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Schmezer Ueli · Nationalrat · 2025-12-16

Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-16

Wortprotokoll

Bevor ich etwas zur Minderheit III sage, möchte ich noch einmal kurz ein paar wichtige Aspekte aus Sicht der SP-Fraktion auf den Punkt bringen.

Zuerst an die Adresse von Herrn Bregy, der sich grosse Sorgen wegen des Missbrauchspotenzials macht: Man kann sich das durchaus vorstellen, aber es gibt hier zur Sicherheit Bestimmungen. In Artikel 2 ZGB steht ganz klar, dass der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Rechtsschutz findet. Das können wir doch beruhigt zur Kenntnis nehmen.

Ein paar wichtige Punkte greife ich nochmals kurz auf.

1.[NB]Die Vorlage ist volkswirtschaftlich sinnvoll, und zwar massiv. Wenn wir die Kosten der Vorlage anschauen und mit dem Benefit vergleichen, der zurückkommt, sehen wir einen positiven Faktor von 4 bis 6.

2.[NB]Wir haben es schon ein paarmal gehört: Diese Schuldnerinnen und Schuldner könnten sowieso nicht bezahlen. Natürlich sind wir der Meinung, dass der Grundsatz "Pacta sunt [PAGE 2359] servanda" gilt. Für diejenigen, die das nicht verstehen: Das heisst, dass man sich bitte schön an einen Vertrag, zum Beispiel an einen Kaufvertrag, halten soll. Aber diese Menschen können das sowieso nicht bezahlen. Unter dem Strich geht den Gläubigerinnen und Gläubigern also nicht sehr viel Geld verloren. Dies wiederum heisst: So weiterzumachen, nützt nur der Inkassobranche. Da bin ich persönlich und da sind wir überhaupt nicht mit dabei.

3.[NB]Notabene ist noch zu erwähnen, dass heutzutage in vielen Preisen gewisse Debitorenverluste schon eingepreist sind.

4.[NB]Über die Dauer von drei Jahren wurde schon viel gesagt. Ich möchte es noch einmal wiederholen, weil es sehr entscheidend ist: Mit einer längeren Dauer verschwindet der Nutzen für die Gesellschaft, weil es einfach zu viele Abbrüche gibt.

Ich komme zu Artikel 350 Absatz 1 und zur Minderheit III (Jaccoud), die ich übernommen habe. Es geht um die Frage, was nach Abschluss des Verfahrens mit allfälligen zukünftigen Vermögenswerten passiert, also wenn jemand Jahre danach eine Erbschaft, eine Schenkung erhält oder einen Lotteriegewinn realisiert. Dabei geht es um die Frage des Neuanfangs. Wollen wir wirklich einen Neuanfang, oder soll diese Person noch Jahre später auf diese Schulden zurückgeworfen werden? Wir sind fest der Meinung, dass es einen[NB]klaren[NB]Neuanfang[NB]braucht. Wir sind mit dem Bundesrat einverstanden, der sagt, dass eine Frist von fünf Jahren genug sei.

Hierzu gibt es unterschiedliche Haltungen; Sie haben es gehört. Der Bundesrat will fünf Jahre. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates will keine Frist; das heisst, wenn man irgendwann im Leben noch etwas erbt, muss man es den Gläubigern geben. Wir finden das ziemlich absurd. Stellen Sie sich das vor: Eine junge Person, um die dreissig Jahre alt, kommt in diesen Sanierungskonkurs und erbt vielleicht mit 65 Jahren etwas - dann wird dieses Erbe zugunsten der Gläubigerinnen und Gläubiger abgesogen. Das finden wir unter dem Gesichtspunkt des Neuanfangs unhaltbar.

Jetzt geht es um die Frage, ob wir zwischen Erbschaften und Glücksspielgewinnen unterscheiden wollen. Zwei Minderheiten finden diese Unterscheidung sinnvoll. Warum? Exzessives Glücksspiel ist häufig Ursache oder Mitursache für eine Überschuldung. Demzufolge ist es sehr wichtig, dass ein Schuldner nach Abschluss des Sanierungsverfahrens nicht wieder in Versuchung gerät, zu spielen, weil er oder sie weiss, dass der Gewinn sowieso abgegeben werden müsste. Diese Unterscheidung hat eine präventive Wirkung, die wir gut finden. Dazu gibt es zwei Minderheiten. Herrn[NB]Bregy[NB]haben[NB]Sie[NB]zu seiner Minderheit II gehört: Er will die Glücksspielgewinne unbegrenzt berücksichtigen, aber bei Erbschaft und Schenkung eine Frist von zehn Jahren festlegen. Diese Frist ist uns zu lang. Die Minderheit III (Jaccoud) verlangt ebenfalls, dass Glücksspielgewinne zeitlich unbegrenzt eingezogen werden sollen, sollten sie tatsächlich anfallen. Aber bezüglich Erbschaft oder Schenkung sind wir von der Minderheit III ganz klar der Meinung, dass fünf Jahre genügen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit III (Jaccoud).