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Donzé Walter · Nationalrat · 2003-09-30

Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir im Namen der evangelischen und unabhängigen Fraktion noch folgende Bemerkungen zum Antrag der Mehrheit und zum Entwurf des Bundesrates: Wir haben es hier ganz klar nicht mit Leuten zu tun, die berechtigt sind, ein Asylgesuch zu stellen. Wir haben es mit Leuten zu tun, die aus Gründen, für die das Asylgesetz nicht geschaffen wurde, ein Gesuch gestellt haben. Nun sehen wir, dass es schon mal das Paradoxon gibt, dass wir von einer Pauschale sprechen, die bis zur Feststellung der Identität zeitlich befristet wird. Das ist in sich schon ein Widerspruch. Was heisst nachher "bis zur Feststellung der Identität"? Wie soll das genau definiert werden? Wie wirkt eine solche Bestimmung, wie sie die Mehrheit der Kommission nun formuliert, auf den Anreiz, bei der Findung der Identität mit zu helfen? Das ist eigentlich ein Widerspruch, und wir sollten so etwas nicht beschliessen!

Was die Höhe der Entschädigung betrifft, gibt es wohl nichts anderes als das Monitoring: Wir müssen feststellen, ob die Kantone mit der Pauschale, die ihnen für die Übergangszeit zugesichert wird, bis die Leute dann aus dem Verfahren aussteigen, ihre Kosten decken können.

Unsere Fraktion ist generell für den Systemwechsel, weil es sich hier nicht um Leute handelt, die im Sinne des Asylgesetzes berechtigt sind.