de Courten Thomas · Nationalrat · 2025-12-19
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-19
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Hurni verlangt, dass das Heilmittelgesetz in zweierlei Hinsicht geändert wird. Erstens soll der geltende Artikel 55 mit dem Titel "Integrität", der den Umgang mit nicht gebührenden Vorteilen regelt, auf Medizinprodukte ausgeweitet werden. Zweitens sollen mit einem neuen Artikel 55a Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler zur Offenlegung ihrer Interessenbindungen verpflichtet werden.
Dieses Anliegen, die Offenlegung der Interessenbindungen von Akteuren im Gesundheitswesen, führte bereits anlässlich der letzten Revision des Heilmittelgesetzes zu ausgedehnten Diskussionen. Die Kommission des Nationalrates, die SGK-N, gab der parlamentarischen Initiative am 3.[NB]Februar 2022 mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge, also relativ knapp. Die SGK-S stimmte diesem Entscheid am 15.[NB]Februar 2023 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes zog die Kommission für die weiteren Bearbeitungen und für Rechts- und Sachauskünfte Fachleute des Bundesamtes für Gesundheit bei.
An ihrer Sitzung vom 16.[NB]August 2024 beschloss die SGK-N basierend auf diesen Vorarbeiten der Fachleute des BAG, sich bei der Umsetzung an früheren Vorschlägen des Bundesrates für Offenlegungspflichten im Heilmittelgesetz zu orientieren. Mit der Regelung sollen Personen, die Arzneimittel oder Medizinprodukte einsetzen, verpflichtet werden, ihre geschäftlichen Verbindungen zu herstellenden oder vertreibenden Unternehmen ihrer Kundschaft in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Gleichzeitig nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die zweite Forderung der parlamentarischen Initiative, nämlich die Offenlegungspflicht der Interessenbindungen, bereits umgesetzt wurde. Am 16.[NB]Januar 2025 verabschiedete die SGK-N ihren Vorentwurf in die Vernehmlassung. Das anschliessende Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 7.[NB]Februar bis zum 16.[NB]Mai 2025. Am 28.[NB]August 2025 nahm die Kommission Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung.
Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die Vorlage von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden und insbesondere der betroffenen Leistungserbringer abgelehnt wird. Diese befürchten einen hohen administrativen Aufwand ohne erkennbaren Nutzen. Weiter wurden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit geäussert. Die Mehrheit der Kommission hält es angesichts der in der Vernehmlassung geäusserten Vorbehalte nicht für sinnvoll, den Auftrag der Initiative aufrechtzuerhalten. Sie betont, dass die Leistungserbringer bereits heute durch bürokratische Vorgaben belastet seien. Der Zusatzaufwand für die Umsetzung und Kontrolle der beantragten Massnahmen sei beträchtlich, der Mehrwert hingegen unklar.
Für die Minderheit geht es darum, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die Leistungserbringer zu stärken. Nur wenn Interessenbindungen transparent ausgewiesen würden, könnten Patientinnen und Patienten eigenverantwortlich entscheiden, mit welchen Leistungserbringern sie zusammenarbeiten wollen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit Wyss beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben.