Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-02

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-02

Wortprotokoll

Die Gründe und die Argumente, die Kollege Caroni vorgetragen hat, sind sicherlich auch stichhaltig und zweckmässig. Hier geht es jedoch um eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzunehmen, die vorsieht, dass freiwillige Trinkgelder, sogenannte Overtips, vom massgeblichen Lohn und vom steuerbaren Einkommen auszunehmen sind, und zwar in den Branchen - und nur in diesen -, die Trinkgelder gemäss der Wegleitung über den für die AHV, IV und EO massgeblichen Lohn abgeschafft bzw. den Service in die Preise integriert haben. [PAGE 11]

Ich habe bereits erwähnt, dass diese Motion deshalb notwendig ist, weil der Bundesrat vorsieht, die Abgabepflicht bei den Trinkgeldern losgelöst von der AHV 2030 neu zu regeln. Der Bundesrat will dies nicht auf Gesetzesstufe tun, sondern auf dem Verordnungsweg. Dies könnte dazu führen, dass der Bundesrat der Versuchung erliegt, die zusätzliche Besteuerung der Trinkgelder vorzunehmen, ohne dass das Parlament etwas zu diesem Sachverhalt gesagt hätte. Mit anderen Worten: Hier versucht man, bei den Klein- und Kleinstverdienenden in unserer Gesellschaft ein Steuersubstrat abzukassieren, um jede noch so kleine Lücke zu schliessen.

Sie werden in der dritten Sessionswoche, glaube ich, einen Antrag von mir zur Änderung der Stempelsteuer erhalten. Dort würde es sich lohnen, Lücken zu schliessen. Hier lohnt es sich nicht.

Wieso kann man dieser Motion zustimmen, und wieso ist der Overtip von der Besteuerung auszunehmen? Das ist nicht etwa eine Erfindung meinerseits, auch das Bundesgericht hat sich bereits zu diesem Sachverhalt geäussert. Bis in die 1970er-Jahre waren Trinkgelder im Gastgewerbe Teil des Lohnes. Das Personal musste das Trinkgeld separat einfordern, und der Gast musste das Trinkgeld zu einem regional üblichen Prozentsatz mühsam ausrechnen. Mit der ersten Einführung des Landesgesamtarbeitsvertrags schaffte der Gastgewerbeverband das Trinkgeld 1974 ab. Danach war es dem Personal gemäss Gesamtarbeitsvertrag verboten, Trinkgelder zu verlangen. Die Wirte durften dafür ihre Preise einmalig um 15 Prozent erhöhen. 1980 schaffte auch die Coiffeurbranche die Trinkgelder ab; seit der Abschaffung der Trinkgelder in den 1970er- und 1980er-Jahren gilt in diesen Branchen somit "Service inbegriffen", das heisst, Sie müssen kein Trinkgeld zahlen. Trinkgelder dürfen nicht in das Lohnsystem integriert werden und sind daher kein Lohnbestandteil. Nach der Abschaffung der Trinkgelder liessen es sich die Kunden natürlich nicht nehmen, für gute Leistungen freiwillig Trinkgelder zu geben. Das ist der berühmte Overtip gemäss Bundesgerichtsentscheid BGE 2C_703/2017, Erwägung 3.2.3. Wenn ein freiwilliges Trinkgeld nicht als Entgelt für eine Arbeitsleistung gilt, sondern als eine freiwillige Zuwendung oder eine Schenkung, dann ist es nicht steuerbar.

In der aktuellen Wegleitung zum massgeblichen Lohn ist geregelt, dass die Ausgleichskasse in Branchen, in welchen der jeweilige schweizerische Branchenverband die Trinkgelder abgeschafft hat, davon ausgehen kann, dass Trinkgelder nur noch in unbedeutendem Ausmass gewährt werden. Namentlich gilt das in der Fusspflegebranche, in der Schönheitsbranche, bei Kosmetikinstituten sowie in der Coiffeur- und Gastwirtschaftsbranche. Laut einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften geben 80 Prozent der Gäste ein Trinkgeld, weil sie sich beim Personal für die Bedienung bedanken möchten. Das heisst, Trinkgelder sind Zeichen der Wertschätzung. Zudem werden sie im Gastgewerbe mehrheitlich bar bezahlt, in einem Drittel der Fälle selbst dann, wenn die Rechnung mit Karte bezahlt werden muss. Es wird bewusst in bar übergeben, damit es dem direkt einkassierenden Personal zugutekommt.

Eine kleine Randbemerkung: Haben Sie sich schon gefragt, wie viel unsere Kellnerinnen und Kellner in der Galerie des Alpes verdienen? Ich habe es im Zusammenhang mit dieser Motion recherchiert. Sie verdienen 4000 Franken netto, das entspricht wahrscheinlich ungefähr dem Gesamtarbeitsvertrag. Ich habe sie gefragt, wie viel Trinkgeld sie kriegen, und sie haben geantwortet, es komme darauf an. Wenn sie Dinners oder ganze Tafeln bedienen müssen, erhalten sie keinen einzigen Franken. Wenn ein Ständerat oder eine Ständerätin à la carte bestellt, kriegen sie ein wenig Trinkgeld, Maximum 100 bis 200 Franken monatlich. Ist das ein "wesentlicher Bestandteil" des Lohnes? Ich glaube es nicht. Denken Sie einmal auch an die Leute, die Sie in Ihrem Umfeld Tag für Tag bedienen. Jeden Tag sind Sie mit solchen Leuten konfrontiert.

Seit der Corona-Pandemie wird in der Schweiz häufiger bargeldlos bezahlt, und damit erscheinen natürlich Trinkgelder vermehrt in den Büchern und in den Geschäftsbüchern. Vor diesem Hintergrund liess der Bundesrat prüfen, ob die Praxis angepasst werden müsse. Der Bundesrat möchte den Begriff "wesentlicher Bestandteil des Lohnes" in der AHV-Verordnung präzisieren, wodurch Trinkgelder vermehrt abgabepflichtig würden. Der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion können Sie entnehmen, dass dieser die Umschreibung "wesentlicher Anteil des Arbeitsentgeltes" mit der Umschreibung "erheblicher Bestandteil" ersetzt. Das ist nicht viel besser, das ist auch völlig schwammig.

Dies trifft in erster Linie die Arbeitnehmenden. Ihnen bliebe netto weniger Einkommen. Dieser Nettoverlust ist deutlich höher als der Gewinn aus der Verbesserung der späteren Rentenansprüche. Gleichzeitig werden Gäste weniger Trinkgeld geben, wenn dieses nicht mehr vollständig beim Personal ankommt. Die Betriebe müssen mehr Sozialabgaben leisten und haben einen höheren administrativen Aufwand. Trinkgelder sind unregelmässig, nicht vorhersehbar und schwankend. Eine laufende Überprüfung der Abgabepflicht ist zeitraubend und erschwert die finanzielle Planung für alle Mitarbeitenden und Betriebe. Arbeitgebende können die Höhe der Trinkgelder kaum ermitteln, ohne unverhältnismässige Kontrollmechanismen einzuführen. Eine vermehrte Abgabepflicht würde automatisch eine Misstrauenskultur innerhalb des Betriebes fördern und das Arbeitsverhalten belasten.

Sie sehen, seit x Jahren haben wir diesen "Service inbegriffen", und jetzt zahlen Sie einfach einen Overtip, und der Staat möchte noch einmal besteuern. Das kann man sich vorstellen, wenn es Exzesse gäbe, wenn also 30 oder 40 Prozent des Lohnbestandteiles als Trinkgeld ausgewiesen würden, was ich auch schon gehört habe. Ich kenne solche Betriebe in der Gastwirtschaft nicht. Falls dem so wäre, könnte der Bundesrat, wie ausländische Staaten auch, eine Obergrenze für das Einkassieren von Trinkgeld einführen. Das wäre möglich und sehr einfach umzusetzen. Deutschland und, soviel ich weiss, auch die USA kennen dieses System.

Das heisst, es ist dringlich, dass der Bundesrat dies auch in einer Gesetzesform erlässt, die dem Parlament vorgelegt wird, damit die Betriebe, und das sind nicht wenige in der Schweiz, Rechtssicherheit haben. Und es ist dringlich, dass man dort ein wenig grosszügig vorgeht, weil diese Jobs erstens sehr hart und zweitens nicht sehr gut bezahlt sind. Sie können sich auch selber in Ihren Betrieben einmal umsehen und mit den Kellnerinnen und Kellnern sprechen. Dann[NB]wissen[NB]Sie,[NB]wie hart dieses Geschäft mittlerweile geworden ist.

Daher bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Es geht einzig und allein um einen Auftrag an unsere geschätzte Bundesrätin, das Ganze nicht auf dem Verordnungsweg, sondern auf dem Gesetzesweg zu regeln. Die SGK oder die WAK wird sicherlich das Ihre zu diesem Auftrag beitragen.