Stadler Simon · Nationalrat · 2026-03-04
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04
Wortprotokoll
Ich spreche für die Fraktion und auch[NB]gleich[NB]für[NB]die[NB]Minderheit[NB]I[NB](Stadler)[NB]zur Massnahme 52.
Wir dürfen das Ziel dieses Sparpakets nicht aus den Augen verlieren. Wir müssen den Staatshaushalt schlussendlich einfach wieder irgendwie ins Gleichgewicht bringen können. Das Sparpaket hilft uns vor allem dabei, die nächsten Budgetberatungen etwas zu vereinfachen. Eines muss uns an dieser Stelle immer bewusst sein: Je kleiner der Umfang des Entlastungspakets wird, umso mehr müssen wir in den kommenden Budgetberatungen einsparen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Und wie Sie alle wissen, können wir während der Budgetberatungen lediglich bei einem Drittel des Bundeshaushalts, also bei den schwach gebundenen oder ungebundenen Ausgaben, sparen. Dann stehen wieder die Bildung und Forschung, die Landwirtschaft, die Armee, die internationale Zusammenarbeit oder auch die Kultur zur Debatte. Deshalb haben wir hier drin alle ein Interesse daran, dass wir das EP 27 erfolgreich durch beide Räte bringen können.
Zum inhaltlichen Teil, zuerst zum Verkehr: Wir folgen bei den Sparmassnahmen grundsätzlich dem Ständerat. So unterstützen wir insbesondere die Kürzungen der Fondseinlagen beim BIF und beim NAF. Auch beim grenzüberschreitenden Personenverkehr und bei den alternativen Antriebssystemen folgen wir dem Ständerat.
Einen Punkt möchte ich an dieser Stelle besonders aufgreifen, und zwar die Massnahme 14 zum regionalen Personenverkehr. Der Ständerat und der Nationalrat haben im Dezember den Rahmenkredit für den regionalen Personenverkehr (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028 um 160 Millionen Franken aufgestockt. Die Finanzkommission folgt dieser Erhöhung jetzt auch im Entlastungspaket. Das heisst, der Beschluss der Finanzkommission ist nun deckungsgleich mit dem Beschluss der beiden Räte zum RPV-Kredit. Ich glaube, wir sind hier drin gut beraten, wenn wir Entscheide, die wir im Dezember erst getroffen haben, nicht gleich bei erster Gelegenheit wieder rückgängig machen.
Bei den Regionalflughäfen werden wir die Mehrheit unterstützen, also einen Verzicht auf diese Massnahme. Unsere Fraktion ist überzeugt, dass wir nicht in einer Hauruckübung die Bundesbeiträge an die Regionalflughäfen streichen sollten. Aber wir sind auch überzeugt, dass sich die KVF Gedanken machen muss, wie man die Flugsicherung und somit auch die Regionalflughäfen nachhaltig finanzieren und möglicherweise gleichzeitig die Finanzierung vom Bundeshaushalt loslösen kann.
Auch im Bereich der Medien folgen wir dem Beschluss des Ständerates. So verzichten wir auf die Kürzung beim SRG-Angebot und bei der indirekten Presseförderung. Beide Massnahmen waren bereits mehrfach in den beiden Räten, und wir haben uns jeweils gegen eine Streichung entschieden. Zudem unterstützen wir die Minderheit bei der Massnahme 35, der Verbreitung der Programme in die Bergregionen.
Im Bereich der Umwelt folgen wir bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich, den Pilot- und Demonstrationsanlagen beim BAFU und den Fondseinlagen für Landschaft Schweiz der Mehrheit der Finanzkommission. Bei den Pilot- und Demonstrationsanlagen beim BFE unterstützen wir den Einzelantrag Bäumle. Bei der Massnahme 20, bei Energie Schweiz, der Massnahme 47, der Förderung im Bereich Bildung und Umwelt, und bei der Massnahme 52, den Priorisierungen bei Subventionen für Klimapolitik, folgen wir dem Beschluss des Ständerates und somit der Mehrheit der Finanzkommission.
Ich komme zu meiner Minderheit bei der Massnahme[NB]52. Eines vorweg, um die Gemüter gleich zu beruhigen: Der Minderheitsantrag ist budgetneutral und hat somit keinen Einfluss auf den Umfang des Entlastungspakets. Er sorgt aber für Rechtssicherheit, die wir der Bevölkerung, vor allem aber den innovativen Unternehmen schulden. Zahlreiche Unternehmen haben sich in den letzten Jahren aufgrund der geltenden Rechtsgrundlage bewegt. Erst 2025 trat der Gesetzesartikel zur Finanzierung von gaseinspeisenden Biogasanlagen in Kraft. Grund dafür war eine Motion unserer hochgeschätzten und jassfreudigen Kollegin Wismer. Die Motion wurde damals von beiden Räten ohne eine einzige Gegenstimme angenommen. Mit der Zustimmung zu meinem Antrag können wir sicherstellen, dass für dieses wichtige Anliegen der kleine, aber wichtige Betrag von 10 Millionen Franken weiterhin zur Verfügung steht und dass der Gesetzesartikel, der eben erst gerade seinen einjährigen Geburtstag feiern konnte, nicht schon wieder zu Grabe getragen werden muss.
In einer ähnlichen unsicheren Situation befindet sich die Geothermie. Im vorliegenden Antrag der Kommissionsmehrheit zu diesem Artikel ist vorgesehen, dass die Geothermie nur noch Mittel erhält, wenn nicht alle Mittel aus der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm genutzt werden. Damit gibt es in einem Jahr vielleicht 4 Millionen Franken und in einem anderen Jahr gar kein Geld mehr. Mit dieser Aussicht hat die Branche auch bezüglich Finanzierung keine Planungssicherheit mehr. Die meisten der aktuell laufenden Projekte würden unter diesen unsicheren Umständen eingestellt. Wenn aber die Ziele der Wärmestrategie 2050 des Bundes erreicht werden sollen, dann muss Planungssicherheit geschaffen werden.
Ich wiederhole: Die Version des Ständerates kann ohne finanzielle Auswirkungen auf die Finanzen des Bundes mit einer fixen Finanzierung für die Geothermie und das Biogas ergänzt werden. Mit der Teilzweckbindung von 45 Prozent gemäss der Version Ständerat sind die heutigen Finanzierungssummen von 30 Millionen Franken pro Jahr für die [PAGE 88] Geothermie und 10 Millionen Franken pro Jahr für erneuerbares Gas weiterhin verfügbar.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit I (Stadler) zu Artikel 33a zu unterstützen.