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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-12-16

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-16

Wortprotokoll

Nur zwei Bemerkungen:

1.[NB]Herr Stark, was Sie gesagt haben, habe ich erwähnt, nämlich, dass es eben zuerst einmal die persönlichen Schicksalsschläge gibt. Und gerade in einer solchen Situation hat ein Staatswesen die Aufgabe und die Verantwortung, die entsprechenden Prozesse vorausschauend und rechtsstaatlich vorzubereiten. Es reicht nicht, einfach zu sagen, bei einem Schadenfall käme die grosse Eidgenossenschaft zum Zug. Es ist keine Lösung, die Solidarität zu romantisieren - so kommt mir diese Debatte teilweise vor - und zu sagen, wir helfen einander dann schon. Der Fall Blatten ist ein kleiner Summton gegenüber dem, was ein grosses Erdbebenereignis ist. Darum können Sie nicht einfach sagen: Ja, wir sind dann alle solidarisch miteinander. Das ist völlig naiv - völlig naiv!

Ich war zehn Jahre Präsident der Associazione Pro Friuli di San Gallo - das wissen Sie nicht, Sie können es aber auf der Website nachschauen -, weil meine Frau Friulianerin ist. Nächstes Jahr sind es fünfzig Jahre seit dem Erdbeben, das 999 Tote verursachte, und wir werden dem Ereignis gedenken. Ich weiss nicht, wie es war, ich war ja nicht dabei, aber aufgrund meiner Bezüge zu dieser Gemeinschaft kann ich sagen: Sie können versichert sein, dass ein solches Ereignis für eine Gemeinschaft auch nach fünfzig Jahren prägend ist und mit nichts anderem verglichen werden kann - es prägt stärker als Corona, viel stärker!

Insofern müssen wir uns schon vor Augen führen, wovon wir hier sprechen, wenn wir von einem grossen Erdbebenereignis reden. Es geht um die Frage, welche Verantwortung wir als Verfassunggeber und Gesetzgeber tragen. Einfach zu sagen, ja, es komme dann schon gut, wir hätten dann Notrecht und Notkredite und so weiter - ich habe es ausgeführt -, ist staatspolitisch und auch finanzpolitisch inakzeptabel, das geht einfach nicht!

2.[NB]Ich bin ja der Letzte, der nicht an den Föderalismus appelliert. Ich erinnere mich an die Situation von damals, als ich Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen war. Bei der Konsultation zu einer interkantonalen Lösung war halt das Problem letztlich das Versicherungsprinzip; das haben wir jetzt auch auf nationaler Ebene diskutiert. Da das Ereignis so selten und das Schadenpotenzial so hoch ist, müssten wir enorm hohe Summen allozieren, rückversichern, und das stösst an Grenzen. Damals hatten wir eine Lösung, mit der 85 Prozent der Sachwerte gedeckt gewesen wären. Man hätte aber auch den Bund noch auf irgendeine Art und Weise einbeziehen müssen. Dieses grosse Volumen war der Grund, weshalb diese interkantonale Lösung scheiterte, was ich bedauerte. Wohlverstanden, mein Kanton war damals für dieses interkantonale Konkordat.

Hier reden wir jetzt aber von einer atypischen Versicherung. Das ist meines Erachtens das Innovative bei diesem Modell. Mit einer solchen Konzeption kann das Modell aber nur mit Bundesrecht funktionieren. Es kann nur eine Bundeskompetenz geben.

Die Lösung ergibt Sinn, und ich bitte Sie, wie erwähnt, einzutreten.

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