AB 37031
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-30
Wortprotokoll
Nach vorherrschender Meinung muss beim Bundeshaushalt gespart werden, und davon kann der Flüchtlingsbereich selbstverständlich nicht ausgenommen werden. Diese Meinung teilt auch die Minderheit der Kommission. Die Frage ist nur: Wie sparen wir intelligent, glaubwürdig und politisch nachhaltig? Mit meinen Minderheitsanträgen auf Streichung der Revisionen beim Anag und beim Asylgesetz ersuche ich Sie, diese beiden Gesetzesänderungen aus dem Entlastungspaket zu entfernen und damit gleichsam auf die beiden Revisionen nicht einzutreten. Das aus folgenden Gründen:
1. Es handelt sich hier um eine in höchstem Masse unsorgfältige Gesetzgebung. Beide Vorlagen beinhalten materielle Gesetzesänderungen von erheblicher Bedeutung und nicht etwa kleine Sparübungen. Sie beinhalten zum einen neue Haftgründe im Ausländergesetz, einen fundamentalen Systemwechsel, indem betroffene Personen bei einem Nichteintretensentscheid aus dem Asylgesetz in das Ausländergesetz transferiert und damit in die Illegalität abgeschoben werden. Derartige fundamentale Änderungen in einer [PAGE 1590] Gesetzgebung können wir nicht im "Hoppla-hopp-Verfahren" diskutieren und beschliessen - das geht jetzt an die Adresse von Herrn Blocher und der SVP-Fraktion. Es war bereits in der Kommission kaum möglich, dazu eine seriöse Gesetzesberatung durchzuführen. Zu meinen Anträgen fand kaum eine inhaltliche Diskussion statt. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass dazu kein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist und dass sich die betroffenen Kantone und Städte kaum dazu äussern konnten.
2. Wir sind derzeit in der Staatspolitischen Kommission an der Revision der Ausländergesetzgebung und des Asylgesetzes. Mit dem vorliegenden Entlastungsprogramm schaffen wir Tatsachen, welche diese Gesetzesrevisionen gleichsam überholen. Mit derart komplexen Gesetzen darf man nicht in dieser Art verfahren, Sie schaffen damit nur mehr Verwirrung statt Klarheit!
3. Die beiden Gesetzesänderungen im Anag- und im Asylbereich laufen unter dem Titel Sparmassnahmen. Aber der Spareffekt ist mehr als nur zweifelhaft. Im Anag-Bereich schaffen Sie mit neuen Haftgründen zusätzliche Kosten. Es ist klar, dass der Zweck davon ist, mehr Leute der Haft zuzuführen. Jeder Hafttag generiert aber Kosten von im Minimum 120 Franken pro Tag, und das wird der Bund zahlen müssen.
Völlig offen sind die Kostenfolgen des Systemwechsels, indem neu alle Leute mit Nichteintretensentscheiden nicht mehr dem Asylgesetz unterstehen, sondern zu illegalen Ausländerinnen und Ausländern werden. Es liegt auf der Hand, dass damit zwar vielleicht beim Bund Kosten eingespart werden, aber sicher nicht bei den Kantonen und bei den grossen Städten. Es ist denn auch kein Zufall, dass sich die grossen Städte gegen den Systemwechsel wehren und dass sich die zuständige Regierungsrätin des Kantons Zürich vehement dagegen ausspricht, weil sie befürchtet, dass der Systemwechsel grosse zusätzliche Kosten für den Kanton Zürich nach sich ziehen wird.
4. Das Vorgehen ist aus föderalistischen Gründen mehr als fragwürdig. Erneut werden die Kantone zu finanzpolitisch gravierenden Vorlagen nicht einmal ordentlich befragt. Es hat kein Vernehmlassungsverfahren stattgefunden. Damit werden Sie das Klima in der Eidgenossenschaft sicherlich nicht verbessern.
5. Mit übereilten Revisionen im Asylbereich schaffen Sie nicht mehr Vertrauen der Bevölkerung in die Gesetzgebung - mit Revisionen nach dem Prinzip von Trial and Error schon gar nicht. Die Asylpolitik der letzten Jahre war durch überhastete Revisionen gekennzeichnet. Seit den Siebzigerjahren hatten wir sieben Gesetzesrevisionen erlebt; das hat die Qualität der Gesetzgebung nicht etwa verbessert, und das politische Klima in diesem Land auch nicht - im Gegenteil: Sie wurden zum Nährboden von immer schamloseren Behauptungen von Parteien, die aus den Flüchtlingen politisches Kapital schlagen wollen.
Ich ersuche Sie deshalb: Streichen Sie diese beiden Gesetzesrevisionen - jene des Anag und des Asylgesetzes - aus dem Entlastungsprogramm. Die materiellen Folgen dieser beiden Gesetzesrevisionen sind unabsehbar; es wurde keine seriöse Diskussion dazu geführt, weder bei den Kantonen noch bei den Städten, noch in der Kommission. Auch heute im Plenum sollen wir erneut keine eigentliche Diskussion dazu führen können. Wir sind in der SPK daran, die beiden Gesetze zu revidieren. Ich bitte Sie deshalb, führen Sie diese Revision und die Diskussion im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch. Es lässt sich nicht verantworten, dass wir bei Nichteintretensentscheiden einen Systemwechsel von der Sozialhilfe zur Nothilfe beschliessen, der dazu führen wird, dass Kantone und Städte mit den dadurch illegalisierten Ausländerinnen und Ausländern belastet werden. Dies führt zu Kostenfolgen, die wir auf keine Art und Weise abschätzen können.
Ich bitte Sie deshalb: Sehen Sie davon ab, und streichen Sie diese beiden Gesetze aus dem Entlastungsprogramm.