Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-17
Wortprotokoll
Ich bin mir bewusst, dass ich bei dieser Massnahme, die ich im Namen des Bundesrates vertrete, auf verlorenem Posten bin. Ich möchte aber, auch zuhanden der Materialien, ein paar Dinge sagen, weil man diese Frage, die man diskutieren sollte, nicht einfach so vom Tisch wischen kann.
Die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) um 140 Millionen Franken ist in Bezug auf den Betrag eine wichtige Massnahme dieses Entlastungspakets. Der SLA wurde mit der Reform des Finanzausgleichs 2020 um 140 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Damals ging man davon aus, dass der Bund mit der Reform entlastet würde, und zwar um 280 Millionen Franken. Diese frei werdenden Mittel des Bundes sollten dabei weiter im System des Finanzausgleichs bleiben, 140 Millionen Franken für die Abfederungsmassnahmen zugunsten ressourcenschwacher Kantone und 140 Millionen Franken für den SLA.
Nun, es ist anders gekommen. Entgegen den damaligen Annahmen waren die frei werdenden Mittel nicht permanent und traten nur in der Anfangsphase der Reform 2020 auf. Seit 2025 zahlt der Bund mehr in den Ressourcenausgleich, als er dies im alten System hätte tun müssen und als 2020 vorgesehen war; von frei werdenden Mitteln kann deshalb nicht gesprochen werden.
Nun, was ist passiert? Mit dem Wirksamkeitsbericht 2020-2025 hat man auf eine Verlängerung der Abfederungsmassnahmen, das sind Massnahmen zugunsten der ressourcenschwachen Kantone, verzichtet. Um die Symmetrie im System Finanzausgleich aufrechtzuerhalten, ist deshalb die Streichung der Erhöhung des SLA gerechtfertigt. Die Erhöhung für die ressourcenstarken Kantone bleibt also, aber die Abfederung für die schwachen Kantone wird ab 2025 nicht mehr ausgerichtet.
In normalen Zeiten sollten - da war auch ich mit den Äusserungen aus dem Kreis der Mitglieder Ihrer Kommission einverstanden - Änderungen am Finanzausgleich nur im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes erarbeitet und vorgeschlagen werden. Das wird jedoch noch eine Weile dauern. Zudem hat der Vorschlag des Bundesrates eine überschaubare Tragweite. Ich habe es Ihnen gesagt: Es war auch zu berücksichtigen, eine Balance zwischen diesen Ausgaben bzw. dieser Massnahme für den SLA und den Abfederungsmassnahmen zugunsten ressourcenschwacher Kantone zu haben.
Ein Teil der Einsparung durch die Kürzung des SLA sollte nach dem Bundesrat einerseits für den Kanton Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier verwendet werden, also 13 Millionen Franken während fünf Jahren. Das erfolgt gestützt auf die verschiedenen Motionen, die Sie eingereicht haben. Auch Herr Juillard hat eine solche eingereicht. Moutier ist nämlich sehr ressourcenschwach. Es gibt zwar eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Jura über diesen Kantonswechsel, aber der Anschluss von Moutier an den Kanton Jura ist natürlich trotzdem eine Belastung.
Es gab ja verschiedene Interventionen des Kantons Jura. Man wollte eigentlich sofort die Verordnung, das Gesetz ändern, man wollte den Finanzausgleich ändern. Der Bundesrat hat entschieden, nicht die Mechanik des Ressourcenausgleichs anzupassen, sondern den Kanton Jura direkt für seine Nachteile zu entschädigen. Jetzt haben die Geberkantone gesagt, sie würden eine Lösung finden. Sie sind bereit, diesen Betrag zu leisten, wenn der SLA nicht aufgehoben wird. Das ist ein gutes Geschäft, ich meine, das muss man schon auch sagen. Die Geberkantone brauchen hier weniger Geld, als sie mit dem SLA verlieren würden. Ich bin froh, dass der Präsident der Finanzkommission nickt. Die Zeche wird am Schluss der Bund bezahlen, so einfach ist das. Man muss schon auch sagen, dass die Parlamente in den[NB]verschiedenen[NB]Kantonen dem auch noch zustimmen müssen. Das ist jetzt die Geberkonferenz, die sich hier geäussert hat.
Dann hatten wir eigentlich auch vor, einen Teil der Einsparungen beim SLA zur Abfederung der Auswirkungen des Entlastungspakets einzusetzen. Während fünf Jahren sollte ein Betrag von 60 Millionen Franken an ressourcenschwache Kantone gehen, dies als Ausgleich. Wir haben also darauf verzichtet, nachher die 140 Millionen Franken des SLA geltend zu machen.
Ich bitte Sie einfach, sich hier der Zusammenhänge bewusst zu sein. Es ist sachlogisch und richtig, dass man eine Massnahme zurücknimmt, von der man geglaubt hatte, der Bund könne sich dadurch entlasten. Das Gegenteil ist der Fall. Er wird über die kommenden Jahre im Rahmen des SLA sogar immer mehr belastet. Auf der anderen Seite steht die Gegenmassnahme: Die ressourcenschwachen Kantone kriegen nichts mehr. Das ist 2025 ausgelaufen.