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Götte Michael · Nationalrat · 2026-03-04

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche, wie bereits erwähnt, zur Massnahme 52 bzw. zum Antrag der Minderheit IV (Stettler). Worum geht es? Es geht um die Priorisierung, um die Finanzierungslogik und um die Frage, aus welchem Topf neue Subventionen zu bezahlen sind.

Mit dem revidierten CO2-Gesetz und dem neuen Klimaschutzgesetz wurden zusätzliche Förderinstrumente [PAGE 87] beschlossen, ein Impulsprogramm im Gebäudebereich mit bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr sowie Förderungen für neuartige Dekarbonisierungstechnologien in der Höhe von insgesamt bis zu 1,2 Milliarden Franken über sechs Jahre. Diese neuen Subventionen sollten ursprünglich aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden. Genau hier setzt die Massnahme 52 an, und genau hier liegt ihre finanzpolitische Bedeutung.

Die Minderheit IV (Stettler) verlangt, an der bundesrätlichen Massnahme festzuhalten, wonach diese Gelder aus dem zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe finanziert werden sollen und nicht zusätzlich aus allgemeinen Steuermitteln. Das ist ordnungspolitisch sauber und finanzpolitisch zwingend.

Wer neue Subventionen bewusst beschliesst, muss auch sagen, woher das Geld kommt. Es kann nicht sein, dass wir immer neue Förderprogramme schaffen und die Kosten dann einfach auf den allgemeinen Bundeshaushalt überwälzen. Wenn wir dann nämlich von Spar- und Entlastungspaketen sprechen, ist der Sparwille nicht vorhanden. Die CO2-Abgabe ist zudem genau für klimapolitische Lenkungs- und Förderzwecke geschaffen worden. Es ist nur folgerichtig, Klimasubventionen mit dem zweckgebundenen Anteil dieser Abgaben zu finanzieren. Das schafft Transparenz und Kostenwahrheit.

Des Weiteren erzwingt die Massnahme eine Priorisierung. Wenn die Mittel aus der CO2-Abgabe begrenzt sind, müssen bestehende Subventionen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden: Weniger effektive Programme fallen weg, Mitnahmeeffekte werden reduziert, und die verbleibenden Mittel werden gezielter eingesetzt. Genau das ist verantwortungsvolle Politik.

Das bedeutet also, dass der Anteil der CO2-Abgabe, der rückverteilt wird, befristet von 67 auf mindestens 59 Prozent sinkt. Aber auch nach der Anpassung fliesst weiterhin klar der Hauptteil an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurück. Gleichzeitig vermeiden wir eine zusätzliche jährliche Belastung des allgemeinen Haushalts mit einem Betrag in dreistelliger Millionenhöhe.

Die Alternative wäre, neue Milliardenprogramme aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren, also faktisch über zusätzliche Verschuldung oder - allerdings wissen wir, dass wir uns da sehr schwertun - über zusätzliche Einsparungen in völlig anderen Politikbereichen. Das lehnen wir klar ab. Mit dieser Massnahme wird die Entlastungswirkung im Finanzplan klar sichtbar. Mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr - das ist substanziell und ehrlich. Die Minderheit steht für genau diese Klarheit.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit IV (Stettler), von mir übernommen, zuzustimmen.