Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-17
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Mit der Massnahme 57 soll das Subventionsgesetz geändert werden. Das ist ein Rahmengesetz ohne direkte Auswirkungen, welches bei der Umsetzung von Spezialgesetzen plus/minus zu beachten ist. In diesem Subventionsgesetz ist definiert, dass Empfänger von Finanzhilfen eine Eigenleistung erbringen müssen, die ihnen wirtschaftlich zugemutet werden kann. Nun sieht der Bundesrat vor, dass diese Finanzhilfen in Form von rückzahlbaren Beträgen 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe nicht übersteigen dürfen.
Das ist eine Massnahme, die man im ersten Moment natürlich unterstützt und bei der man denkt: Ja gut, mehr als 50 Prozent sind zu viel. Nachdem diese Gesetzesänderung publiziert worden war, meldeten sich aber sehr viele, wie das denn jetzt genau berechnet würde, ob die Finanzhilfen von Kanton und Gemeinden zusammengezählt würden und so weiter. Jedenfalls ist in den Bereichen Kultur, Umwelt, Landwirtschaft usw. eine grosse Unsicherheit entstanden. Die WBK-S und die UREK-S haben der Finanzkommission beantragt, dieses Gesetz zu streichen. Die Finanzkommission hat dann noch diskutiert, ob vielleicht einfach eine Regulierungsfolgenabschätzung die richtige Massnahme wäre, also dass der Bundesrat ganz genau hinschaut, wie diese Berechnungen zu erfolgen haben. Aber wie gesagt: Es ist nur ein Rahmengesetz, und der Grundsatz, dass eine Subvention 50 Prozent nicht übersteigen sollte, bleibt bestehen. Wie das dann alles berechnet wird, vor allem die Eigenleistungen, ist selbstverständlich sehr schwierig.
Jedenfalls hat die Finanzkommission im zweiten Anlauf mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, Ihnen zu beantragen, diese Gesetzesänderung ersatzlos zu streichen. [PAGE 1428]