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Sollberger Sandra · Nationalrat · 2026-03-04

Sollberger Sandra · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich fühle mich, ehrlich gesagt, etwas in die Zeit zurückversetzt, als meine mittlerweile erwachsenen Kinder wirklich noch Kinder und Teenager waren. Damals gab es die Diskussion: Was kann ich mir leisten, wofür gebe ich mein Sackgeld aus? Vorstellung und Realität klafften manchmal mehr, manchmal weniger auseinander. Wir haben ihnen beigebracht, dass man einfach nicht mehr ausgeben darf, als man einnimmt. Es gibt nicht den Fünfer und das Weggli. Sparsamkeit, Realitätssinn und Bescheidenheit - man kann nicht alles haben, man muss Prioritäten setzen und der Realität ins Auge schauen.

Kommen wir zum Luxuseinkaufszettel im Bereich Asyl und Internationales. Wir können uns hier die Wunschliste kurz anhören. Internationale Zusammenarbeit: Die Linke will 100 bis 250 Millionen Franken mehr ausgeben. EDA: Die Minderheit[NB]II (Andrey) will knapp 10 Millionen Franken mehr, für das Museum in Genf will sie 200[NB]000 Franken mehr. Das Geld liegt offenbar sehr locker im Sack.

Weiter geht es mit der Liste: Bei den freiwilligen - freiwilligen! - Beiträgen an die ESA und an die übrigen internationalen Organisationen ausserhalb der internationalen Zusammenarbeit sind es plus 26 Millionen Franken. Bei den Entschädigungen an Einsatzbetriebe für Einsätze von Zivildienstpflichtigen sind es 3,4 Millionen Franken mehr. Für die Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug sind es 800[NB]000 Franken zusätzlich. Sogar bei den freiwilligen Beiträgen des EDI an internationale Organisationen wollen sie 1,5 Millionen Franken mehr ausgeben - freiwillig, wir haben es ja! Bei den Beiträgen des BAFU an internationale Kommissionen und Organisationen sprechen wir von zusätzlichen 4 Millionen Franken. Am meisten schenkt sicher die Harmonisierung der Abgeltungsdauer für Integrationspolitik auf fünf Jahre ein: 250 bis 400 Millionen Franken pro Jahr. Überschlagsmässig ergibt das einen Betrag von einer halben Milliarde bis zu 600 Millionen Franken - Ausgaben, die wir hier alles andere als priorisieren. Es ist ein ganz teurer Wunschzettel. [PAGE 116]

Die SVP-Fraktion wird immer die Anträge der Mehrheit und derjenigen Minderheiten unterstützen, die die wirklich noch massvollen Sparmassnahmen am besten umsetzen.

Ich komme nun noch zu meinen drei Minderheiten im Asylbereich. Ich sage: Fertig mit unnötiger Bürokratie und Hysterese im Asylwesen! Wir müssen die Verfahren dringend beschleunigen und die Kosten für Administration und Gerichtsverfahren senken. Meine drei Minderheiten richten sich nach diesem Ziel.

Bei den summarischen Begründungen geht es darum, dass sich die Richter heute nicht an die Vorgaben halten. Es steht eigentlich bereits heute im Gesetz, dass bei Einzelrichterverfahren nach Artikel 111 und Artikel 111a AsylG summarische Begründungen zu erstellen sind. Da geht es um unstrittige, einfache Fälle. Zehn Seiten sind jedoch definitiv nicht summarisch. Das Gesetz wird in der Praxis nicht gelebt. Deshalb will ich eine Präzisierung vornehmen. Stichworte und Verweise genügen. Damit können Verfahren schneller und ressourcenschonender abgehalten werden. Gerichtliche Entscheide werden deutlich kürzer. Das dient in diesen Fällen allen. Weniger Papier und Text, den kaum jemand liest, schaden nicht.

Zu meiner zweiten Minderheit: Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche belasten die staatlichen Strukturen erheblich, verursachen signifikante personelle, prozess- und sozialhilfebedingte Mehrkosten und vereiteln oft den Wegweisungsvollzug. Aus diesen Gründen sollen Rechtsmittel zeitlich eingeschränkt werden. Das ist eine ganz einfache Massnahme mit enorm viel Effekt. Zudem sollen mündliche Urteilsverkündungen bei offensichtlich unbegründeten Beschwerden möglich sein. Dies führt zu mehr Effizienz in der Asyljustiz.

Ebenso soll sichergestellt werden, dass die Verfahrenskosten bereits bezahlt sind, bevor die Beschwerdeführerin ein vollständiges, schriftlich begründetes Urteil verlangen darf. Die Regelung, wonach eine vollständige schriftliche Ausfertigung innerhalb von zehn Tagen gegen Gebühr und nach Bezahlung der Verfahrenskosten verlangt werden kann, schützt die Ressourcensituation der Verwaltung, ohne den Zugang zu einer ausführlichen Begründung grundsätzlich zu verunmöglichen.

Ich weiss, das klingt jetzt alles sehr theoretisch und sehr trocken, aber genau dort gibt es unglaublich viel Sparpotenzial. Dieses Thema ist halt nicht populistisch, dabei hat es so viele Auswirkungen auf unser Asylsystem und auf das Zusammenleben in der Schweiz. Ich bitte Sie, diese einfachen Massnahmen zu unterstützen. Es geht um jeden Rappen, um jede noch so kleine Prozent- und Promillestelle. [GZ]

Danke für die Unterstützung.