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Flach Beat · Nationalrat · 2026-03-02

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Namens der Grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Gesetzesänderung zur erleichterten Stiefkindadoption einzutreten und den Formulierungen Ihrer Kommission in allen Punkten zu folgen.

Die Revision dieses Gesetzes ist notwendig und dringend. Nach der deutlichen Annahme der Vorlage "Ehe für alle" durch das Schweizervolk hat sich bei der Stiefkindadoption eine Ungleichbehandlung zwischen heterosexuellen und nicht heterosexuellen Paaren ergeben. Das führt dazu, dass die Kantone teils sehr unterschiedlich vorgehen und die Verfahren teilweise unverhältnismässig lange dauern, und das immer zum Schaden der Kinder; dies führt für sie zu Rechtsunsicherheit. Genau das müssen wir dringend korrigieren.

Ich habe vorhin zum ersten Mal die Gründe gehört, weshalb eine Minderheit nicht eintreten will. Aber, ehrlich gesagt, verstehe ich sie auch nach diesen Ausführungen noch immer nicht. Ein Abwarten auf das Abstammungsrecht ergibt keinen Sinn, da wir diese Regelungen bereits jetzt treffen können und weder darauf warten müssen noch sollten. Wie gesagt, die Unsicherheit bei den Stiefkindern ist gross, diese Fälle gibt es, das ist eine Lebensrealität. Man kann nicht einfach die Augen davor verschliessen und diese Kinder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertrösten. Wir wissen weder, wann das Abstammungsrecht kommt, noch, wie es am Ende ausgestaltet sein wird.

Dann komme ich zum anderen Argument, wonach es in vielen europäischen Ländern bereits eine erleichterte Stiefkindadoption gibt: Das verstehe ich erst recht nicht. Wenn[NB]die[NB]Kinder[NB]dort besser geschützt sind, gibt es keinen Grund, weshalb Kinder, nur weil irgendwo EU oder Europa draufsteht, bei uns weniger gut geschützt sein sollen. Häufig hinken wir hier etwas hinterher, wie auch in diesem Fall. Ich verweise nur auf den Konsumentenschutz; das ist zwar ein anderes Thema, aber auch dort stellt sich die Frage, ob wirklich alles schlecht ist. Ich glaube das eben nicht. Die Grünliberale Fraktion ist klar der Meinung, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt und wir diese beheben können.

Das Wichtigste ist das Kindeswohl. Dem Kindeswohl dienen wir am besten, indem die Formulierung der Voraussetzungen für Paare - oder für eine Person eines Paars -, die ein Stiefkind adoptieren wollen, möglichst offen gehalten wird. Es gibt keinerlei Grund, eine Frist von zwei, drei oder mehr Jahren vorzuschreiben, während derer ein Paar bereits zusammengelebt haben muss. Auch andere Paare müssen sich nicht zuerst bewähren, um Kinder grossziehen zu können. Wenn sich ein Paar entscheidet, Verantwortung zu übernehmen und ein Kind grosszuziehen, ist das bereits ein Ausdruck von Reife und Verantwortungsbewusstsein. Genau das erfüllt Artikel 264cbis in der von der Kommission beantragten Fassung, denn er definiert, was es bedeutet, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Das ist hier eigentlich der zentrale Punkt.

Daneben hat die Kommission ebenfalls nachgebessert und klargestellt, dass das Gesuch auf Stiefkindadoption auch vor der Geburt gestellt werden kann. Auch das trägt einer [PAGE 21] Lebensrealität Rechnung, so wie sie heute besteht. Davor sollte man nicht die Augen verschliessen, denn es geht auch darum, das ungeborene Kind bereits ins Recht zu setzen, damit es abgesichert ist, falls während dieser Phase etwas passiert, etwa wenn ein Elternteil erkrankt.

Zuletzt bleibt mir noch zu sagen, dass die Anhörungen gezeigt haben, dass der Umgang der Kantone mit der Stiefkindadoption nicht nur sehr heterogen ist, sondern auch hinsichtlich der benötigten Zeitspanne ausserordentlich stark variiert. Der Umfang an Fragenkatalogen und Formularen, die ausgefüllt werden müssen, grenzt teilweise an Schildbürgerei, was für mich absolut unverständlich ist. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist eine Bundesaufgabe, deren Umsetzung den Kantonen obliegt. Diese haben dabei sorgfältig vorzugehen und stets das Interesse des Kindes ins Zentrum zu stellen. Aber es sollte nicht so sein, dass angehende Eltern über Monate hinweg mit unzähligen Formularen belastet werden. Hier müssen wir bei der Umsetzung unbedingt darauf achten, dass sie vernünftig erfolgt, mit Augenmass, mit dem Kindeswohl im Vordergrund und vor allem mit dem Ziel, dass die Kinder möglichst rasch in einem klaren Rechtsverhältnis stehen und den entsprechenden Rechtsschutz erhalten - denn diese Kinder gibt es.