Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-05
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-05
Wortprotokoll
Gemäss der OECD-Mindestbesteuerung sollen grosse multinationale Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro einer Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterliegen. Wird in einem Sitzstaat von Gesellschaften solcher Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung nicht erreicht, können die unterbesteuerten Gewinne je nach Konstellation durch das Ausland mittels der zwei internationalen Ergänzungssteuern, der IIR oder der UTPR, besteuert werden. Zu diesem Zweck müssen die lokalen Geschäftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen den [PAGE 175] Steuerbehörden Finanzkennzahlen unterbreiten, damit der effektive Steuersatz und eine allfällige Ergänzungssteuer festgestellt werden können. Zur administrativen Vereinfachung auf internationaler Ebene hat die OECD die Global-Anti-Base-Erosion-Vereinbarung erarbeitet. Die GloBE-Vereinbarung ist eine multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den steuerlichen Informationsaustausch, konkret den Austausch von GloBE-Erklärungen, in welchen diese Finanzkennzahlen enthalten sind.
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen im Rahmen dieser Vorlage zwei Punkte, erstens diese multilaterale GloBE-Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Erklärungen und zweitens den Bundesbeschluss über[NB]die[NB]Genehmigung der GloBE-Vereinbarung. Die Vereinbarung bildet die völkerrechtliche Grundlage für den Austausch von GloBE-Erklärungen zwischen den Partnerstaaten. Sie regelt, welche Informationen in welchem Zeitrahmen und in welcher Form ausgetauscht werden. Sie enthält ferner Regelungen zur Vertraulichkeit und zu den Datenschutzvorkehrungen. Durch die Einführung des einheitlichen zentralen Informationsaustausches wird verhindert, dass jedes Land eigene Meldepflichten aufstellt. Das reduziert die Bürokratie und die Kosten für die Unternehmen. Aus diesen Gründen ist ein breites Austauschwerk sinnvoll und wird auch seitens der Wirtschaft gewünscht, um die Anzahl von Steuermeldungen im Ausland damit möglichst gering zu halten.
Der Bundesbeschluss seinerseits sieht vor, dass das Parlament über die Genehmigung der GloBE-Vereinbarung entscheidet. Sofern beide Räte die GloBE-Vereinbarung genehmigen, wird der Bundesrat ermächtigt, diese zu ratifizieren. Der Austausch von GloBE-Erklärungen wird aktiviert, wenn sich zwei Staaten gegenseitig auf ihre Länderlisten aufgenommen haben. Zum heutigen Zeitpunkt steht noch nicht abschliessend fest, welche Staaten die GloBE-Vereinbarung umsetzen werden. Aktuell sind es[NB]26. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat für die Aufnahme von Staaten auf die Länderlisten der Schweiz zuständig ist. Die Schweiz kann nur dann am GloBE-Informationsaustausch teilnehmen, wenn sie von anderen Staaten auf deren Länderlisten aufgenommen wird. Als Partnerstaaten kommen nur Staaten infrage, welche die Pflichten bezüglich Vertraulichkeit, Datenschutz und sachgemässer Verwendung der Informationen einhalten.
Seit Anfang 2026 wird die GloBE-Vereinbarung vorläufig angewendet. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte haben dem im Oktober 2025 zugestimmt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Minderheit ihren Nichteintretensantrag zurückgezogen hat.
Ich bitte Sie um Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.