Rutz Gregor · Nationalrat · 2026-03-02
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-02
Wortprotokoll
In den Anhörungen hat ein Experte gesagt, dass wir aufpassen müssen, hier nicht auf ein Feld experimenteller Gesetzgebung zu gelangen. Ich glaube, das trifft es genau.
Selbstverständlich ist die Frage, die der Verlegerverband aufwirft, berechtigt. Selbstverständlich sind auch wir der Auffassung, dass Leistung geschützt sein muss und dass es nicht angeht, dass sich Unternehmen an der geleisteten Arbeit anderer bedienen, um damit selber Geld zu verdienen. Aber wir reden hier über urheberrechtliche Fragen. Um etwas urheberrechtlich schützen zu lassen, braucht es ein Mindestmass an Individualität und Originalität, sonst ist etwas gemäss Urheberrecht nicht schutzwürdig. Das, was hier geschützt werden soll, ist urheberrechtlich irrelevant. Das sind, wie gesagt wurde, Zitate, das sind erweiterte Schlagzeilen. Die Snippets, diese Auszüge, haben das Schutzniveau nicht. Darum geht es.
Wir wären schlecht beraten, wenn wir eine Bastelarbeit machen würden, weil wir sagen, dass es den Verlegern nicht so gut geht, dass sie dringend Geld brauchen und wir irgendwo einen Weg finden müssen, damit dieses Geld fliessen kann. Das ist keine seriöse Arbeit. Mich hat etwas erschüttert, das die Sprecherin der Grünliberalen Fraktion gesagt hat. Wir sind nicht für die Sicherstellung der Finanzierung der Medienunternehmen verantwortlich! Einfach, damit es hier einmal mehr gesagt sei: Das sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die in einem Wettbewerb stehen und die Geld verdienen müssen. Dass das schwieriger geworden ist, wissen wir. Wir wollen ihnen auch helfen, aber helfen in dem Sinn, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen, mit welchen sie Geld verdienen können, und nicht, indem wir fragwürdige juristische Bastelarbeiten machen.
Es wurde bereits von den Kommissionssprechern gesagt: Die Frage stellt sich vor allem hinsichtlich der künstlichen Intelligenz. Da wird diese Fragestellung wirklich relevant, und genau das müssen wir jetzt regeln. Es stimmt nicht, dass wir hier Zeit verlieren, überhaupt nicht. Das Projekt zur Regelung der künstlichen Intelligenz, die ersten Vorschläge des Bundesrates gibt es noch gar nicht, diese sind noch in Erarbeitung. Wenn wir parallel die Anliegen der Motion Gössi 24.4596 und die Idee, die gewisse Leute mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes gehabt haben, zusammen mit diesem Gesetzesprojekt anschauen, kommt es wahrscheinlich gut. Wissen Sie, wenn Kollege Töngi einen Antrag stellt, den ich wortwörtlich auch hätte stellen wollen, und wir beide finden, das sei richtig, was wir hier beantragen, dann kann man davon ausgehen, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Gedanken von einer gewissen Relevanz sind. Hier waren wir uns wirklich einig.
Es besteht klar ein Problem, aber wir können das nicht so lösen. Wir müssen aufpassen, sonst verkehren wir am Schluss das Urheberrecht in sein Gegenteil. Fragen stellen sich, wie gesagt, im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz, weil dort Arbeit abgesogen und in einer Form verarbeitet wird, in der sie nachher teilweise, das muss man auch sagen, brauchbar ist, bei der aber der Absender nicht mehr involviert ist. Der Bundesrat hat das übrigens auch gesagt. Ich habe die Medienmitteilung vom 20.[NB]Juni 2025 noch einmal hervorgenommen. Der Bundesrat sagt: "In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Umsetzung tendenziell begrüsst, in der Sache ist die Einführung eines Leistungsschutzes für Medienunternehmen aber umstritten." Ich stehe den Verlegern hier gerne beiseite; wir helfen hier gerne, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Aber diese Vorlage wäre zu kurz gedacht. Das würde den Verlegern am Schluss mehr schaden als nützen.
Darum bitten wir Sie, den Rückweisungsantrag zu unterstützen, damit wir die Gelegenheit für eine bessere Gesetzesrevision haben.