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Blocher Christoph · Nationalrat · 2003-09-30

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30

Wortprotokoll

Bei dieser Gesetzgebung - Anag, Asylgesetz - gibt es im Grunde genommen, was die Entschädigungen anbelangt, drei Konzepte.

Eines ist das Konzept des Bundesrates. Er schliesst die abgewiesenen Asylbewerber aus dem Asylfürsorgesystem aus; nach dem Nichteintretensentscheid gilt das Nothilfekonzept. Die Mehrheit der Kommission anerkennt diesen Systemwechsel, verlangt aber die Kostenübernahme durch den Bund bis zum Zeitpunkt, in dem die Kantone handeln können. Die Kantone können erst handeln, wenn sie die Leute ausschaffen können, weil zuerst die Ausweise beschafft werden müssen. Zuständig für die Papierbeschaffung ist der Bund, nicht die Kantone. Die Kantone können das gar nicht, sondern nur der Bund.

Es ist in der Kommission erklärt worden, dass Anstrengungen zur Feststellung der Identität während des Verlaufs des Asylbewerbungsverfahrens ausgeschlossen seien. Das sei aus Gründen der Gefährdung nicht erlaubt, sondern das könne erst nach dem Nichteintretensentscheid passieren, das hat uns Herr Gerber dargelegt. Ich habe dafür Verständnis. Wenn das völkerrechtlich so ist, muss es so gemacht [PAGE 1593] werden. Die Mehrheit sagt: Von dem Punkt an, wo die Kantone die volle Verantwortung tragen können, werden sie auch entschädigungspflichtig bezüglich Nothilfe. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es der Bund. Wer befiehlt, zahlt. Das muss so sein. Andererseits, wenn das nicht so ist und der Bund bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlen muss, fehlt natürlich auch der Antrieb, die Antriebsfeder, um die Ausschaffungsvoraussetzungen zu schaffen.

Das dritte Konzept ist das der Sozialdemokraten und der Grünen. Sie sagen: Wir wollen gar keinen Wechsel. Die Leute bleiben in diesem Asylfürsorgesystem, ob sie jetzt abgewiesen sind oder nicht. Das sind die drei Grundkonzepte.

Die Mehrheit hat wohl deshalb obsiegt, weil sie von der klaren Verantwortung ausgeht. Wir können doch nicht ein Entlastungsprogramm machen, den Bund entlasten und die Kantone bezahlen lassen. Darum bitten wir Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

Nun habe ich in den Zeitungen gelesen, dass hier ein Disput über die Formulierung dieses Artikels ausgebrochen sei. Ich muss Ihnen sagen: In der Kommission haben wir den Antrag gestellt, und da stand die Beschaffung der Ausweise im Mittelpunkt. Das steht nämlich auch im Mittelpunkt. Meistens können Asylsuchende nicht ausgeschafft werden, weil die Ausweise fehlen. Es ist dann von der Bundesverwaltung übernommen worden, hier eine Formulierung zu finden, um diesem Gedanken Rechnung zu tragen. Frau Bundesrätin Metzler, Sie haben irgendwo gesagt, es sei ein untergeordneter Beamter gewesen, es war aber Ihr höchster Chefbeamter in dieser Angelegenheit - Herr Jean-Daniel Gerber -, und es war Herr Peter Siegenthaler. "Bis zur Feststellung der Identität" haben nicht die Antragsteller formuliert, sondern es ist in Ihrem Departement formuliert worden, und zwar einfach, um die Ausschaffungsvoraussetzungen zu schaffen. Es kann ja sein, Frau Bundesrätin Metzler, dass die Formulierung etwas anders ausgefallen wäre, wenn Sie selber dort gewesen wären. Das ist hier jetzt nicht das Entscheidende.

Wenn wir der Mehrheit zustimmen, gibt es auf jeden Fall eine Differenz zum Ständerat. Das ist wichtig. Ich habe das Protokoll der ständerätlichen Debatte gelesen und habe in diesem Punkt eben eine ganz grosse Unsicherheit festgestellt. Der Ständerat hat Ihrem Konzept zugestimmt, aber es waren nachher eigentlich mehr oder weniger alle unglücklich. Darum sollten wir diese Differenz schaffen, dann kann auch die Formulierung nochmals genau angeschaut werden.

Es wird ja zuerst über den Antrag der Sozialdemokraten bzw. der Minderheit Genner und den Antrag der Mehrheit abgestimmt. Wenn der Antrag der Mehrheit schon bei dieser Abstimmung untergehen sollte, dann wird unsere Fraktion mit der Minderheit Genner stimmen, damit es eine Differenz gibt - auch wenn wir mit dem Systemwechsel an sich einverstanden sind. Sonst gibt es keine Differenz, und man kann nichts mehr verbessern.

Wir gehen also nicht so weit wie gewisse Kantonsregierungen, die sagen, man solle beim Fürsorgesystem bleiben und gar keinen Systemwechsel machen; in diesem Punkt unterstützen wir den Bundesrat, der ein Nothilfekonzept hat, aber der Zeitpunkt muss klar sein. Der Bund trägt die Verantwortung. Er lässt ja auch alle diese Asylsuchenden rein, also muss er auch die finanzielle Verantwortung tragen - bis zum Zeitpunkt, zu dem die Kantone handeln müssen und können.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zuzustimmen.