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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-03-05

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-05

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten, und ich beantrage Ihnen das aus drei Gründen. Jeder Grund für sich ist Grund genug, nicht einzutreten, Sie können also einen auswählen. Erstens ist die Vorlage unnötig und damit eine Überregulierung, das Kernanliegen der Vorlage wurde vom Bundesrat bereits erfüllt. Zweitens trägt sie der Gesundheit der Bevölkerung und dem Schutz der Umwelt in der Schweiz zu wenig Rechnung, sie ist sehr einseitig. Und drittens ist sie aus demokratiepolitischer Sicht problematisch.

Zum ersten Grund: Warum ist die Vorlage unnötig und stellt eine Überregulierung dar? Das Kernanliegen der parlamentarischen Initiative, eine Annäherung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an diejenige der EU, ist mit der Verordnungsanpassung, die vom Kommissionssprecher erwähnt wurde, bereits umgesetzt. Das ist auch der Grund, warum der Bundesrat die Vorlage hauptsächlich ablehnt. Die parlamentarische Initiative wurde als Druckmittel für die Anpassung der Pflanzenschutzmittelverordnung angenommen, und diese Anpassung ist ja mittlerweile, wie Sie gehört haben, erfolgt. Die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung ist seit dem 1.[NB]Dezember 2025 in Kraft.

Neu kann für Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz bewilligt sind und damit eben sehr ähnliche Voraussetzungen erfüllen, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragt werden. Dadurch stehen für die Landwirtschaft künftig modernere, wirksamere Produkte rascher zur Verfügung. Das Zulassungsverfahren wurde somit insgesamt optimiert. Die Anforderungen an die Sicherheit und die Wirksamkeit der Mittel bleiben mit der Verordnung aber hoch. Mit dem vorliegenden Entwurf, den wir jetzt diskutieren, würde somit doppelt legiferiert, das ist einfach eine Überregulierung.

Selbstverständlich ist eine Annäherung der europäischen und der Schweizer Zulassung von Pflanzenschutzmitteln absolut sinnvoll. Es ist gut von der Schweiz, die administrative Arbeit der Zulassung, die in Nachbarländern schon gemacht wurde, zu übernehmen, so werden die vorhandenen Ressourcen besser eingesetzt und auch die Prozesse beschleunigt. Falls es bessere oder weniger schädliche Mittel gibt, können diese dadurch auch rascher angewendet werden.

In der Vernehmlassung, das haben Sie ebenfalls vom Kommissionssprecher gehört, war die Vorlage sehr umstritten. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Vernehmlassung noch negativer ausgefallen wäre, als es bereits jetzt der Fall war, hätten die Kantone die neu revidierte Pflanzenschutzmittelverordnung schon gekannt. Die Vernehmlassung hatte deutlich vor dem Inkraftsetzen der totalrevidierten Verordnung stattgefunden. Das Kernanliegen wurde somit mit der Anpassung der Verordnung bereits umgesetzt. Die parlamentarische Initiative, ich möchte das betonen, war ein Druckmittel für die Revision der Verordnung, und sie könnte somit heute, weil sie erfüllt ist, abgeschrieben werden.

Der zweite Grund, warum ich beantrage, nicht auf die Vorlage einzutreten, ist, dass sie der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung und dem Schutz der Umwelt nicht genügend Rechnung trägt. Sie ist einseitig an den Interessen der Landwirtschaft ausgerichtet. Es werden vor allem die[NB]typischen[NB]Schweizer Landeseigenschaften wie Kleinräumigkeit, das dichte Gewässernetz, starke Hanglagen sowie hoher und intensiver Niederschlag nicht genügend berücksichtigt.

Pflanzenschutzmittel sind oft toxisch, das ist gerade bei Insektiziden ihr Sinn und Zweck; sie sollen Schädlinge, sie sollen Krankheiten bekämpfen. Grundsätzlich gilt, dass zwar die Menge der eingesetzten Mittel zurückgeht, die Substanzen aber effizienter sind, das heisst toxischer. Deshalb ist auch äusserste Vorsicht geboten. Pflanzenschutzmittel wirken leider nicht nur da, wo sie sollten, das heisst bei den Schädlingen, sondern sie gehen ins Grundwasser, ins Trinkwasser, in die Lebensmittel, in die Böden, und da bleiben sie, wie wir wissen, ja auch sehr lange. Sie wirken somit nicht nur für die Schädlinge toxisch, sondern auch für Nützlinge wie Bienen oder andere Insekten und natürlich am Schluss auch für uns Menschen.

Deutlich zeigt sich das zum Beispiel an der Nervenkrankheit Parkinson. Parkinson ist eine der weltweit am stärksten zunehmenden Krankheiten. Auch in der Schweiz haben sich die Fälle in den letzten dreissig Jahren verdoppelt. Der Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Parkinson ist wissenschaftlich sehr gut belegt. Von 53 Substanzen, bei denen ein Zusammenhang mit Parkinson nachgewiesen wurde, sind zehn bereits heute in der Schweiz zugelassen. Mit der Vorlage kämen fünf weitere dazu. Das haben die Hearings in der Nationalratskommission sehr deutlich gezeigt, wo unter anderem auch ein Neurologe angehört wurde.

Trotzdem steht im erläuternden Bericht zur Vorlage nichts zur Auswirkung der Initiative auf die Gesundheit und die Gesellschaft; gemäss Einschätzung der nationalrätlichen Kommission hat die Vorlage keine Konsequenzen für die Gesellschaft. Im erläuternden Bericht steht jedoch unter dem Kapitel "Auswirkungen auf die Umwelt" der Hinweis, dass die Vorlage einen negativen Einfluss auf das Schutzniveau haben kann, beispielsweise wegen der höheren Niederschlagsmengen als in anderen europäischen Ländern.

Uns liegt also eine Vorlage vor, die negative Auswirkungen auf das Schutzniveau in der Schweiz hat, obwohl x-fach nachgewiesen und wissenschaftlich belegt ist, dass die Belastung der Bevölkerung und der Umwelt in der Schweiz auch ohne diese Vorlage bereits sehr gross ist. Die wissenschaftliche Basis hierzu ist breit gestreut und gut dokumentiert. Die entsprechenden Hochschulinstitute bringen das auch regelmässig an die Öffentlichkeit.

Ich erwähne hierzu drei eindrückliche Beispiele. Den Zusammenhang zwischen Parkinson und Pflanzenschutzmitteln habe ich bereits dargelegt.

Zweites Beispiel: In Frankreich, Italien und Deutschland ist anerkannt, dass Pflanzenschutzmittel bei Landwirtinnen und Landwirten die Parkinson-Krankheit auslösen können, weshalb die Krankheit in diesen Ländern als Berufskrankheit gilt. Letzten Sommer publizierte der Kanton Wallis eine Studie des Schweizer Tropeninstituts. Diese belegte eine hohe Pestizidbelastung - im Schnitt 14 Wirkstoffe - bei Kindern im Walliser Weinbaugebiet. Es konnte ein Zusammenhang zwischen zwei Pestiziden und einer Abnahme der Lungenfunktion hergestellt werden.

Drittes Beispiel: Die meisten Bäche in Gebieten mit verbreitetem Pflanzenschutzmitteleinsatz sind biologisch völlig verarmt. Die Umweltbelastungen sind auch regelmässig in der Presse. In der Wyna im Kanton Luzern wurden kürzlich Konzentrationen gemessen, die den Grenzwert viertausendmal überschreiten. Es handelt sich hier um Deltamethrin. Deltamethrin ist ein hochgiftiges Insektizid. Ein Tropfen kann einen ganzen Bach vergiften. Dadurch werden die ganze Nahrungskette der Fische sowie der Fisch selbst betroffen. Es ist ein Nervengift - mit entsprechenden Folgen auch für das Nervensystem der Menschen.

Das sind drei Beispiele. Angesichts dieser Ausgangslage ist es nicht angebracht, eine Vorlage zu verabschieden, die dem Gleichgewicht zwischen Landwirtschaftsinteressen, der Gesundheit der Bevölkerung und dem Schutz der Umwelt nicht ausreichend Rechnung trägt.

Der problematischste Aspekt der Vorlage ist die automatische Übernahme der Notfallzulassungen europäischer [PAGE 82] Länder durch die Schweiz. Kein anderer EU-Mitgliedstaat übernimmt Notfallzulassungen von anderen Staaten; dies wäre aufwendig und gefährlich. Die Notfallzulassungen waren auch mit keinem Wort in der parlamentarischen Initiative erwähnt, und sie waren ja auch absolut nicht Teil der Vernehmlassung. Wir werden nachher in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.

Der dritte Grund, warum ich Sie bitte, nicht auf die Vorlage einzutreten, basiert auf einer demokratischen und staatspolitischen Sicht. Der indirekte Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative wurde in diesem Rat ausgearbeitet, dies im Bewusstsein der hohen Belastung des Trinkwassers mit Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz und der negativen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Umwelt. Die Initiativen wurden bekämpft mit dem Versprechen, dass der Handlungsbedarf anerkannt sei und man in der Schweiz nun das strengste Gesetz überhaupt habe. Kaum war die Abstimmung durch, wurde im Parlament begonnen, schrittweise das Rad zurückzudrehen.

Ich nenne Ihnen drei Beispiele: Vor einem Jahr wurde gegen Treu und Glauben die Abschaffung der Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau beschlossen - eine Massnahme aus dem indirekten Gegenvorschlag zur Trinkwasser-Initiative. Nächste Woche befinden wir über eine Motion Müller Leo, die das Schutzniveau von Mensch und Umwelt in der Schweiz schwächen will. Der Bundesrat lockert im Auftrag des Parlamentes zurzeit die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die ebenfalls zentral für das Schutzniveau in der Schweiz ist. Das sind alles Massnahmen, die zulasten der Gesundheit der Bevölkerung und des Schutzes der Umwelt gehen, obwohl die Belastung in der Schweiz schon sehr hoch ist.

Ich komme zum Schluss. Die Vorlage braucht es nicht, sie ist eine Zwängerei. Der Kern der Vorlage wird mit der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung bereits erfüllt.

Angesichts der bereits sehr hohen Belastung von Mensch und Umwelt mit Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz möchte ich Sie bitten, nicht auf die Vorlage einzutreten.