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AB 369992

Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen Minderheiten und dann gerade auch über die Änderungen, welche ich anbringen will.

Die SVP-Fraktion ist nicht grundsätzlich gegen die Idee eines direkten Gegenentwurfes, aber wir wollten und wollen mögliche Varianten dazu diskutieren, weil die beabsichtigte Unschärfe dieses Gegenentwurfes problematisch ist. Der Beschluss des Ständerates verabschiedet sich nicht vom instrumentellen Charakter der Neutralität. Diese Interpretationsflexibilität - der Begriff ist so kompliziert wie dessen sinnvolle Anwendung - ist der Grund für die Erosion unserer Glaubwürdigkeit als neutraler Staat. Paul Widmer, ein ehemaliger Schweizer Diplomat, hat es treffend formuliert und das Ganze auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt: "Die Neutralität verfügt nur über ein Kapital: ihre Glaubwürdigkeit."

Obwohl der Gegenentwurf den Grundsatz der Neutralität in der Bundesverfassung verankert, bleibt der Text vage. Die erodierende Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität wird damit nicht genügend verbessert.

Was will die Initiative? Sie präzisiert im neuen Artikel 54a der Bundesverfassung zur Schweizer Neutralität, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Sie will die Schweiz auch in keiner militärischen Allianz sehen. Eine Zusammenarbeit mit einem solchen Bündnis bleibt jedoch möglich, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder bei Vorbereitungshandlungen zu einem solchen Angriff. Darüber hinaus dürfte die Schweiz nicht an bewaffneten Konflikten zwischen Drittstaaten teilnehmen. Abgesehen von ihren Verpflichtungen gegenüber der UNO und von Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen wäre es der Schweiz nicht mehr erlaubt, nichtmilitärische Zwangsmassnahmen zu ergreifen. Schliesslich zielt die Bestimmung auch darauf ab, die Rolle der Schweiz als Vermittlerin zu stärken.

Weil der direkte Gegenentwurf des Ständerates vage bleibt und sich nur darauf beschränkt, die Neutralität der Schweiz festzuschreiben, habe ich Änderungen beantragt, welche den Gegenentwurf in Richtung Initiative korrigieren - so hat es richtigerweise auch der Kommissionssprecher gesagt.

Was machte die APK-N? Nachdem sie schon im letzten Sommer zum Schluss gekommen war, dass sie von der Initiative nichts wissen will, beschloss sie an ihrer Sitzung vom 16.[NB]Februar 2026 mit 15 zu 10 Stimmen, sich auch gegen einen Gegenentwurf auszusprechen. Noch einmal: Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates will mit einem Verhältnis von 3 zu 2 nicht einmal von der "Neutralität light" des Ständerates etwas wissen. Was ich auch noch interessant finde: Die APK-N stimmte im letzten Sommer einem Antrag zur Durchführung einer Vernehmlassung zu. Was machte die Mehrheit der Kommission, als die Resultate vorlagen? Sie interessierte sich nicht dafür.

Sollten meine beiden Anträge nicht durchkommen, was leider zu erwarten ist, so wird auch die Mehrheit der SVP-Fraktion den Gegenentwurf ablehnen. Sie wird dann nur dem Original zustimmen, also der Volksinitiative.