Friedli Esther · Ständerat · 2026-03-09
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-09
Wortprotokoll
Ich habe das vorliegende Postulat sowie vorgängig auch eine Interpellation zum Thema "Auswirkungen des finalisierten Basel-III-Standards auf die Finanzierungskosten von Schweizer KMU" eingegeben, weil ich in den letzten Monaten von verschiedenen Chefs von KMU auf das Thema Kredite und Finanzierungskosten angesprochen wurde.
KMU sind auf günstige Finanzierungsmöglichkeiten und eine verlässliche Liquiditätsversorgung angewiesen. Daher ist es ein Thema, das viele beschäftigt, wobei alle feststellen, dass es Veränderungen gibt. Es wird vor allem festgestellt, dass die Finanzierungskosten steigen. Dies belastet die Unternehmen und hemmt das Wirtschaftswachstum. Nun stellt sich die Frage, warum das so ist und was die Auswirkungen sind. Meiner Ansicht nach steht vor allem im Zentrum, welche regulatorischen Massnahmen hier mitwirken und ob wir als Gesetzgeber allenfalls etwas unternehmen müssen. Im Zentrum der Diskussionen, die ich führte, stand immer wieder die Umsetzung des finalisierten Basel-III-Standards. Dieser Standard war ja in unserem Rat auch schon mehrfach Thema.
Die Antworten des Bundesrates auf meine Interpellation sind meines Erachtens unbefriedigend und fallen doch eher oberflächlich aus. Daher möchte ich gerne einen Postulatsbericht zum Thema einfordern, in dem die Sache einmal etwas vertieft angeschaut wird. Ich habe bereits bei der Eingabe des Postulates eine längere Begründung geliefert und möchte daher punktuell noch auf einige Aspekte in der Stellungnahme des Bundesrates kurz eingehen.
In seiner Regulierungsfolgenabschätzung im Juli 2022 ging der Bundesrat von einem positiven volkswirtschaftlichen Nettonutzen aus, gestützt auf der Annahme, dass der Basler Mindeststandard global rasch implementiert würde und die Schweiz von der Konformität mit dem internationalen Standard profitiere. Diese Prämisse hat sich nicht bewahrheitet. Erst 9 von 20 Jurisdiktionen haben den Standard vollständig umgesetzt. Nur einen Monat nach dem Beschluss des Bundesrates über die Einführung per 1.[NB]Januar 2025 verschob die EU das Kernstück. Das Vereinigte Königreich verzögerte die Umsetzung und macht sie von Entwicklungen in den USA abhängig. Kanada verschob den schrittweisen Aufbau [PAGE 130] des Output Floors mit Verweis auf die wirtschaftliche Unsicherheit und den mangelnden Fortschritt anderer Länder auf unbestimmte Zeit. Die Schweiz setzt den finalisierten Basel-III-Standard somit neben Japan als einer von weltweit nur zwei grossen Finanzplätzen vollständig um.
Vor diesem Hintergrund empfinde ich die Aussage des Bundesrates, die Eigenmittelanforderungen wären ohne den finalisierten Basel-III-Standard höher ausgefallen und es sei zu keiner generellen Verteuerung gekommen, als, ich würde mal sagen, überraschend, zumal diese Aussagen erst 2026 überprüft werden sollen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Nationalbank ihren Leitzins zwischen 2023 und Mitte 2025 von 1,75 auf 0 Prozent gesenkt hat, was regulatorisch bedingte Kostensteigerungen im gewählten Vergleichszeitraum überlagert. Gesunkene absolute Kreditzinsen bedeuten deshalb nicht, dass der finalisierte Basel-III-Standard keinen preiserhöhenden Effekt hatte, sondern nur, dass ein allfälliger Effekt durch den Zinszyklus kompensiert wurde. Die entscheidende Frage, wie hoch die Kreditmargen ohne Basel III ausgefallen wären, bleibt der Bundesrat daher schuldig.
Ich höre, wie ich eingangs gesagt habe, von verschiedenen Unternehmerinnen und Unternehmern etwas anderes: So müssen die Banken bei der Immobilienfinanzierung diese bei höheren Belehnungen und höheren Risikostufen künftig tendenziell mit mehr Eigenmitteln unterlegen. Hierzu gab es in den letzten Wochen und Monaten auch verschiedene Medienberichte. Daraus wird deutlich, dass die Schweiz den finalisierten Basel-III-Standard in der aktuellen Form umsetzt, während die EU, die USA und das Vereinigte Königreich die Umsetzung verschoben und weniger strenge Eigenmittelanforderungen eingeführt haben. Schweizer Unternehmen sind daher im internationalen Vergleich besonders stark betroffen.
In der Vernehmlassung zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen systemrelevanter Banken, die Anfang dieses Jahres abgeschlossen wurde, äusserten zahlreiche Verbände - unter anderem Swissmem, der Schweizerische Gewerbeverband oder Swissholdings - erneut ihre Sorge über verschlechterte Finanzierungskonditionen. Der Gewerbeverband hält fest, dass KMU, die bereits durch den eingeschränkten Zugang zu Krediten belastet seien, die ersten Leidtragenden einer übermässigen Regulierung seien.
Unklar bleiben zudem auch Auswirkungen auf ungesicherte Kredite sowie auf Unternehmen mit gutem internen Kreditrating, die künftig vermehrt externe Ratings beschaffen müssen. Die damit verbundenen Kosten und Aufwände treffen insbesondere KMU, ein Aspekt, der in der bundesrätlichen Stellungnahme zu meinen Fragen vollständig ausgeklammert wird. Sinnvoll wäre es deshalb, die Kreditzinssätze für Unternehmen vor und nach der Einführung von Basel III final inklusive der "Phase-in"-Periode systematisch zu analysieren und nach Unternehmensgrössen und Bonitätsklassen zu segmentieren.
Mit meinem Postulat fordere ich eine Auslegeordnung zu den Auswirkungen von Basel III final auf die Finanzierungskosten. Es scheint mir von grosser Bedeutung, gerade auch im Hinblick auf weitere Regulierungen und auf die von mir geäusserten Themen und Fragestellungen, dass wir dies vertieft analysieren. Da der Bundesrat gemäss seiner Antwort für das Jahr 2026 bereits Umfragen in Auftrag gegeben hat und einen Bericht erstellen wird, kann er dies dann auch in einen Postulatsbericht zuhanden des Parlamentes integrieren, sodass wir diesen hier auch diskutieren können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meinem Postulat zuzustimmen.