Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-17
Wortprotokoll
Wir haben hier diese Beiträge zur Landschaftsqualität. Frau Ständerätin Friedli hat zu Recht gesagt, dass die Landwirtschaft diese Beiträge damals eigentlich nicht wollte. Ich war noch im Ständerat, als sie eingeführt wurden. Jetzt sind sie eingeführt. Es ist so, dass heute ein Subventionssatz von 90 Prozent gilt für den Bund, und 10 Prozent zahlen die Kantone. Der Subventionssatz soll nach dem Willen des Bundesrates auf 50 Prozent gesenkt werden. Das ergäbe eine Entlastung von 124 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die Entlastung bei den Direktzahlungen aus Rücksicht auf die Branche auf 65 Millionen Franken gedeckelt. Die verbleibenden knapp 60 Millionen Franken können innerhalb der Direktzahlungen für andere Instrumente eingesetzt werden.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Durchführung dieser Projekte auch im Interesse der Kantone liegt. Die Kantone verfügen über einen grossen Gestaltungsspielraum bei diesen Landschaftsqualitätsbeiträgen und bei der Auswahl der Projekte, die gefördert werden sollen. Mit Blick auf das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz sind Subventionssätze von 80 bis 90 Prozent einfach deutlich zu hoch. Die Kantone können selber entscheiden, wie sie mit der Anpassung der Subventionssätze des Bundes umgehen wollen. Wenn die Kantone ihre Mittel entsprechend erhöhen, dann sind die Beiträge gleich, sie können sie aber auch anders zuweisen.
Ich bitte Sie hier wirklich, auf einen Prozentsatz zu gehen, der vertretbar ist, und das wären eben diese 50 Prozent.