preparatory:AB 367928
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-16
Wortprotokoll
Sie können mir glauben, dass ich eigentlich gewünscht habe, mich zu dieser Motion nicht mehr äussern zu müssen, als ich sah, was der Nationalrat mit dieser Motion gemacht hatte. Was hat er geändert? Frau Herzog hat es gesagt: Er hat zwei Hauptkritikpunkte an dieser Motion sozusagen ausgeräumt. Er hat die Obergrenze von 3 bis 5 Millionen Franken pro Jahr für Vergütungen entfernt - das war der Hauptkritikpunkt -, und er hat definiert, auf welche Banken der Anwendungsbereich der Motion beschränkt werden soll. Ich habe schon immer gesagt, dass es um die systemrelevanten Banken geht, also um jene, bei denen der Staat in Notzeiten eingreifen muss. Wenn es diesen Banken schlechtgeht, so hat er die Verantwortung, zu regulieren. Und jetzt sind die "systemrelevanten Banken" im Motionstext enthalten, und die Grenze ist weg. Das ist es, was sich seit der letzten Beratung in diesem Rat an der Motion geändert hat.
Dieser Rat hatte meine Motion letztes Mal ja überraschend angenommen. Wenn jetzt gefragt wird, was sich geändert hat: Es sind diese beiden Punkte. Und jetzt beantragt die Kommission, die abgeänderte Motion abzulehnen. Da frage ich Sie einfach: Welches Zeichen sendet denn dieser Rat nach aussen? Welches Zeichen sendet er?
Herr Regazzi hat begründet, weshalb es diese Motion nicht mehr brauche. Das kann man so sehen - wobei ich noch nicht sehe, dass wir diesbezüglich schon einen verbindlichen Auftrag erteilt hätten. Ich glaube, wir sind uns einig - Frau Herzog hat es auch gesagt -, dass man systemrelevante Banken in diesem Bereich, so wie es jetzt in der Motion ungefähr umschrieben ist, regulieren muss.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion in dieser abgeänderten Form zu unterstützen, und danke Ihnen dafür.