Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-03-02
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-02
Wortprotokoll
Mit dieser Motion entscheiden wir auch darüber, ob unser Rechtssystem kleinen, gewachsenen Strukturen noch Raum lässt, die sich über Jahrhunderte tradiert haben. Wenn wir identische Anforderungen an die industrielle Massenproduktion und an handwerkliche Kleinmengen stellen, begünstigen wir automatisch die grossen Anbieter und verdrängen die kleinen. Genau hier setzt die Motion an: Sie will eine angepasste Regelung für diese Kleinmengen.
Selbstverständlich müssen kosmetische Produkte sicher sein. Das steht ausser Frage. Aber ist es verhältnismässig, für handwerklich hergestellte Kleinmengen mit lokalem Vertrieb dieselben formellen Sicherheitsnachweise zu verlangen wie für industrielle Serienproduktionen? Ein Sicherheitsbericht für rund 1200 Franken, der erforderlich wäre, wenn man diese Motion nicht annimmt, mag für ein Industrieunternehmen tragbar sein; für eine Kleinproduzentin mit geringem Umsatz ist er es jedoch nicht. In vielen Fällen bedeutet das konkret, dass die Produktion eingestellt werden müsste, weil die regulatorischen Fixkosten den Verkaufserlös übersteigen.
Wovon sprechen wir? Bereits im Mittelalter waren vor allem die Klöster - zum Beispiel das Kloster St.[NB]Gallen war hier sehr bekannt - Zentren des Heilpflanzenwissens. Das Kräuterwissen in Zentralschweizer Frauenklöstern ist im Übrigen auf der Schweizer Liste der lebendigen Traditionen im Rahmen des Unesco-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes aufgeführt. Damit anerkennt der Bund selber, wie kulturell bedeutsam dieses Wissen ist und dass es sich um eine lebendige Praxis handelt. Diese Anerkennung unterstreicht den hohen Wert der Tradierung und die Notwendigkeit, sie auch heute zu erhalten.
Immaterielles Kulturerbe lebt aber nicht in Dokumentationen, sondern in der praktischen Anwendung. Das Wissen über Kräuter war nie ausschliesslich klösterlich. Seit jeher haben auch Bäuerinnen, Landfrauen und die Menschen in Dörfern Kräuter angebaut, verarbeitet und als Hausmittel genutzt. Dieses Wissen wurde in Familien und Gemeinschaften weitergegeben, praktisch, erfahrungsbasiert und über Generationen hinweg. Heute sind es vor allem Bäuerinnen und Landfrauen, die dieses kostbare Wissen im Alltag weiterführen. Die Tradierung bedeutet also, dieses Wissen weiterzugeben, indem es angewendet, produziert und verkauft wird. Fällt nun die wirtschaftliche Grundlage aufgrund solcher Prüfberichte weg, weil diese so teuer sind, bricht diese Tradierungskette ab.
Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort zwar mögliche Lösungswege auf. Es ist sicher ein Ansatz, dass man pro Rezeptur einen Sicherheitsbericht macht; aber in der Praxis sind die Rezepturen eben individuell entwickelt worden und Teil des geistigen Eigentums der jeweiligen Frauen. Diese wollen das nicht miteinander teilen und dann gemeinsam eine gleiche Produktion machen, was auch verständlich ist, weil es sich um ein Betriebsgeheimnis handelt. Es ist darum unrealistisch, dass sich viele Frauen auf identische Rezepte einigen könnten, nur um die regulatorischen Kosten zu teilen. Eine solche Standardisierung würde auf der anderen Seite die Vielfalt reduzieren, und gerade diese Vielfalt ist Ausdruck lebendiger Tradition.
Wenn fixe regulatorische Kosten unabhängig von der Produktionsmenge gleich hoch sind, ergibt das einen Skaleneffekt. Das führt faktisch dazu, dass Kleinproduzentinnen ihre Tätigkeiten einstellen müssen. Das ist zwar keine bewusste politische Entscheidung, und es ist auch keine gewollte politische Entscheidung, aber es ist eine reale Folge - oder dürfte es zumindest sein. Wir entscheiden heute also nicht über Nostalgie, sondern wir entscheiden darüber, ob wir bäuerliche Kleinstrukturen bzw. klösterliches Wissen erhalten oder ob wir sie durch starre Fixkosten faktisch aus dem Markt drängen.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen, damit wir hier eine gute Regelung finden können.