Germann Hannes · Ständerat · 2025-12-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16
Wortprotokoll
Ja, es ist jetzt schon etwas viel hineinstilisiert worden. Sie haben ja auch nicht allen Ernstes vor, bei einer Anhebung der Mehrwertsteuer zu sagen, dass dann aber der Vorsteuerabzug tief bleiben müsse. Da, muss ich sagen, versteht jemand etwas in Bezug auf die Steuersystematik falsch. Für mich sollte man etwas, das man auf Befehl des Staates ausgeben muss, auch abziehen können, weil man dieses Geld schlicht nicht zur Verfügung hat.
Zum Argument, die privaten Versicherungen würden dadurch einen Anreiz erfahren, muss ich Ihnen sagen: Wer das System kennt, weiss haargenau, dass Halbprivat- und Privatversicherte auch wesentliche Beiträge an die Kosten der Grundversicherten leisten. Insofern hat das durchaus eine Logik. Steuersystematisch ist es für mich einfach logisch: Man kann etwas abziehen, das man ausgeben muss und das nicht zur Verfügung steht. Das ist steuerpolitisch völlig korrekt.
Jetzt gibt es den Mittelstand, der die direkte Bundessteuer zahlt und der vielleicht eine Prämienverbilligung erhält, vielleicht auch nicht. Dort übersteuert sich das System. Die tiefen Einkommen sind nicht betroffen; sie erhalten ja eine Prämienverbilligung. Die Prämienverbilligungen reichen jedoch bis zu den Leuten, die auch die direkte Bundessteuer zahlen. Hier muss ich Ihnen sagen: Ich lasse lieber die Leute einen Abzug machen; dann kann man darauf verzichten, dass sie entsprechend eine Prämienverbilligung erhalten.
Es ist klar, dass dieses System im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Bund und Kantonen steht und daher austariert werden müsste. Ich bin sicher, dass man hier eine gute Lösung finden würde. Wie gesagt, es ist ein Anreiz und auch ein Druckmittel, um den Anstieg einzubremsen, statt ihn weiterlaufen zu lassen, weil die Leute das andernfalls alleine tragen müssen. Sie sind doppelt bestraft: einerseits mit höheren Prämien und andererseits mit dem Umstand, dass sie diese nicht von den Steuern abziehen können.
Wenn Sie die Leute also weiterhin doppelt bestrafen wollen, lehnen Sie die Motion ab. Andernfalls dürfen Sie gerne zustimmen. Ich weiss, dass das Timing einen Tag vor der Beratung des Entlastungspakets natürlich nicht gerade optimal ist, aber dafür kann ich nun wirklich nichts.