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De Ventura Linda · Nationalrat · 2025-12-16

De Ventura Linda · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-16

Wortprotokoll

Für die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission ist klar: Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und der Handlungsbedarf bleibt enorm. Die Armee ist aufgrund ihrer Struktur, ihrer Hierarchie und der geschlechterbezogenen Zusammensetzung ihrer Angehörigen aber in besonderem Mass von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung betroffen. Alle hier drin tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den staatlichen Institutionen, so auch gegenüber der Armee. Gemeinsam müssen wir sicherstellen, dass jene Frauen, die freiwillig Militärdienst leisten, endlich umfassend geschützt sind.

Dank der Studie, auf die unser Nationalratskollege Molina bereits hingewiesen hat, hat auch das VBS Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung definiert. Welche Wirkung diese erzielen, sollen die Zwischenevaluation 2026 und die erneute Befragung 2027 zeigen.

Was bei diesen Massnahmen jedoch fehlt, ist die Einführung einer gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht aller Angehörigen der Armee - so, wie sie in der übrigen Arbeitswelt längst selbstverständlich ist. Denn für die Armee gilt Artikel 328 OR nicht. Er verpflichtet Arbeitgebende dazu, für die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen, geeignete Schutzmassnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass Betroffene keinerlei Nachteile erleiden. Die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission ist überzeugt: Was in der Arbeitswelt funktioniert, funktioniert auch in der Armee.

In der Kommission wurde seitens des VBS mehrfach auf ein internes Dienstreglement verwiesen, das das Wohl und den Schutz der Unterstellten behandelt. Ein Reglement allein reicht aber nicht aus, um Vorgesetzte und die Institution Armee ausreichend in die Pflicht zu nehmen. Es braucht klare gesetzliche Vorgaben, damit endlich die nötige Verantwortung übernommen wird. Für die Minderheit besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Reglement und einer gesetzlichen Grundlage, nicht zuletzt hinsichtlich der Haftung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie die Fürsorgepflicht nicht erfüllen. Das schafft einen wichtigen und starken Anreiz, diese Pflicht ernst[NB]zu[NB]nehmen[NB]und sie trotz des oft stressigen Arbeitsalltags zu priorisieren. In der Arbeitswelt ist die Fürsorgepflicht längst selbstverständlich. Sie wirkt, und das nicht zuletzt präventiv.

Am Schluss stellen sich drei zentrale Fragen:

1.[NB]Reichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und ein internes Reglement aus, damit auch die Armee als Institution bei sexualisierter Gewalt in die Verantwortung genommen werden kann? Die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission sagt: Nein.

2.[NB]Gibt es gute Gründe, weshalb eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht, die in der Arbeitswelt hervorragend funktioniert und präventiv wirkt, in der Armee nicht funktionieren sollte? Auch darauf antwortet die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission mit Nein.

3.[NB]Wäre eine Fürsorgepflicht der Armee gegenüber allen Angehörigen wirksam, um geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung in der Schweizer Armee zu bekämpfen? Ja - davon ist die Minderheit überzeugt.

Im Namen der Minderheit unserer Kommission bitte ich Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit die Fürsorgepflicht auch für die Armee gesetzlich zu verankern.