Pfister Gerhard · Nationalrat · 2025-12-19
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-19
Wortprotokoll
Ich fasse mich aus zwei Gründen möglichst kurz und berichte ausschliesslich über den Kommissionsentscheid der SPK-N vom[NB]4.[NB]September 2025, ohne inhaltlich die Debatte noch einmal zu führen. Die zwei Gründe sind folgende: Erstens ist der Beachtungsgrad an einem Freitagmorgen vor den Schlussabstimmungen in diesem Rat noch etwas tiefer als üblich, und zweitens entnehmen Sie der Geschäftsnummer dieser Vorlage, dass sie uns inhaltlich schon seit fünf Jahren beschäftigt und auch bereits mehrfach diskutiert wurde.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative aus dem Grund, dass die Mehrheit der Kantone und weitere Kreise die Gesetzesvorlage ablehnen. Für sie ist die heutige Praxis, die bereits eine Prüfung der Verhältnismässigkeit beim Widerruf einer Bewilligung vorsieht, ausreichend; die Behörden hätten bereits den [PAGE 2494] nötigen Spielraum. Ebenso kritisiert die Mehrheit der Gegner, dass die neue gesetzliche Bestimmung nur einen Aspekt aufnehme und bei der Ermessensausübung zahlreiche weitere Aspekte zu berücksichtigen seien. Der Entwurf sei weder nötig, noch führe er zu einer Klärung der Rechtslage.
Eine Minderheit der Kantone und weitere Kreise begrüssen die Stossrichtung der Vorlage, aber sie geht ihnen fast ausnahmslos zu wenig weit. Auch die Initiantin will weiter gehen als diese Vorlage und die Hürde für den Widerruf in dem Sinne erhöhen, dass nicht nur ein Verschulden, sondern auch eine mutwillige Tat vorliegen muss, dass die Bewilligung also nur dann entzogen werden kann, wenn mutwillig Sozialhilfebetrug provoziert und darin verblieben wird.
Den einen geht die Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit. Deshalb erachtet es eine Mehrheit der SPK-N als nicht zielführend, daran festzuhalten, und beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Das Abstimmungsresultat in der Kommission lautete 14 zu 11 Stimmen.