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Graber Michael · Nationalrat · 2025-12-18

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-18

Wortprotokoll

Die Schweiz verfügt über ein hervorragendes, aber eben leider auch sehr teures Gesundheitssystem, dessen Kosten sich auf mittlerweile 100 Milliarden Franken belaufen. Finanziert wird dies mit unseren Krankenkassenprämien, aber auch mit Milliarden von Steuergeldern. Viele Bürgerinnen und Bürger bezahlen jahrzehntelang exorbitant hohe Krankenkassenprämien, welche jedes Jahr massiv steigen, bevor sie das erste Mal teure Leistungen beziehen bzw. eben beziehen müssen. Der Leistungskatalog wurde in den letzten Jahren massiv ausgebaut.

Das Stossende - und das ist es, was nun meine parlamentarische Initiative adressiert - ist, dass in der Schweiz alle Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus vom ersten Tag an vollen Zugang zu sämtlichen Leistungen unseres Fünfsterneleistungskatalogs erhalten. Es gibt weder Einschränkungen beim Leistungsbezug noch eine Wartefrist. Dies geschieht unabhängig vom Aufenthaltsstatus, das heisst, dass auch illegale Migranten zum Beispiel eine MRI-Untersuchung ihres Knies in Anspruch nehmen können oder eine Psychotherapie verlangen können. Diese müssen wir alle bezahlen - das kann es doch nicht sein. Das Gleiche gilt auch für Personen, deren Aufenthaltsstatus unklar ist, also für Personen während eines laufenden Asylverfahrens. [PAGE 2480]

Die Fehlanreize in unserem System sind enorm gross, und solche Konstellationen widersprechen dem Solidaritätsprinzip und müssen verhindert werden. Aus diesem Grund haben beide Räte vor Kurzem auch die Motion de Quattro angenommen und den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um das Phänomen von Asylgesuchen, welche nur gestellt werden, um von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz zu profitieren, einzudämmen. In Deutschland, das von der Ratslinken jeweils als Vorbild herangezogen wird, sind Asylbewerber in den ersten 36 Monaten, also während drei Jahren, nicht krankenversichert. Die Gemeinden gewährleisten dort mittels Behandlungsgutscheinen, dass Asylbewerber eine ärztliche Versorgung erhalten, welche jedoch deutlich unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.

Ich beabsichtige mit der Initiative, dass neu während des Asylverfahrens und allgemein eben insbesondere bei illegalem Aufenthalt lediglich Leistungen für akute, schwere Beeinträchtigungen sowie zwingend notwendige medizinische Leistungen übernommen werden dürfen. Davon ausgenommen wäre selbstverständlich etwa die Mutterschaft, wo der reguläre Leistungskatalog nach Krankenversicherungsgesetz bestehen bleiben müsste. Aber der Leistungskatalog während des gesamten Asylverfahrens, eben bis zum rechtskräftigen Abschluss desselben, muss einfach beschränkt werden. Das ist andernfalls auch gegenüber der Bevölkerung, die das Gesundheitssystem eben nicht in Anspruch nimmt und jahrelang die Prämien bezahlt, nicht gerecht.

Entsprechend bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.