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preparatory:AB 37020

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Zu den beiden Streichungsanträgen, die gleichsam Nichteintretensanträge auf die Anag- und die Asylgesetzesrevision waren, habe ich bereits gesprochen. Ich möchte mich nur noch zum Systemwechsel und zur Stellungnahme der SP-Fraktion äussern.

Es ist richtig, dass wir hier - wie Herr Blocher festgestellt hat - drei verschiedene Konzepte diskutieren. Eines ist der Entwurf des Bundesrates, gemäss dem nach einem Nichteintretensentscheid die betroffenen Personen zu "illegalen Ausländern" werden. Damit ist der Bund für die Sozialhilfe nicht mehr finanziell verantwortlich. Die Kantone werden den betroffenen Ausländerinnen und Ausländern eine Nothilfe ausrichten müssen. Dafür richtet der Bund pro Nichteintretensentscheid eine Pauschale von 600 Franken aus.

Die zweite Position vertreten wir von der SP-Fraktion und auch die Grünen. Wir sind grundsätzlich gegen den Systemwechsel. Wir befürchten, dass damit mehr "sans-papiers" geschaffen werden, dass die Kriminalität zunimmt, dass die Schwarzarbeit ansteigt, und wir befürchten vor allem, dass damit besonders verletzliche Personen wie Frauen und Kinder zusätzlich bedroht werden, weil sie in die Illegalität abgedrängt werden. Alle diese Folgen sind im Übrigen bekannt, Holland praktiziert das hier vorgeschlagene System. Es zeigt sich, dass die Gemeinden massiv zusätzlich belastet werden.

Dann gibt es die dritte Position, das ist die Position, die die SVP-Fraktion vertreten hat: Der Bund bleibt so lange zuständig, bis die Identität abgeklärt worden ist, und nachher werden die Kantone zuständig.

Wir werden bei den folgenden Abstimmungen gegen den Systemwechsel stimmen. Das heisst, wir sind für die Streichung der betreffenden Artikel und werden dem Antrag der Minderheit Genner folgen. Einen solchen Antrag haben wir bereits in die Kommission eingebracht.

Sollten Sie der Streichung nicht zustimmen, werden wir dem Mehrheitsantrag folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Mehrheitsantrag auf der Fahne ist nicht etwa ein "Antrag Blocher", sondern es ist ein Antrag, den die Verwaltung formuliert hat. Ich finde es schon einigermassen merkwürdig, wenn im Nachhinein gesagt wird, die Kostenfolgen seien hier nicht absehbar. Dazu gilt es nochmals festzuhalten, dass die Kostenfolgen weder beim Systemwechsel - das ist ja auch mit der Grund dafür, dass Frau Fuhrer grundsätzlich gegen den Systemwechsel ist - noch beim Antrag, wie er jetzt als Antrag der Mehrheit auf der Fahne steht, klar feststehen.

Diese Situation ist besonders in einem äusserst heiklen Bereich der Gesetzgebung unhaltbar. Kein Mensch in diesem Saal kennt die Kostenfolgen des Systemwechsels. Herr Walker, schütteln Sie doch nicht den Kopf, ich kann Ihnen genau sagen, wie es in der Kommission war: Als wir gefragt haben, ob die 600-Franken-Pauschale reichen und wie sie festgelegt würde, wurde klar, dass es sich um ein System von Trial and Error handelt. Man versucht es mal mit den 600 Franken; vielleicht funktioniert es, vielleicht funktioniert es nicht. Im Rahmen eines Monitoringsystems wird man sich danach der Wirklichkeit annähern. So können Sie doch keine Gesetze machen - schon gar nicht auf dem Dringlichkeitsweg und schon gar nicht bei einem Sparprogramm.

Wir werden deshalb auf jeden Fall dafür sorgen, dass es eine Differenz gibt. Nur mit einer Differenz zum Ständerat haben wir und Sie alle in den Fraktionen die Möglichkeit, die finanziellen und sonstigen Folgen des Systemwechsels im Einzelnen sorgfältig zu prüfen. Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie für die Ablehnung des Systemwechsels. Wenn Sie dem nicht folgen wollen, stimmen Sie zumindest mit der Mehrheit der Kommission, und schaffen Sie damit eine Differenz zum Ständerat. Nur mit diesem Vorgehen werden Sie einer seriösen gesetzgeberischen Arbeit nachkommen können und die politischen und die finanziellen Folgen des Systemswechsels im Einzelnen überprüfen können.

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