preparatory:AB 368178
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Der Bund hat sich ja an den zehn Universitäten und neun Fachhochschulen zu beteiligen. Mit seinem Entwurf beantragt der Bundesrat, diese Beteiligung leicht zu reduzieren, mit dem Hinweis, dass die Nutzerfinanzierung, also die Studiengebühren, erhöht werden soll. Diese Gebühren sind in der Schweiz vergleichsweise niedrig, sie sollen von den Fachhochschulen und Universitäten angemessen angehoben werden. Der Bundesrat sieht vor, den Anteil bei den Universitäten von 20 auf höchstens 18,4 Prozent und bei den Fachhochschulen von 30 auf höchstens 27 Prozent zu reduzieren.
Nun liegen uns drei verschiedene Positionen vor. Ich fange hinten an: Die Minderheit II (Stark) unterstützt den Entwurf des Bundesrates, während die Minderheit I (Hurni) beim geltenden Recht bleiben will. Demgegenüber will die Mehrheit der Kommission an den Zahlen gemäss geltendem Recht festhalten, ihnen aber das Adverb "höchstens" voranstellen. Das heisst: Im geltenden Recht steht "20 Prozent" und "30 Prozent", und die Kommissionsmehrheit sagt jetzt "höchstens 20 Prozent" und "höchstens 30 Prozent". Damit lässt sie die Tür für eine Budgetanpassung offen. Gemäss bundesrätlichem Entwurf würde die Entlastung 120 Millionen Franken pro Jahr betragen, mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit würde dieser Betrag auf 60 Millionen Franken pro Jahr halbiert. Mit dem Antrag der Minderheit I (Hurni) wäre die Entlastung gleich null.