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preparatory:AB 370035

Wyssmann Rémy · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Wir haben vorhin viel gehört. In die Initiative wurde viel hineininterpretiert. Ich möchte Sie aber bitten, den Text der Initiative einmal zu lesen.

In Artikel 54a Absatz 1 der Bundesverfassung gemäss Initiative steht einfach das drin, was bewährte Neutralität ist, das, was wir seit Jahrzehnten, seit über 100 Jahren, in der Schweiz haben: "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet." So weit, so gut. Das ist unser Erfolgsmodell, und das hat vorhin niemand wirklich bestritten.

Kommen wir zu Absatz 2. Wir haben vorhin gehört, dass wir Bündnissen nicht mehr beitreten dürfen. Das ist falsch. Im ersten Teil dieses Absatzes steht zwar klar drin, dass wir keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten dürfen, aber im Absatz steht gleichzeitig auch drin, dass eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen im Falle eines direkten militärischen Angriffes auf die Schweiz vorbehalten ist. Wir können unsere Flexibilität durchaus wieder zurückgewinnen, wenn wir bedroht sind oder wenn wir uns auf einen solchen Angriff vorbereiten müssen.

So wurde es auch im Zweiten Weltkrieg praktiziert. General Guisan traf mit den Franzosen eine Vereinbarung, wonach im Falle eines deutschen Einmarsches von der Nordseite eine französische Division zur Grenzsicherung auf das Gempenplateau komme - das Manöver[NB]H. In diesem Manöver H wurde klar vereinbart, dass die Franzosen uns bei einem deutschen Einmarsch unterstützen würden, weil wir auf dem Gempenplateau zu wenig Artillerie hatten. Das war gelebte Neutralität mit Flexibilität und Möglichkeiten zur Bündnisverteidigung im Notfall. Das haben wir auch praktiziert.

Vorhin wurde gesagt, dass wir bei den internationalen Sanktionen nicht mehr flexibel sein dürfen. Auch hier gibt es einen Vorbehalt: "Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten."

Sie sehen also: Wir können uns durchaus weiterhin an Sanktionen beteiligen - allerdings nur an Sanktionen, die von der UNO beschlossen werden, nicht an einseitigen, willkürlichen Sanktionen.

Es wurde vorhin gesagt, wir seien im Hinblick auf sogenannte Vermittlertätigkeiten nicht mehr glaubwürdig, wenn wir diese Initiative unterstützten. Auch das ist falsch. Der neue Artikel 54a Absatz 4 der Bundesverfassung sagt ganz klar und deutlich: "Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung." Das ist nichts anderes als eine Kodifizierung dessen, was wir bereits seit Jahrzehnten gelebt haben, was unser Erfolgsmodell ist und war; es ist keine restriktive Haltung, sondern es ist eine Kodifizierung des Erfolgsmodells Neutralität. Die dauernde Neutralität wurde 1815 am Wiener Kongress international anerkannt. Das Neutralitätsrecht verpflichtet zur Unparteilichkeit im Krieg; die immerwährende, bewaffnete Neutralität ist ein Grundpfeiler der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik, sie bedeutet, dass sich die Schweiz militärisch nicht an Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt.

Unterstützen Sie diese Initiative, schaffen Sie Klarheit, nutzen Sie diese Initiative, um diesem Erfolgsmodell zum weiteren Bestehen zu verhelfen.