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Studer Heiner · Nationalrat · 2003-09-30

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Zum Stichwort Erbschaftssteuer gab es heute Morgen schon wortstarke Äusserungen. Deshalb Folgendes: Wir hatten sehr grosse Freude, als Bundesrat Kaspar Villiger - aus seiner Sicht damals natürlich als "Warnschuss" - den Vorschlag der Schaffung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer unterbreitete. Aber er hat sie als eine gerechte Steuer ausgezeichnet begründet. Als wir dann in der Sondersession im Mai, nach dieser nicht vorgesehenen Vorlage, die Parlamentarische Initiative 03.422 einreichten, hatten wir den Wunsch, dass dieser Vorstoss auch im Entlastungsprogramm behandelt würde, da ein sachlicher Zusammenhang besteht. Das Büro hat entschieden - dazu war es absolut legitimiert -, den Vorstoss der WAK zuzuweisen. Von daher ist es verständlich und auch kein Gegensatz, dass Kollegin Leutenegger Oberholzer den Antrag im Rahmen des Entlastungsprogrammes gestellt hat. Wir werden hier selbstverständlich zustimmen. Aber für den Fall, dass Sie es nicht in diesem Zusammenhang realisieren wollen, werden Sie frühestens - hoffentlich nicht spätestens - in der nächsten Session, wenn Sie die Parlamentarische Initiative 03.422 behandeln, nochmals die Chance haben, darauf zurückzukommen.

Denn wir möchten wirklich ein gesamthaftes Entlastungsprogramm formulieren - das möchte ich auch Kollege Zuppiger sagen. Aus seiner zusammengefassten Variante mit Steuerpaket, Entlastungsprogramm und dem Nein zur Erbschaftssteuer ergibt sich eine Entlastung von netto nur 1,4 Milliarden Franken, weil man das Steuerpaket in der Höhe von 2 Milliarden Franken abziehen muss. Wenn man aber nur das hinkriegt, muss man mehr verlangen. Unsere Variante ergibt hingegen zusammengefasst eine Entlastung von ungefähr 5 Milliarden Franken: Ungefähr 1 Milliarde Franken fliesst als Einnahme aus einer eidgenössischen Erbschaftssteuer - das ist natürlich eine gerundete Summe -, dann ergibt der Verzicht auf das Steuerpaket 2 Milliarden Franken, und, wenn wir hier in dieser Vorlage dann differenziert urteilen, was unsere Fraktion tut, ergeben sich noch etwa 2 Milliarden Franken - statt der vorgeschlagenen 3,4 Milliarden. Dann kommen Sie auf eine Entlastung von mindestens 5 Milliarden Franken. Wenn Sie der Linie unserer Fraktion zustimmen, dann haben Sie bezüglich Entlastung das Optimum erreicht. Wir werden hier politisch von verschiedenen Seiten dafür kämpfen.

Ich wollte jetzt nur darlegen: Entlastung ist eine Kombination unterschiedlicher Massnahmen und auch politisch unterschiedlicher Schwergewichtssetzungen.

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