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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2026-03-02

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Die Familie ist heute genauso wichtig wie früher. Doch Familie bedeutet heute weit mehr als das klassische Modell von Mutter, Vater und leiblichen Kindern. In der Schweiz leben zahlreiche Kinder in Patchwork- oder Regenbogenfamilien. Für diese Kinder ist entscheidend, wer tatsächlich für sie da ist und Verantwortung übernimmt, und nicht, wie diese Familie entstanden ist. Es braucht Anpassungen des Gesetzes, um der Realität gerecht werden zu können. Ein Kind aus einer Patchwork- oder Regenbogenfamilie muss genau dieselben Chancen haben wie das Kind der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie um Eintreten auf diese Vorlage. Es sind zwei Menschen, die trösten, loben, zuhören, bei den Hausaufgaben helfen, beim Arzt dabei sind, am Elternabend teilnehmen; es sind zwei Menschen, die für das Kind da sind, verantwortungsbewusst und liebevoll. Und doch gilt rechtlich in gewissen Konstellationen nur eine dieser Personen als Elternteil.

Die vorliegende Anpassung der Stiefkindadoption trägt gesellschaftlichen Realitäten Rechnung. Sie stärkt die rechtliche Stellung des Kindes gegenüber jener Person, die im Alltag Verantwortung übernimmt, Fürsorge leistet und emotionale Bindung lebt. Ohne Adoption fehlt häufig die rechtliche Absicherung, etwa im Erbrecht, bei medizinischen Entscheidungen oder im Falle einer Trennung bzw. eines Todesfalls.

Im geltenden Recht ist die Stiefkindadoption für klassische Patchwork-Situationen konzipiert. Das heisst, die neue Partnerin oder der neue Partner eines Elternteils möchte dessen Kind aus einer früheren Beziehung adoptieren. Bereits mit der Einführung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2018 wurde ein wichtiger Schritt hin zur Gleichbehandlung gemacht. Mit der Annahme der "Ehe für alle" im Jahr 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung zudem klar gezeigt, dass sie rechtliche Gleichstellung wünscht.

Die Weiterentwicklung der Stiefkindadoption ist daher kein radikaler Umbruch, sondern eine konsequente Fortsetzung dieses Weges. Das Ziel der Vorlage ist es, eine erleichterte Stiefkindadoption zu ermöglichen, um diese Kinder schneller mit einem zweiten Elternteil rechtlich abzusichern. Dazu soll auf das bisher verlangte Pflegejahr verzichtet werden. Im [PAGE 20] Zentrum steht dabei das Kindeswohl. Studien zeigen, dass für die gesunde Entwicklung eines Kindes stabile Beziehungen, Verlässlichkeit und rechtliche Sicherheit entscheidend sind, unabhängig von der Familienkonstellation.

Die Änderungen hinsichtlich der Dauer des Verfahrens, des gemeinsamen Haushalts und der Möglichkeit eines Gesuchs bereits vor der Geburt des Kindes überzeugen die FDP-Liberale Fraktion. Damit wird Klarheit geschaffen und die Rechtssicherheit der Kinder erhöht. Für uns ist es wichtig, diese notwendigen Änderungen bereits heute und nicht erst bei der Anpassung des Abstammungsrechts beschliessen zu können.

Bei allen Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen wollen wir auch, dass das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung konsequent gewahrt bleiben muss. Dieses Recht ist zentral für die Identitätsentwicklung des Kindes und darf auch im Bestreben nach beschleunigter rechtlicher Stabilität nicht in den Hintergrund treten.

Ganz kurz noch zu den einzelnen Artikeln.

Zu Artikel 264cbis: Das Kindeswohl muss im Zentrum stehen. Dafür braucht es eine stabile Beziehung. Aber wieso drei Jahre? Wieso nicht zwei Jahre oder ein Jahr? Diese Zahl ist sehr willkürlich. Ein Paar, das sich für eine Stiefkindadoption entscheidet, hat sich die Familienplanung sehr gut überlegt. So scheint uns die neue Formulierung offener und passender.

Zu Artikel 267 Absatz 4: Auch bei dieser Änderung geht es darum, dass die rechtliche Situation des Kindes möglichst ab Geburt klar geregelt ist. So soll das Gesuch bereits vor der Geburt eingereicht werden und damit das Kindesverhältnis[NB]rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entstehen können.

Zu Artikel 268a Absatz 3: Die Verfahren für die erleichterte Stiefkindadoption sind eine kantonale Angelegenheit. In einigen Kantonen werden sie bisher schnell erledigt, in anderen dauert es eher lange. Die neue Formulierung, wonach die Kantone in der Regel den Entscheid innert sechs Monaten fällen sollen, soll den kantonalen Behörden signalisieren, dass sie sich nicht ewig Zeit lassen können.

Lassen Sie uns diese Anpassungen beschliessen, damit unsere Gesetzgebung gesellschaftlichen Realitäten entsprechen kann.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und allen Änderungen zuzustimmen.

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