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Heberlein Trix · Nationalrat · 2003-09-30

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Im Kapitel Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz werden weit reichende materielle Gesetzesänderungen vorgenommen, dessen sind wir uns bewusst. Dies vor allem mit dem Ziel, unser Land für Asylbewerber weniger attraktiv zu machen, Verfahren zu beschleunigen und im Hinblick auf das Abseitsstehen der Schweiz bezüglich Dublin möglichen Konsequenzen als [PAGE 1594] Zweitasylland vorzubeugen. Den Behörden sollen bessere Instrumente in die Hand gegeben werden, um den Vollzug der Wegweisung zu sichern und die Mitwirkungspflicht zu verstärken. Nun kann man sich fragen, ob diese grundlegenden Revisionen in den beiden Gesetzen im Rahmen des Sparprogrammes beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden dürfen. Offen ist auch, ob diese Massnahmen wirklich finanzielle Einsparungen bringen und welche.

Ich möchte im Folgenden darlegen, aus welchen Gründen die FDP-Fraktion diese Änderungen unterstützt und auch Ja zum gewählten Verfahren sagt: Das Recht - dies auch an die Adresse der Grünen und der SP-Fraktion - muss ja dann in den ordentlichen Kommissionen durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden, wenn die dringlichen Bestimmungen in einem Jahr ausser Kraft gesetzt werden. Wir unterstützen im Zusammenhang mit der Revision des Asylgesetzes und des Anag alle vorgesehenen Verschärfungen, die jetzt im Entlastungsprogramm vorweggenommen werden. Bereits in der letzten Revision haben wir eine Ausdehnung der Haftgründe auf Personen gefordert, welche die Mitwirkung verweigern, die bei der Feststellung der Identität und der Ausweisbeschaffung falsche Angaben machen oder die Zusammenarbeit verweigern.

Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass Personen, die aufgrund eines Zweitgesuches einen Nichteintretensentscheid erhalten, anders behandelt werden als Asylbewerber, auf deren Gesuch eingetreten worden ist. Diese Möglichkeiten wurden dazumal alle abgelehnt; sie sind nun in dieser Vorlage enthalten. Damit werden auch die klaren Forderungen der Vollzugsbehörden in den Kantonen endlich erfüllt, die sich immer wieder darüber beklagen, dass ihnen die notwendigen Mittel - zum Beispiel Haftverlängerung - nicht zur Verfügung stehen und dass Personen mit negativen Entscheiden untertauchen und damit den Vollzug verhindern. Nun sollen Personen mit einem Nichteintretensentscheid an der Empfangsstelle nicht mehr den Kantonen zugewiesen werden. Sie sollen damit auch nicht automatisch Unterkunft und Verpflegung erhalten, sondern als illegal anwesende Ausländer behandelt werden.

Diese Massnahmen haben in den Kantonen - wir haben es alle zu hören bekommen - zu Unsicherheiten und Angst vor allfälligen zusätzlichen Kosten geführt. Denn wohin die rund 6000 Asylbewerber gehen werden, die einen Nichteintretensentscheid in der Empfangstelle erhalten, nämlich ob sie untertauchen, abreisen oder sich mit einem Gesuch um Nothilfe an die Behörden wenden, kann erst die Praxis zeigen. Daher ist das Monitoringverfahren entscheidend für alle Beteiligten, aber vor allem für die Kantone, die erst dann beurteilen können, ob die Pauschale von 600 Franken pro Nichteintretensentscheid genügen wird oder nicht.

Entscheidend ist aber, dass der Bund die Unterstützung zur Beschaffung von Papieren weiterführt und damit die Grundlagen für die Rückführung schafft.

Die FDP-Fraktion unterstützt den Antrag Antille bzw. den Bundesrat, denn sie ist zum Schluss gekommen, dass die durch den Entscheid der Mehrheit eingefügte Formulierung nicht tragbar ist. Sie wird vielmehr dazu führen, dass die Unterstützung der Identitätsabklärung noch weniger vorankommen wird, da die Kantone nicht unbedingt einen Nachteil und die Gesuchsteller nur Vorteile daraus haben werden. Offen ist bei der Formulierung auch, ob es sich um Tagespauschalen handelt; dann wäre das Gegenteil eines Sparprogrammes erreicht. Ein administrativ aufwendiges Nothilfesystem müsste kreiert werden, analog dem Sozialhilfesystem, das wir heute haben. Daher wollen wir den Anträgen des Bundesrates zustimmen.

Der Antrag der Mehrheit würde nur eine Änderung des Unterstützungsniveaus bedeuten, nicht aber eine grundsätzliche Änderung des Verfahrens, nämlich dass man sich selber darum bemühen muss, nach der Ablehnung des Gesuches Hilfe zu holen.

Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, überall der Mehrheit zu folgen, alle Streichungsanträge der Minderheit abzulehnen und bei Artikel 14f den Antrag Antille bzw. den Bundesrat zu unterstützen.