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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2026-03-02

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Ich gebe zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin stolzes Vorstandsmitglied der Lesbenorganisation Schweiz. Als Direktbetroffene kann ich Ihnen aus erster Hand versichern: Lesben kriegen Kinder. Die Frage, die wir uns heute stellen, ist nicht, ob wir das gut finden oder nicht. Die einzige Frage, die wir uns stellen, ist: Wollen wir diesen Kindern die gleiche rechtliche Sicherheit geben wie allen anderen Kindern in diesem Land auch, ja oder nein?

Heute ist es so: Comütter müssen ihr eigenes Kind adoptieren, wenn das Paar auf eine private Samenspende oder auf eine Samenspende im Ausland zurückgegriffen hat. Ob uns das gefällt oder nicht, ist hier nicht entscheidend. Unsere Aufgabe ist, diese Realität zu akzeptieren und allen Kindern den gleichen Schutz zu geben. Heute schützen wir diese Kinder nicht ausreichend. Ein Adoptionsverfahren kann bis zu zwei Jahre dauern, zwei Jahre, in denen das Kind rechtlich nur einen Elternteil hat. Stellen Sie sich vor: Wenn diesem rechtlichen Elternteil etwas zustösst, dann kann dieses Kind zur Waise werden, obwohl es faktisch zwei Eltern hat. Im Trennungsfall hat der zweite Elternteil keine Rechte, aber unter Umständen eben auch keine Pflichten. Bei privaten Samenspenden kann sogar der Samenspender wieder ins Spiel kommen. Das ist eine Rechtsunsicherheit auf dem Rücken der Kinder.

Bei alledem sprechen wir noch gar nicht von Staatsangehörigkeit, Erbrecht, Sozialversicherung oder dem Besuchsrecht im Spital. Wir behandeln diese Kinder anders - nicht, weil sie weniger geliebt sind, nicht, weil ihre Eltern weniger Verantwortung übernehmen, sondern weil unser Gesetz hinter die gesellschaftliche Realität zurückgefallen ist.

Die Vorlage des Bundesrates ist ein wichtiger Schritt, und die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sie entschieden verbessert. Gesuche sollen künftig bereits vor der Geburt eingereicht werden können. Das Verfahren soll innert sechs Monaten abgeschlossen werden. Das starre Kriterium des dreijährigen gemeinsamen Haushaltes fällt weg. Stattdessen anerkennen wir das, was wirklich zählt: eine auf Dauer angelegte, gemeinsam geplante Elternschaft mit Verantwortung für das Kind - das, was man bei Hetero-Paaren auch erwartet. Diesen gibt man auch einen Vertrauensvorschuss. Wenn ein Hetero-Paar ein Kind bekommt, überprüfen wir nicht zuerst, ob diese Menschen gute Eltern sind. Wir überprüfen nicht ihren Gesundheitszustand, ihre finanzielle Lage, ihre Arbeitssituation und gehen auch nicht zu ihnen nachhause, um die Lebensumstände zu kontrollieren. Warum also soll dieser Vertrauensvorschuss nicht auch gegenüber lesbischen Eltern gelten, die ihre Kinder gemeinsam planen? Eines können Sie mir ganz klar glauben: Diese Kinder sind von langer Hand geplant. Ich kann Ihnen hoch und heilig versprechen: Es gibt mit hundertprozentiger Garantie keinen einzigen Fall eines One-Night-Stand-Kindes bei lesbischen Eltern. Genauso wenig gibt es ungewollte Schwangerschaften. Die Abtreibungsrate bei Lesben liegt bei etwa null Prozent.

Eines möchte ich noch aufwerfen: Es gibt nun Menschen, die sagen, das Recht des Kindes auf Abstammung sei nicht garantiert. Das ist korrekt. Erlauben Sie mir hier, auch noch darauf hinzuweisen, dass dies bei Hetero-Eltern auch nicht der Fall ist. Dieses Abstammungsrecht ist auch nicht garantiert, wenn wir dieser Revision nicht zustimmen. Denn Lesben haben Kinder, und diese Kinder haben das Recht auf Absicherung; das regeln wir mit dieser Vorlage. Mit der Revision des Abstammungsrechts regeln wir dann die anderen Herausforderungen. Doch diese zwei Situationen haben miteinander nichts zu tun.

Diese Vorlage ist pragmatisch und verhältnismässig, und sie schützt diejenigen, die sich am wenigsten selber schützen können. Es geht um Kinder, die heute in diesem Land leben, meine Kinder und vielleicht die Kinder Ihrer Kinder. Sie haben ein Recht darauf, dass wir ihre Realität anerkennen und sie schützen.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Fassung der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.