Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16
Wortprotokoll
Sie behandeln diese Motion zum zweiten Mal; Herr Ständerat Stark hat darauf hingewiesen. Seine erste Fassung wurde etwas überraschend gutgeheissen, gegen den Willen des Bundesrates, und das hat auch ein ziemliches Rauschen im Blätterwald provoziert. Ich kann deshalb nachvollziehen, dass Sie nicht unbedingt gerne noch einmal intensiv über diese Frage sprechen möchten.
Ich kann Ihnen aber sagen: Der Bundesrat unterstützt die Annahme der geänderten Motion, so wie sie in der WAK des Nationalrates und dann auch im Nationalrat angenommen wurde. Diese Motion verlangt, dass die Vergütungen bei den systemrelevanten Banken so zu regeln sind, dass die Vergütungssysteme und Ausschüttungen keine falschen Anreize setzen. Es ist keine Obergrenze mehr da; die Obergrenze von 3 bis 5 Millionen Franken, die in der ursprünglichen Motion Stark drin war, wurde gestrichen. Die Motion fordert jetzt konkret, dass variable Vergütungen nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt.
Die Motion in der geänderten Form, das hat Frau Ständerätin Chassot gesagt, ist inhaltlich sehr nahe am im Nachgang zur Credit-Suisse-Krise eingereichten Postulat 24.4541 der PUK.
Der Bundesrat seinerseits hat am 6.[NB]Juni 2025 die Eckwerte zur Anpassung des Bankengesetzes publiziert. Diese Eckwerte berücksichtigen auch das Postulat der PUK, und damit liegt die vorliegende abgeänderte Motion inhaltlich auch auf der Linie der Eckwerte des Bundesrates. In seinen Eckwerten hat der Bundesrat vorgeschlagen, bezüglich der systemrelevanten Banken die Möglichkeit einer Aufschiebung von Vergütungen festzulegen. So können diese der betroffenen Person vor der Auszahlung aberkannt werden, oder sie können gekürzt werden, wenn diese Person zum Beispiel ihre Pflichten nicht eingehalten hat. Hier haben wir natürlich eine Verbindung mit dem Senior-Manager-System, das wir ja auch etablieren möchten. Zudem will der Bundesrat bei diesen Banken die Möglichkeit einführen, schon ausbezahlte Vergütungen wieder zurückzufordern. Das sind sogenannte Clawbacks.
Der Vorschlag des Bundesrates soll sicherstellen, dass die Vergütungssysteme systemrelevanter Banken - und es geht nur um diese - dem Management die richtigen Anreize setzen und dass keine variablen Vergütungen zugeteilt werden, wenn der geschäftliche Erfolg ausbleibt. Dieser Mechanismus der Aufschiebung variabler Vergütungen, der Clawbacks setzt angemessene Anreize; er hält die Kader dazu an, ihre Verantwortung ernst zu nehmen, da sich ihr Fehlverhalten eben direkt auf die Vergütungen auswirken kann.
Der Bundesrat ist deshalb einverstanden mit der Motion im geänderten Wortlaut, so wie sie im Nationalrat angenommen wurde. Ich habe es gesagt, das liegt auf der Linie der PUK, und es liegt auf der Linie der Eckwerte des Bundesrates.