Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-17
Wortprotokoll
Vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit, die Botschaft des Bundesrates zum Entlastungspaket 2027 vorstellen zu dürfen. Mit dem EP 27 erfüllt der Bundesrat verschiedene Aufträge des Parlamentes. Ich rufe insbesondere zwei Motionen Ihrer Finanzkommission in Erinnerung, die das Parlament 2023 bzw. 2024 angenommen hat: Mit der Motion 22.4273 haben Sie den Bundesrat 2023 beauftragt, "eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten. Dabei sollen alle gebundenen und ungebundenen Ausgaben einer Überprüfung unterzogen werden." Parallel dazu soll auch die Überprüfung der Personalaufwände stattfinden. Mit der Motion 24.3395, "Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst", haben Sie den Bundesrat 2024 beauftragt, den Bundeshaushalt auch im gebundenen Bereich dauerhaft zu entlasten. Er soll zudem in eigener Kompetenz Verordnungsanpassungen vornehmen und dem Parlament eine Vorlage mit gesetzlichen Anpassungen unterbreiten.
Die erste Motion hat Ihr Rat einstimmig angenommen, die zweite mit 32 zu 11 Stimmen. Der Bundesrat hatte beide Vorstösse zur Annahme empfohlen, weil sich bereits damals klar abzeichnete, dass der Bundeshaushalt trotz steigender Einnahmen aufgrund der noch stärker steigenden Ausgaben mehr und mehr in ein strukturelles Ungleichgewicht gerät. Hier sind wir nun. Der Bundesrat hat eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchführen lassen und legt Ihnen mit dem EP 27 eine Vorlage mit gesetzlichen Anpassungen zur dauerhaften Entlastung des Bundeshaushaltes auch im gebundenen Bereich vor. Ich muss Ihnen sagen, dass sich der Bundesrat nicht um diese Aufgabe gerissen hat. Ich habe mich auch nicht um diese Aufgabe gerissen. Manchmal lese ich in den Medien, wie wir uns über diese Aufgabe freuen würden. Ich muss sagen, es war nicht ganz einfach, auch nicht im Bundesrat. Aber der Bundesrat hat hier seine Verantwortung wahrgenommen, weil wir von einer Notwendigkeit sprechen.
Das EP 27 ist letztlich vor allem ein Vorschlag, wie man die strukturellen Defizite bereinigen kann, ohne dass wir jedes Jahr im Voranschlag die ungebundenen Ausgaben kürzen müssen. Das haben wir nämlich in der vergangenen Zeit gemacht.
Monsieur le conseiller aux États Hurni, vous avez dit que, lorsque je suis entrée en fonction et que j'ai repris le DFF, j'avais dit qu'il fallait tout de suite éliminer 2 milliards de francs. C'est vrai, et il a été difficile de le faire. Et qu'est-ce qu'on a fait[NB]? On a touché avant tout les dépenses faiblement liées, d'une part, et on a augmenté les prélèvements de fonds, d'autre part. Mais vous savez que ça ne peut pas durer. On l'a fait deux fois[NB]; on l'a fait pour 2024 et pour 2025, et vous avez vu à quel point les discussions autour des budgets ont été dures. On l'a fait en partie aussi pour 2026. Je vous ai rappelé, lors du débat sur le budget 2026, qu'on avait profité, qu'on avait récolté un peu les fruits des mesures que nous avions prises les années précédentes. Il y avait 900 millions de francs que nous avons pu aussi éliminer grâce aux mesures précédentes. Ce n'était pas vraiment agréable, et il faut vous dire que, si on avance, pour 2027, 2028, on ne pourra pas procéder selon la même méthode, parce qu'il y aura toujours les dépenses faiblement liées, les prélèvements de fonds bien dotés, et il fallait trouver autre chose.
Die Vorlage zum EP 27 ist jetzt in Ihren Händen, und ich habe Vertrauen in Sie. Sie werden am Paket Anpassungen vornehmen. Sie haben auch, das wurde jetzt in der Eintretensdebatte deutlich, teilweise etwas andere Prioritäten als der Bundesrat. Sie werden Abstriche vornehmen, weil Sie entweder zuversichtlich sind, dass der Bereinigungsbedarf ab 2027 tiefer ausfällt, als es der Bundesrat im aktuellen Finanzplan prognostiziert, oder weil Sie es jetzt trotz allem vorziehen, einen allenfalls verbleibenden Fehlbetrag dann halt erneut kurzfristig im ungebundenen Bereich zu korrigieren. Das Paket intensiv zu beraten und nach Ihrem Gutdünken anzupassen, ist nicht nur Ihr Recht, es ist auch Ihre Aufgabe. Wichtiger scheint mir, dass die Notwendigkeit einer finanzpolitischen Korrektur anerkannt wird, und ich habe gehört, dass man das mehrheitlich doch so sieht.
Erlauben Sie mir noch eine letzte Vorbemerkung, bevor ich zum EP 27 komme. Einige von Ihnen haben erwähnt, dass sie von vielen Lobbygruppen Eingaben erhalten haben, Schreiben, Mails, was auch immer. Jemand hat sich aber bestimmt bei Ihnen nicht gemeldet, nämlich das Volk, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Diese dürfen erwarten, dass wir mit dem Geld, das sie jeden Monat zurücklegen, um die Steuern bezahlen zu können, sorgsam umgehen. Sie erwarten, dass wir das Haus in Ordnung halten. Sie erwarten, dass wir auch die Schuldenbremse einhalten, die ja[NB]ganz[NB]einfach[NB]ist:[NB]Auf[NB]die[NB]Dauer darf man nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. Das ist simpel. Deshalb hat das Volk damals auch mit fast 85 Prozent der Schuldenbremse zugestimmt.
Ich komme jetzt zum EP 27, und ich rekapituliere die Ausgangslage. Zuerst zur finanzpolitischen Grosswetterlage: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine vor gut drei Jahren hat das Parlament entschieden, die jährlichen Ausgaben des Bundes für die Armee rasch oder rascher zu erhöhen. Aktuell lautet der Kompromiss, bis 2032 eine Erhöhung auf 1 Prozent des BIP vorzunehmen, das heisst eine Erhöhung von jährlich 6 Milliarden auf 9 bis 10 Milliarden Franken innert weniger Jahre. Es wurde von Frau Ständerätin Herzog zu Recht gesagt: Wenn man hier mehr will, wenn man die Erhöhung schneller will, braucht es Mehreinnahmen. Das war auch immer die Position des Bundesrates und, wie Sie wissen, auch immer meine persönliche Position.
Sie haben immer noch die Motion Würth pendent. Der Bundesrat hat dort Jein gesagt, denn er hat einfach gesagt: Machen wir dieses EP 27, schauen wir, wie die Situation aussieht. Wenn das Parlament auf seinen Beschluss zurückkommen will, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen, oder wenn auch der Bundesrat hier die Ausgaben schneller wachsen lassen will, dann muss man das Fell nass machen. Dann wird es nicht mehr anders gehen, als [PAGE 1407] über Mehreinnahmen zu diskutieren, und das Volk wird das dann entscheiden können.
Dann, es wurde mehrfach erwähnt, müssen wir die 13.[NB]AHV-Rente finanzieren. Im Budget 2026 haben Sie gesehen, dass das im Moment praktisch 1 Milliarde Franken mehr pro Jahr ausmacht. Das bringen Sie einfach nicht so mit einem Federstrich weg. All das überfordert den Bundeshaushalt, obwohl wir von weiterhin stark steigenden Steuererträgen ausgehen. Es zeichnen sich ab 2027 milliardenhohe strukturelle Defizite ab, und um die Vorgaben der Schuldenbremse und damit der Verfassung einhalten zu können, müssen diese Defizite beseitigt werden. Das EP 27 zeigt auf, wie das zumindest in den Jahren 2027 und 2028 möglich wäre. Ab 2029 sind dann, auch bei einer vollständigen Umsetzung des EP 27, bereits wieder Milliardendefizite zu verzeichnen.
Die Schuldenbremse liesse auch eine Erhöhung der Einnahmen zu. Der Bundesrat hat sich aber gegen eine einnahmenseitige Bereinigung entschieden. Es gibt zwar zwei Massnahmen bei den Einnahmen, dies, weil an den runden Tischen und in der Vernehmlassung mehrheitlich auch einnahmenseitige Massnahmen gefordert wurden. Das war aber eine Konzession des Bundesrates. Der Bundesrat hat immer gesagt, dass er der folgenden Auffassung ist: Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Vor allem bei den stark steigenden Ausgaben haben wir ein Problem.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir in den letzten Jahren bereits namhafte Steuererhöhungen beschlossen haben. Das vergisst man oft, wenn man sagt, die Einnahmen sollen erhöht werden. Denken Sie an die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV, denken Sie an die Einführung der OECD-Mindeststeuer, denken Sie an die Tabaksteuer, denken Sie an die Automobilsteuer auf E-Fahrzeuge. Bis 2027 reden wir von Mehreinnahmen durch zusätzliche Steuern von etwa 4 Milliarden Franken. Das übersteigt das Volumen der Entlastung bei Weitem. Dabei rede ich noch nicht einmal von den normalen Einnahmen, die es auch gibt und die immer noch steigen.
Ich möchte bei dieser Frage noch etwas zur Qualität der Einnahmenschätzung sagen, weil dieses Thema immer wieder aufkommt. Oft hört man, das EFD würde die Einnahmenschätzung künstlich niedrig halten und sei zu pessimistisch. Diese Aussage ist wirklich auch statistisch nachweislich falsch. In den letzten zehn Jahren lag die Einnahmenschätzung im Durchschnitt um 0,1 Prozent daneben. Das sind 100 Millionen Franken. Im Durchschnitt waren es 0,1 Prozent. Es wäre also unredlich, wenn man hier von einem konstanten Fehler sprechen würde.
Schliesslich müssen auch die Unsicherheiten in Betracht gezogen werden. In einem Haushalt dieser Grösse gibt es diese immer. Die Ausgaben belaufen sich auf 90 Milliarden Franken, das muss man auch sehen. Frau Ständerätin Friedli hat die Entwicklung hier korrekt dargelegt. Die Wirtschaftslage ist aber derzeit nicht erfreulich. Es ist nicht nur die amerikanische Zollpolitik, die Auswirkungen auf die Weltkonjunktur hat. Es ist auch der Zustand einiger wichtiger Volkswirtschaften, die wichtige Partner der Schweiz sind; ich denke beispielsweise an Deutschland. Es gibt also in dieser Hinsicht viele geoökonomische Fragezeichen.
Nun, eines ist ziemlich sicher: Es ist höchst unwahrscheinlich, dass unsere Schätzungen um über 3 Prozent zu pessimistisch sind, denn das wäre ein Fehlbetrag von 3 Milliarden Franken. Das dürfte nicht eintreffen.
Zur Entstehung des EP 27: Ich habe einleitend die Aufträge des Parlamentes erwähnt, die wir hiermit erfüllen. Im Frühjahr 2024 beauftragte der Bundesrat die unabhängige Expertengruppe Gaillard mit einer umfassenden Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie der Erarbeitung von Vorschlägen. In einem ersten Schritt spiegelte er die Resultate dieser breit abgestützten Gruppe an runden Tischen mit den Parteien, den Kantonen und den Sozialpartnern. Anschliessend gab er unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und aufgrund einer ersten politischen Beurteilung im Januar 2025 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung.
Die Kriterien, nach welchen Massnahmen vorgeschlagen wurden, sind ebenfalls bekannt: "Erhöhung der Effizienz", "Stärkung der Nutzerfinanzierung und des Verursacherprinzips inklusive Beseitigung von Mitnahmeeffekten", "Schärfung der Aufgabenteilung mit den Kantonen" sowie "Eindämmung von Ausgabenbindungen". Nach der Vernehmlassung nahm der Bundesrat nochmals verschiedene Anpassungen und Abstriche vor. Bei all seinen Entscheiden nahm er jeweils insbesondere auf die Anliegen der Kantone und auch auf jüngere Volksentscheide Rücksicht. Ein Beispiel ist der Volksentscheid beim CO2-Gesetz, Stichwort Lenkungsabgabe. Ein solcher Ansatz wäre schlauer gewesen, Frau Ständerätin Moser, aber wir akzeptieren diesen Entscheid des Volkes; also war das nicht mehr möglich.
Bei dieser Gelegenheit noch ein Wort zu den Kantonen: Ich war selber relativ lange Regierungsrätin, mir liegen die Kantone und der Föderalismus natürlich am Herzen. Es ist auch klar, dass die Kantone vom EP 27 betroffen sind. Das liegt aber in der Natur der Sache, weil ein Drittel der Bundesausgaben direkt an die Kantone fliesst, es geht also hier raus, dort rein. Das ist schon etwas schwierig. Man kann nicht irgendein Programm gestalten, ohne dass die Kantone betroffen sind. Der Bundesrat - hier möchte ich dem, was teilweise gesagt wurde, schon widersprechen - hat die Kantone frühzeitig über seine Pläne und die jeweiligen Schritte informiert. Er hat sie an einem runden Tisch angehört und sich trotz der hohen Dringlichkeit für eine ordentliche Vernehmlassung entschieden.
Erinnern Sie sich an Ihren Vorstoss? Ihr Vorstoss hat verlangt, dass man eine Instantvernehmlassung macht. Der Bundesrat hat das nicht gewollt, er hat gesagt, er möchte angesichts der Tragweite der Fragen, die gestellt sind, eine ordentliche Vernehmlassung durchführen, um genügend Zeit zu lassen. Wir haben dann, nach der Vernehmlassung, den Kantonen einen weiteren Monat gewährt, um die Antworten zu konsolidieren. Tatsächlich wählte man beim Entlastungsprogramm 2003, das ja auch immer wieder erwähnt wird, ein anderes Vorgehen. Es gab zwar eine Begleitgruppe, aber es gab nur eine konferenzielle Anhörung, eine 18-tägige konferenzielle Anhörung, es gab keine Vernehmlassung.
Manchmal, das geht uns ja allen so, hat man das Gefühl, dass früher alles besser war. Es war nicht alles besser. Ich glaube, wir haben hier den Prozess anders gestaltet und die verschiedenen Akteure nach Möglichkeit eingebunden. Es ist auch nicht so, dass die Kantone damals mit dem Ergebnis zufrieden gewesen wären. In ihrer Stellungnahme hielten die Kantonsregierungen zwar fest, dass sie die Stossrichtung der Entlastungsmassnahmen grundsätzlich mittragen, aber sie schrieben auch, ich zitiere: "Bei der angespannten Haushaltslage der Kantone ist eine Lastenverschiebung auf die Kantone nicht tragbar; deshalb lehnen die Kantonsregierungen jede Massnahme ab, die eine blosse Verlagerung auf die Kantone darstellt." Sie stellen hier also fest, dass sich die Tonalität nicht geändert hat. Sie hätten jetzt nicht gemerkt, ob das 2025 oder 2003 war. Es sind also ähnliche Ausgangslagen.
Natürlich haben wir auch das Entflechtungsprogramm. Wir haben mit den Kantonen vereinbart, in 21 Bereichen eine Entflechtung 27 durchzuführen. Diese Entflechtung läuft, aber - Herr Ständerat Würth hat es auf den Punkt gebracht - die Lobbys, die gegen diese Entflechtung anrennen, sind die gleichen wie die, die gegen das EP 27 anrennen. Ich rufe einfach in Erinnerung, dass das erste Entflechtungsprogramm noch unter meinem Vorgänger Ueli Maurer gestoppt wurde, auf Drängen der Kantone. Man sagte, es sei wegen Corona. Es war vieles wegen Corona, aber es war auch deshalb, weil man diese Übung eigentlich nicht wirklich schätzte. Sie wissen, warum: weil der Bund immer mehr bezahlt, weil es immer mehr Anschubfinanzierungen und auch wirkliche Verflechtungen zwischen Bund und Kantonen gibt, die finanzpolitisch begründet und nicht gesund sind.
Wir haben nach der Vernehmlassung, ich habe es erwähnt, verschiedene Themen in die Entflechtung verschoben, die wirklich reine Entflechtungsfragen sind. Ich bin immer optimistisch, aber ich würde mich nicht zu sehr darauf verlassen, dass dieses Entflechtungsprogramm am Schluss ins Ziel kommt. Hier strebt man eine ausgewogene Globalbilanz an, wie das damals beim NFA auch der Fall war. Aber die [PAGE 1408] Begeisterung der Kantone hält sich in Grenzen, weil die gleichen unangenehmen Fragen gestellt werden können wie bei der Entlastung.
Nun zurück zum EP 27: Insgesamt enthält das Paket Massnahmen in der Grössenordnung von rund 1 Milliarde Franken, die sich auf die Kantone auswirken können, allerdings geht es nur bei einem Teil davon um eine unmittelbare Auswirkung. Die Kantone selbst können Angebote ebenfalls steuern, und es ist auch nicht verboten, effizienter zu werden. Man kann auch eigene Aufgaben überprüfen. Zudem, das möchte ich nicht unerwähnt lassen, erhalten die Kantone jedes Jahr mehr Geld vom Bund. Wir werden dann beim soziodemografischen Lastenausgleich auch noch darüber diskutieren können. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer über den Finanzausgleich ist seit 2019 im Jahr um über 10 Prozent gestiegen, der Finanzausgleich an die Kantone jedes Jahr um 3,4 Prozent. Das muss man ebenfalls in Rechnung stellen. Die Einnahmen des Bundes haben nur um 2,5 Prozent zugenommen.
Wenn man noch die Verschuldung anschaut - das ist auch immer ein interessantes Thema -, dann sieht man, dass die Nettoschulden des Bundes im Vergleich zum Wert von 2008 um über 10 Prozent gewachsen und die Nettoschulden der Kantone im gleichen Zeitraum um 30 Prozent gesunken sind. Das hat natürlich auch noch etwas mit der Corona-Zeit zu tun.
Nun zur Ausgestaltung des EP 27, zum Inhalt der Vorlage: Das EP 27, wie es Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat, greift ab 2027 und erreicht bei voller Entfaltung ab 2028 ein Volumen von rund 3 Milliarden Franken. Rund ein Drittel oder 1 Milliarde setzt bei den schwach gebundenen Ausgaben an; die grössten Massnahmen sind bei der Bildung und Forschung, in der Entwicklungszusammenarbeit und im Verkehr zu finden. Wir brechen dort also das Wachstum. Zu diesem Massnahmenkreis gehören auch die Massnahmen im Eigenbereich; hier will der Bundesrat die Ausgaben bis 2029 gegenüber der bisherigen Planung um 300 Millionen Franken reduzieren, davon knapp zwei Drittel im Personalbereich. Die übrigen Massnahmen erfordern Gesetzesänderungen.
Gut 10 Prozent des Pakets oder rund 350 Millionen Franken bestehen aus Einnahmenerhöhungen. Ich habe es gesagt: An den runden Tischen und in der Vernehmlassung war es eine Mehrheit, die das ebenfalls gefordert hat.
Dann zum Rest des Pakets: Gut 1,5 Milliarden Franken setzen sich aus ausgabenseitigen Massnahmen zusammen; es sind 30 Gesetze, die revidiert werden sollen. Das totale Entlastungsvolumen ist relativ bedeutend, es führt allerdings nicht zu einer Kürzung der Gesamtausgaben des Bundes, im Gegenteil: Die Bundesausgaben werden auch mit dem EP 27 weiterhin stark wachsen. Konkret steigen unter Berücksichtigung des gesamten Entlastungspaketes die ordentlichen Ausgaben des Bundes von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf 93 Milliarden im Jahr 2027 und 98 Milliarden im Jahr 2029. Der Bundesrat erachtet das Paket deshalb auch insgesamt als ausgewogen. Es setzt bei fast allen Aufgabengebieten an. Wie Sie wissen, gibt es zwei Ausnahmen, grundsätzlich die Sozialversicherungen und die Armee. Das ist an und für sich sachlogisch, weil das EP 27 ja auch deshalb aufgesetzt wurde, weil man die Mehrausgaben in diesen Bereichen finanzieren will.
Dem Bundesrat ist bewusst, dass es in diesem Paket einige Massnahmen gibt, die nicht einfach zu beschliessen sind. Er legt sie vor, weil sie nötig sind, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten.
Noch zur Beratung in Ihrer Kommission: Ihre Kommission hat über 100 Anträge behandelt. Sie beantragt Ihnen einige Abstriche an der Vorlage. Insgesamt sollen 20 Prozent des Sparvolumens oder mehr als 650 Millionen Franken wegfallen. Damit hätten wir vor der Aktualisierung der Einnahmenschätzungen in den Jahren 2027 und 2028 im Bundeshaushalt Defizite von mehr als einer halben Milliarde Franken, ab 2029 wären es dann wieder 2 Milliarden; ich komme noch darauf zurück. Einzelne Aufgabengebiete sollen dabei besonders geschont werden. Im Bereich der Landwirtschaft gehen von den vorgesehenen Entlastungen rund 80 Prozent verloren. Ganz verschont werden soll die Sportförderung, und grössere Abstriche gibt es auch im Bildungsbereich und beim Bahninfrastrukturfonds. Mit dem Verzicht auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen und auf die zusätzliche Versteigerung von Fleischkontingenten will Ihre Kommission fast vollständig auf Einnahmen verzichten. Ein grösserer Betrag geht zudem verloren, wenn wir beim soziodemografischen Lastenausgleich beim Status quo bleiben. Damit würden Sie tendenziell die ressourcenstarken Kantone verschonen. Wir werden hierzu noch die Diskussion führen.
Weiter sollen in mehr als zehn Bereichen zwar die Ausgaben gekürzt werden, auf die Aufhebung der Gesetzesgrundlage für diese Subventionen will die Finanzkommission aber verzichten. Das heisst, sie ist bereit, Einsparungen zu machen, aber ob diese dann einmal fortgesetzt werden, ist natürlich infrage gestellt, wenn die Gesetzesgrundlage dafür weiter bestehen bleibt. Es ist klar, dass es für jeden Abstrich am Paket früher oder später irgendwo eine Kompensation oder eine Gegenfinanzierung braucht, um die strukturellen Defizite ab 2027 zu beseitigen.
Nun noch ein Wort zur Zukunft: Was würde passieren, wenn das Entlastungspaket reduziert werden sollte oder allenfalls auch ganz scheitern würde? Es gibt zwei Szenarien. Sollte das EP 27 bereits in einer frühen Phase in Probleme geraten, z.[NB]B. weil die Beratung nicht rechtzeitig beendet wird, dann wird sich der Bundesrat schon im nächsten Frühjahr in der Botschaft zum Budget 2027 Gedanken machen müssen, wie er hier nachbessert. Sie wissen, was dann wahrscheinlich passiert: Es gibt mehr oder weniger lineare Kürzungen im ungebundenen Bereich und im schwach gebundenen Bereich. Sie kennen diese Bereiche. Wir haben das in den vergangenen Jahren so gemacht. Die Frage wird dann auch sein, ob alle Departemente partizipieren müssen oder ob einzelne ausgeschlossen bleiben.
Das zweite Szenario ist, dass das EP 27 in einer allfälligen Referendumsabstimmung scheitert, die voraussichtlich im September 2026 stattfinden würde. Um in diesem Fall die Schuldenbremse einhalten zu können, müsste der Bundesrat eine Nachmeldung zum Budget 2027 machen und wiederum auf der Ausgabenseite und bei den schwach gebundenen Ausgaben Kürzungen vorsehen. Also dann hätten wir wieder die Übungen, die wir in den letzten Budgets hatten, und diese waren ja nicht immer sehr erfreulich und teilweise auch etwas stark beansprucht. Wir wären dann wieder bei den gleichen Themen. Es wäre jedenfalls vorzuziehen, wenn wir hier etwas kontrollierter und strukturierter vorgehen könnten und allen Beteiligten Planungssicherheit geben könnten.
Zusammenfassend kann ich sagen: Man kann das Fell des Bären nicht waschen, ohne es nass zu machen. Es müssen alle gewisse Konzessionen in diesem Paket machen, fast alle mindestens. Es gibt eine relativ breite Opfersymmetrie.
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft einzutreten und in der Regel dem Bundesrat zu folgen. Ich werde, Herr Präsident, ob erfolgreich oder nicht, praktisch alle Anträge des Bundesrates aufrechterhalten, ich glaube mit Ausnahme eines Antrags.
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