Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-05
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-05
Wortprotokoll
Die WBK Ihres Rates befasst sich seit Längerem mit dem Stand der klinischen Forschung in der Schweiz. Die klinischen Studien in unserem Land haben im internationalen Vergleich in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Wir meinen, dass dieser Bereich der klinischen Forschung gerade in der forschungsstarken und innovativen Schweiz durch eine Anpassung der entsprechenden Rahmenbedingungen gestärkt werden muss. In diesem Kontext verweise ich auf Motionen zur Strategie in beiden Räten - Sie erinnern sich sicher an diese -, die Motion Herzog Eva 25.3685 im Ständerat und analog die Motion von Falkenstein 25.3504 im Nationalrat. Beide Motionen wurden angenommen. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Strategie zur Stärkung des Pharma- und Biotech-Standorts Schweiz zu erarbeiten. Wir meinen, dass sich die vorliegende Motion sehr gut in dieses strategische Ziel einfügt. Wir müssen nicht auf die Strategie warten, da der Handlungsbedarf unseres Erachtens klar ist.
Bevor ich zum eigentlichen Motionsanliegen komme, möchte ich noch kurz erwähnen, dass sich unsere Kommission schon mehrfach und auch vor Ort über die klinische Forschung informiert hat. Wir haben auch an anderen Orten Handlungsbedarf festgestellt; inzwischen besteht dieser aber zum Teil nicht mehr, was wir als positiv beurteilen.
Erstens erachten wir ein schnelles Verfahren für bedeutende klinische Studien in der Schweiz als wichtig - "Fast Track" ist das Wort der Stunde. Ein solcher Fast Track wurde bei Swissmedic als Pilotprojekt gestartet, was wir positiv beurteilen. Noch positiver ist es, wenn dann schnelle Verfahren aufgrund dieses Pilotprojekts definitiv gesetzlich ermöglicht [PAGE 91] werden. Zweitens sehen wir dezentrale klinische Studien als Ergänzung zu zentralen Durchführungen. Die Probanden gehen in die Spitäler, um sich testen zu lassen. Angesichts der digitalen Möglichkeiten erachten wir auch dezentrale Versuche mit Probanden zuhause als sinnvoll. Auch das scheint inzwischen möglich zu sein.
Wir meinen aber, das Potenzial für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien sei noch nicht ausgeschöpft. Diesbezüglich stellt unsere Motion nun den Antrag, Anreize zu schaffen, und zwar weitere Anreize für klinische Studien im Hinblick auf die Marktzulassung. Wir nennen als Beispiele, die jedoch nicht abschliessend sind, verkürzte Zulassungszeiten, eine Reduktion der Zulassungsgebühren sowie einen verlängerten Unterlagenschutz. Ergänzt sei noch, dass diese Anreize nicht nur bei neuen Zulassungen, sondern auch bei Indikationserweiterungen greifen sollten. Aus den Anhörungen ergab sich, dass es durchaus auch möglich und sinnvoll sein kann, die Gewährung von Anreizen an Bedingungen zu knüpfen, zum Beispiel an die Bedingung, dass die Einreichung von Zulassungsgesuchen für neue Arzneimittel in der Schweiz zeitnah zur Einreichung im internationalen Bereich erfolgen muss. Damit wird auch die Branche in die Verantwortung genommen.
Die Motion hat zwei Teile, Litera a und Litera b. Der erste Teil der Motion, Litera a, wurde in der Kommission einstimmig angenommen; entsprechend bitte ich Sie um Unterstützung. Unter Litera b werden wir betreffend Gebühren sehr konkret, dieser Teil wurde mit 7 zu 3 Stimmen angenommen. Hier möchten wir für klinische Versuche und Studien zu Produkten, die über keine kommerziellen Drittmittel finanziert werden, also akademische Studien, einen vollständigen Gebührenerlass erreichen, und zwar aus drei Gründen: Erstens gibt es für diese nicht kommerziellen Studien schon heute einen Gebührenerlass von 80 Prozent. Es bleiben also noch 20 Prozent der Gebühren. Gemäss bundesrätlicher Rechnung macht dies pro Jahr 100[NB]000 Franken aus. Es handelt sich also um eine Gebühr, die kaum mehr ins Gewicht fällt, aber mit entsprechendem administrativem Aufwand verbunden ist. Wir meinen, dass man gleich darauf verzichten kann. Zweitens hat sich aus der Anhörung ergeben, dass ein solcher Gebührenverzicht den akademischen Studien sehr förderlich wäre. Drittens befinden wir uns in einer starken Konkurrenzsituation nicht nur mit Europa, sondern vor allem auch mit Asien. Wir sollten alles tun, um diesen Rückstand zu anderen Regionen der Welt aufzuholen.
Insgesamt sei nicht verschwiegen, dass das Begehren dieser Motion nur ein Teil eines gesamten Katalogs von Massnahmen sein kann. Ich habe die Strategien erwähnt, die wir schon gefordert haben. Dann ist generell die Digitalisierung im Gesundheitswesen wichtig; die Arbeiten zur Nutzung von Sekundärdaten sind im Gange. Last, but not least ist ein Hauptmotivator für klinische Studien in der Schweiz, dass die entsprechenden Medikamente dann auch innert nützlicher Frist überhaupt zugelassen werden. Ohne Perspektive auf Zulassung verlieren die forschenden Unternehmen und die Akademien an Motivation, überhaupt in der Schweiz Forschung zu betreiben.
Noch zur Minderheit, Severin Brüngger wird sich selber zu Wort melden: Sie bezieht sich nur auf Litera b der Motion, also auf die Gebührenbefreiung. Diese geht der Minderheit zu weit, zudem ist in Litera a schon eine Möglichkeit zur Reduktion der Gebühren enthalten. Aber Kollege Brüngger wird sich noch zu Wort melden.
Wie gesagt, es gibt eine Minderheit bei Litera b, die Motion insgesamt wurde bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Enthaltungen erklären sich dadurch, dass bei Litera b eine Opposition besteht.
Der Bundesrat ist erfreulicherweise für diese beiden Teile der Motion, und ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit auch, beide Teile anzunehmen.