte diese Motion damals ab. Ich zitiere: "Angesichts der aber in weiten Kreisen weiterbestehenden grundsätzlichen staatspolitischen und ökonomischen Ablehnung einer wie auch immer ausgestalteten vorsorglichen Regelung der Finanzierung von Erdbebenschäden erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen."

Nachdem ich jetzt der Diskussion zugehört habe, habe ich nicht den Eindruck, dass man hier sehr viel weitergekommen ist. Vielleicht interessiert Sie noch, wer damals für die Ablehnung der Motion war: Fässler Daniel, Germann, Müller Damian, Schmid Martin und Stark. Also hier sind Sie in Ihrer Diskussion kohärent geblieben.

Nun, der Bundesrat hat Ihren Parlamentsauftrag erfüllt. Wir haben nach der Vernehmlassung auch versucht, die Vorlage so anzupassen, dass sie eine Mehrheit finden könnte. Im Falle eines schweren Erdbebens mit grossen Gebäudeschäden sollen Gebäudeeigentümer verpflichtet werden können, einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent ihrer Gebäudeversicherungssumme zu leisten. Damit sollen die vom Erdbeben hart betroffenen Gebäudeeigentümer entschädigt werden können. Diese sogenannte Eventualverpflichtung wird nur dann ausgelöst, wenn tatsächlich ein schwerer Schaden, also ein schweres Beben, eintritt. Es gibt also keine laufenden Prämienzahlungen im Voraus. Die vorgeschlagene Lösung ist sozusagen eine bedingte Abgabe. Die Mittel werden nur zweckgebunden eingesetzt. Sie dienen ausschliesslich der Entschädigung der betroffenen Eigentümer und sollen einen raschen Wiederaufbau unterstützen.

Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen sind im Detail auszuarbeiten. Der Bundesrat hat in der Botschaft aber, gestützt auf Vorschläge einer Arbeitsgruppe von Experten, bereits mögliche Eckwerte skizziert. Es soll, soweit dies möglich ist, klar sein, was der Verfassungsartikel auf gesetzlicher Stufe bedeuten kann, sofern Sie dem zustimmen. Bei einer Volksabstimmung über eine solche Verfassungsbestimmung wird es natürlich Fragen geben. Das ist immer die Haltung der Bevölkerung: Wenn es um eine Verfassungsbestimmung geht, möchte man wissen, wie diese umgesetzt wird. Es geht aber jetzt einzig um den Verfassungsartikel.

Um die Beitragskosten für die Gebäudeeigentümer zu begrenzen, schränkt der Verfassungsartikel sie auf maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme ein. Im Falle eines schweren Erdbebens, das Gebäudeschäden in der Höhe von 22 Milliarden Franken oder mehr verursacht, müsste eine Immobilieneigentümerin bei einem Gebäudeversicherungswert von 1 Million Franken also maximal einen Beitrag von 7000 Franken leisten. Eine Auslösung der vorgeschlagenen Finanzierung soll also nur bei schwerwiegenden Erdbeben und zudem nicht automatisch erfolgen. Für eine Auslösung müsste zumindest ein formeller Entscheid des Bundesrates oder - je nach Ausgestaltung - des Parlamentes erfolgen. Bei einem Erdbeben würde innert Stunden eine verlässliche Grundlage zur Verfügung stehen, um einen Entscheid über die Auslösung fällen zu können. Diese Grundlage würde durch den Schweizerischen Erdbebendienst an der ETH sowie die bereits bestehende Schadenorganisation Erdbeben erstellt.

In der Vernehmlassung hat sich - ich getraue mich gar nicht mehr, das zu sagen - eine grosse Mehrheit der Kantone, auf jeden Fall eine Mehrheit der Kantone, für diese Lösung ausgesprochen. Zudem hat der Bundesrat in der Botschaft das Anliegen der Kantone aufgenommen, auf eine Bundeskompetenz im Bereich erdbebengerechtes Bauen zu verzichten; die entsprechenden Standards waren noch enthalten. Es war sehr umstritten, dass der Bund hier allenfalls Standards vorgeben könnte.

Was ermöglicht die neue Bundeskompetenz? Die Kosten werden auf alle Gebäudeeigentümer verteilt, nicht nur auf die Betroffenen oder auf alle Steuerzahlenden. Auf Mieterinnen und Mieter können Kosten indirekt überwälzt werden. So wird nur im Eintretensfall ein solidarischer Ausgleich geschaffen. Dieser kommt, anders als bei einer normalen Versicherung, ohne Prämienzahlungen aus.

Weiter ermöglicht diese Kompetenz den raschen Wiederaufbau; das muss das Ziel sein. Die flächendeckende Absicherung beinhaltet eine Finanzierung, die es allen Geschädigten ermöglicht, diese Entschädigung zu erhalten. Das ist auch relevant in Bezug auf die Tatsache, dass heute in der Schweiz die Mehrheit der Gebäude zusammengebaut ist; das darf man nicht vergessen.

Weiter ermöglicht sie die Vermeidung einer Staatsverschuldung. Nach dem Finanzhaushaltgesetz wäre das ein ausserordentliches Ereignis, also genauso, wie es Corona war oder wie es bei Naturkatastrophen der Fall ist; das ist in den Materialien zur Schuldenbremse zu finden. Aber die Verschuldung würde natürlich weiter ansteigen. Wir haben sie seit der Corona-Krise nicht wirklich abbauen können.

Dann ist es die Rechtssicherheit: Wir hätten mit der Verfassungsänderung eine Rechtsgrundlage, die dem Bund die Kompetenzen im Bereich der Finanzierung von [PAGE 1371] Gebäudeschäden bei schweren Erdbeben gibt und dabei die föderalen Strukturen der Schweiz respektiert. Für eine finanzielle Unterstützung von geschädigten Gebäudeeigentümern durch den Bund über die Hilfe in Notlagen hinaus - das ist Artikel 12 der Bundesverfassung - besteht heute aber keine verfassungsrechtliche Basis. Die finanziellen Folgen von Erdbeben für Gebäudeeigentümer sind eine erkennbare Gefahr, auf die man sich im Voraus vorbereiten kann.

Dann kommt der Einbezug der Privatwirtschaft: Der Bundesrat ist der Meinung, nur eine Gesamtlösung unter Einbezug der Versicherer und der vorliegenden Finanzierungslösung ermögliche es, dass Erdbebenrisiken umfassend abgedeckt werden können.

Ich komme zum Schluss: Schwere Erdbeben sind in der Schweiz sehr selten. Ein regionales Erdbeben der Magnitude 6, wir haben es gehört, kommt alle 50 bis 150 Jahre vor. Aber ein solches Erdbeben ist natürlich ein Schadenereignis, ein Naturereignis mit einem enormen Schadenpotenzial. Es wird in der Schweiz eines Tages wieder ein grösseres Erdbeben mit Schadenfolgen eintreten. Wir wissen einfach nicht, wann das der Fall sein wird.

Alle bisherigen Finanzierungslösungen waren erfolglos. Ich habe hier eine ganze Liste von Vorstössen ab 2010, die immer abgelehnt wurden. Sie haben gehört, dass auch die Kantone ein Konkordat für ein Obligatorium der Erdbebenversicherung abgelehnt hatten. Das war 2017 der Fall. Grund dafür waren hauptsächlich die hohen laufenden Prämienzahlungen, wie das Ständerat Würth erläutert hat.

Im Auftrag des Parlamentes präsentiert der Bundesrat nun eine Lösung, die ohne Prämienzahlungen auskommt und die von einer Mehrheit der Kantone unterstützt wird. Es geht bei dieser Vorlage aber um eine Grundsatzfrage. Es geht darum, ob Sie hier eine Bundeskompetenz schaffen wollen oder nicht. Der Bundesrat überlässt diesen Entscheid Ihnen.

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