Candinas Martin · Nationalrat · 2026-03-02
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-02
Wortprotokoll
Wir beraten heute eine Vorlage, bei der unbestritten ist, dass Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund ist die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen oppositionslos auf die Vorlage eingetreten. Das ist ein starkes Signal. Wohl alle anerkennen, dass journalistische Leistungen besser geschützt werden müssen.
Die Mitte-Fraktion ist jedoch die einzige Fraktion, die diese Vorlage nicht zurückweisen, sondern beraten will. Die Vorlage ist nicht perfekt, könnte aber in der parlamentarischen Beratung verbessert werden - genau das ist die Kernaufgabe des Parlamentes. Für uns ist klar: Wir wollen jetzt handeln, nicht nochmals aufschieben.
Seit Jahren nutzen grosse Suchmaschinen journalistische Inhalte für ihre eigenen Angebote. Sie profitieren von der redaktionellen Leistung der Medienhäuser, ohne diese angemessen zu entschädigen. Das Problem ist bekannt, aber ungelöst. Nun verschärft sich die Lage zusätzlich durch Anbieter künstlicher Intelligenz. KI-Systeme greifen in grossem Umfang auf journalistische Inhalte zu, verarbeiten sie, generieren daraus eigene Antworten und substituieren damit teilweise direkt die Angebote der Medienhäuser. Das ist eine neue Dimension der Nutzung.
Ja, es ist richtig, wir brauchen eine umfassende Lösung, die auch die KI-Anbieter einbezieht. Das bestreitet die Mitte-Fraktion nicht. Im Gegenteil, auch wir wollen, dass der Schutz des geistigen Eigentums gegenüber KI-Anwendungen klar geregelt wird. In dieser Grundanalyse sind wir uns einig. Aber Einigkeit in der Analyse darf nicht zu Untätigkeit in der Umsetzung führen. Schliesslich beauftragte das Parlament den Bundesrat bereits im Jahr 2019, die Wirksamkeit der Revision des Urheberrechtsgesetzes zu überprüfen und dabei insbesondere die Situation der Verleger und Medienschaffenden zu beurteilen. Im Jahr 2021 legte der Bundesrat den entsprechenden Bericht vor. Darin anerkennt er, dass eine Abgeltung der Leistungen, die die journalistischen Medien erbringen, grundsätzlich berechtigt ist. Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Nach fast fünf Jahren liegt diese nun vor.
Wenn wir nun heute die Vorlage zurückweisen und alles in ein umfassenderes Paket integrieren, werden wir Zeit verlieren. Wir werden mehrere Jahre verlieren, das hat Bundesrat Beat Jans in der Kommission deutlich gesagt. Zeit ist in dieser Frage nicht unwesentlich. Zeit bedeutet weiterhin unentgeltliche Nutzung; Zeit bedeutet eine weitere Erosion der wirtschaftlichen Basis unserer Medienhäuser; Zeit bedeutet eine zusätzliche Schwächung einer Branche, die für unsere Demokratie zentral ist. Die Verlegerverbände machen immer wieder deutlich, wie dringlich die Situation ist. Sie warnen klar vor Verzögerungen. Ohne rasches Handeln droht ein weiterer Abbau von journalistischen Leistungen. Das ist keine Dramatisierung, sondern eine nüchterne Einschätzung der wirtschaftlichen Realität. Werbeeinnahmen wandern zu globalen Plattformen ab, Reichweiten werden über Suchmaschinen und Aggregatoren abgeschöpft, und nun treten KI-Anbieter hinzu, die journalistische Inhalte systematisch in ihre Systeme integrieren. Wir sprechen hier nicht über ein[NB]Detailproblem,[NB]sondern über die Frage, ob qualitativ hochwertiger Journalismus in der Schweiz auch künftig finanzierbar bleibt.
Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass wir das Leistungsschutzrecht jetzt stärken und parallel dazu eine tragfähige KI-Regulierung erarbeiten können. Ein erster Schritt schliesst [PAGE 17] einen umfassenderen zweiten Schritt nicht aus. Wir müssen jetzt aus staatspolitischer Verantwortung handeln. Es braucht Massnahmen, und es braucht sie jetzt - so will es auch der Bundesrat. Unsere direkte Demokratie lebt nämlich[NB]von[NB]unabhängigen, vielfältigen und professionellen Medien.
Namens der Mitte-Fraktion bitte ich Sie, der Minderheit Roth Pasquier zu folgen und die Rückweisung der Vorlage abzulehnen.