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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-09

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-09

Wortprotokoll

Wir sind vorhin beim RPV einen grossen Schritt in Richtung Nationalrat gegangen. Ich glaube, hier bei dieser Position muss man schon nochmals innehalten und sich überlegen, was wir hier eigentlich tun.

Der Berichterstatter hat davon gesprochen, dass die Mehrheit die Kurve der Zunahme etwas abflachen wolle; das sei vertretbar, denn nachher stiegen die Beiträge ja wieder an. Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie die Zahlen wirklich anschauen, ist auch die Minderheit II (Würth) absolut vertretbar. Es gibt eine leichte Absenkung, dann steigen die Beiträge wieder an. Insofern kann ich nicht bestätigen, dass[NB]wir[NB]hier[NB]in[NB]der Minderheit II (Würth) eine finanzstrenge Haltung einnehmen, wie dies Kollege Zopfi gesagt hat, wirklich nicht.

Die Aufgabenentflechtung ist vorhin von Kollege Zopfi angesprochen worden. Wir machten seinerzeit schon einmal eine solche Übung. Ich habe mir nochmals die vor 25 Jahren erlassene Botschaft vom 14.[NB]November 2001 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) angeschaut. Das ist eben diese NFA-Botschaft - das A steht eigentlich für die Aufgabenzuweisung. In beiden Bereichen tätigte man Reformen, beim Finanzausgleich im engeren Sinn, aber auch bei der Aufgabenzuweisung. Das Ziel war eine möglichst klare Entflechtung, und dort, wo dies nicht möglich war, schuf man die sogenannten Verbundaufgaben. Kollege Zopfi, das ist nicht ein Ärgernis, sondern das hat sich eigentlich bewährt.

Wir haben verschiedene Berichte dazu schon in diesem Rat behandelt. Das dahinterliegende Instrument ist das Instrument der Programmvereinbarungen, und dieses hat sich eigentlich bewährt. Man wird das bei der Aufgabenentflechtung II sicher wieder anschauen. Aber ich bin der Meinung, dieses Instrument habe sich bewährt, und so sind auch die Themen, die Sie zitieren, in diese Verbundaufgaben reingekommen; "Verbundaufgabe" bedeutet eine gemeinsame Aufgabenerfüllung von Bund und Kantonen. Wenn hier also der Bund vielleicht etwas weniger bezahlt, dann sind immer noch die Kantone im Spiel. [PAGE 118]

Wenn Sie jetzt sagen, die Destinatäre seien die Bergbauern, dann ist das hier im Rat natürlich knackig und attraktiv. Aber die Destinatäre, die Partner in diesem Verbundsystem, sind die Kantone. Ich habe mir die Zahlen dazu, wie sich die Beträge in den letzten zehn Jahren effektiv entwickelt haben, von der Eidgenössischen Finanzverwaltung geben lassen. Ich gehe jetzt nicht auf den Beginn des NFA zurück, sondern betrachte einfach nur die letzten zehn Jahre. Über alle Positionen betrachtet, sind wir 2016 bei 403 Millionen Franken und beim Budget 2026 bei 530 Millionen Franken.

Das ist eine deutliche Steigerung; wir sind in diesem Bereich immer stärker gewachsen, und was die Minderheit II beantragt, ist ein leichtes Abflachen: im Finanzplan 2027 mit 489 Millionen Franken, dann 2028 mit 502 Millionen Franken und 2029 mit 527 Millionen Franken. 2029 ist der Betrag also schon wieder höher als im Budget 2025. Das ist die Realität, und darum kann ich diesem Alarmismus der Kantone und der NGO einfach nichts abgewinnen. Das ist, sachlich betrachtet, hier einfach völlig fehl am Platz. Es ist ein temporäres, leichtes Bremsen, und es ist nicht ein nachhaltiges, fundamentales Entlasten, das da irgendwie herbeigeredet wird. Es ist ein temporäres, leichtes Bremsen dieser Ausgaben im Transferbereich.

Kommen wir jetzt nochmals auf die Eintretensdebatte zurück, in der auch etwas grundsätzlich argumentiert worden ist, wie Sie sich erinnern können. Alle hier haben gesagt, dass wir einen zu hohen Anteil gebundener Ausgaben im Bundeshaushalt haben: 66 Prozent. Wir haben im Bundeshaushalt sehr umfangreiche Transferkredite, die dann massgeblich diese 66 Prozent ausmachen. Von diesen Transferkrediten gehen 40 Prozent an die Kantone - das ist die Ausgangslage. Wenn Sie jetzt wie der Nationalrat hingehen und einfach sagen, da passiere nichts, dann können Sie einfach nicht mehr ernsthaft noch von einem Entlastungsprogramm reden.

Kurz zusammengefasst: Auch wenn Sie hier festhalten und diese Streichung im Sinne des Bundesrates beschliessen, dann fällt die Welt definitiv nicht zusammen. Es wird etwas abgesenkt, aber die Beiträge steigen dann wieder an, und das ist wirklich absolut vertretbar, insbesondere darum, weil am anderen Ende es auch die Kantone sind, die hier, in all diesen Bereichen, in der Verantwortung sind. Das sind ja nicht ausschliessliche Bundesaufgaben, sondern das sind eben Verbundaufgaben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen.