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Töngi Michael · Nationalrat · 2026-03-02

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Ihre KVF hat das Geschäft im letzten Oktober an zwei Sitzungen behandelt. Sie hat eine ausführliche Anhörung durchgeführt und an der nächsten Sitzung die Beschlüsse gefasst.

Mit dieser Vorlage sollen die grössten Anbieter von Online-Diensten eine Vergütung bezahlen, wenn sie Text- und Bildvorschauen - diese berühmten Snippets - aus journalistischen Beiträgen veröffentlichen. Auf diese Weise sollen die Leistungen der Medienunternehmen abgegolten werden. Das ist das sogenannte Leistungsschutzrecht.

Anspruch auf Vergütung haben Medienunternehmen wie zum Beispiel Zeitungsverlage mit Sitz in der Schweiz, die nach in der Branche anerkannten Regeln für journalistische Praxis arbeiten, sowie die Journalistinnen und Journalisten selbst.

Dass es hier grundsätzlich einen Handlungsbedarf gibt, ist in der Kommission unbestritten gewesen. Deshalb ist Eintreten in der Kommission auch nicht bestritten worden.

Die Kommission hat anerkannt, dass die Vorlage mit der vorgesehenen gemeinsamen Verwertung mittels Entschädigung für Journalistinnen und Journalisten gescheiter formuliert ist als mit Modellen aus dem Ausland, bei denen jeder Verlag einzeln mit den Tech-Unternehmen verhandeln muss. In vielen Fällen fliesst dann trotz einer Gesetzesgrundlage kein Geld oder nur welches an die grössten Verlage.

Trotzdem hat die Vorlage in dieser Form die Kommissionsmehrheit nicht überzeugt. Es gibt verschiedene Gründe:

1.[NB]Für die Mehrheit der Kommission fallen die kurzen Ausschnitte nicht unter das Urheberrecht, sie sind dafür zu kurz. Dies sind keine Texte, sondern es sind Wegweiser zu Texten.

2.[NB]In der Kommission war die Darstellung mindestens umstritten, dass die Verlage in diesem konkreten Bereich von den Plattformen finanziell ausgenommen werden. Die Verlage können selbst bestimmen, welche Snippets erscheinen, und sie profitieren auch von der grösseren Reichweite. Sie sind also nicht einfach nur die Leidtragenden. In diesem Fall ist die Geschichte etwas komplizierter.

3.[NB]Die Plattformen können die Snippets auch unterdrücken, dies am Schluss zum Schaden der Verlage und vor allem der Konsumentinnen und Konsumenten, die sich orientieren wollen. Umgekehrt sind die Plattformen aber nicht immer auf die Snippets angewiesen. Es ist also am Schluss eher zum Nachteil der Verlage, wenn die Snippets nicht mehr erscheinen.

4.[NB]Der wichtigste Grund: Die Entwicklung verläuft in diesem Bereich rasant. Heute zeigt Ihnen zum Beispiel Google bei der Suche oft einen KI-generierten Text an. Die Snippets kommen zum Teil noch in der Randspalte vor, zum Teil gar nicht mehr. Ob es diese Snippets in drei oder vier Jahren noch gibt, ist völlig unklar.

5.[NB]Der Zeithorizont ist wichtig, weil erst in drei oder vier Jahren überhaupt Geld fliessen könnte.

Einig war sich die Kommission, dass sich bei der künstlichen Intelligenz urheberrechtliche Fragen stellen und hier eine Vergütung diskutiert werden muss, weil in diesem Bereich ganze Texte verwendet werden. Dies wurde von niemandem in der Kommission bestritten. Sie beschloss deshalb mit 18 zu 3 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und sie in die Umsetzung der Motion Gössi 24.4596, "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch", zu integrieren, weil es nicht so sinnvoll ist, zwei Arbeiten parallel laufen zu lassen.

Ich komme schon zu den Minderheiten, obwohl die Anträge noch nicht begründet worden sind. Aus verfahrensökonomischen Gründen kann ich hier schon Folgendes sagen: Die Minderheit Roth Pasquier ist gegen die Rückweisung. Sie will die Vorlage jetzt behandeln. Sie findet, es sei jetzt Zeit zum Handeln, man könne den Auftrag aus der genannten Motion auch parallel ausarbeiten und eine Rückweisung bedeute einen zeitlichen Rückschlag. Die Minderheit Marti Min Li verlangt die Rückweisung und die Prüfung anderer Möglichkeiten, um die Medienvielfalt zu fördern und die digitalen Plattformen in die Vergütungspflicht zu nehmen, etwa durch eine Digitalabgabe. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Ich danke Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, wenn Sie diese Vorlage mit dem genannten Ziel an den Bundesrat zurückweisen. [PAGE 14]

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