Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-17
Wortprotokoll
Es ist jetzt oft von Kohärenz und Nachhaltigkeit die Rede. Ich glaube, man muss hier schon einmal auch die Fakten und die Zahlen in Erinnerung rufen. Zum einen möchte ich sagen, dass die Gesetzesänderung nicht matchentscheidend ist. Ob man die Gesetzesänderung macht oder nicht, man kann trotzdem Kürzungen vornehmen. Der Bundesrat ist natürlich der Meinung, dass es besser ist, das Gesetz zu ändern, weil wir der Auffassung sind, 50 Prozent Eigenleistung seien zumutbar.
Jetzt zur Sache selbst: Die Mehrheit will hier die Hälfte der Einsparungen rückgängig machen, die Minderheit I (Hurni) will ganz auf Kürzungen verzichten. Fakt ist: Die Mittel für Innosuisse sind seit ihrer Gründung 2018 um über 4 Prozent pro Jahr gewachsen. Damals lag der Beitrag an Innosuisse bei 230 Millionen Franken. Wenn die Kürzung gemäss Bundesrat umgesetzt wird, stehen ab 2027 immer noch rund 300 Millionen Franken zur Verfügung. Mit der Kürzung der Beiträge um 10 Prozent respektive rund 30 Millionen[NB]Franken[NB]wird[NB]in[NB]der[NB]Innovationsförderung eine einmalige Niveaukorrektur vorgenommen. Der Wohlstand der Schweiz wird deshalb nicht infrage gestellt, zumal das aktuelle Niveau [PAGE 1425] gemäss Voranschlag 2026 bereits ab 2030 wieder erreicht sein wird.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Schweiz wieder an den Forschungsprogrammen der EU teilnehmen wird. 2028 startet die nächste Generation dieser Programme. Die EU-Kommission hat vor, hier das Budget deutlich zu erhöhen. Das heisst, die Schweiz wird das auch erhöhen müssen.
Der Bundesrat findet deshalb, dass es hier gerechtfertigt ist, der Minderheit II (Rieder) zu folgen, und zwar beim Gesetz wie auch in der Finanzplanung.