Lexipedia

AB 370597

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2026-03-09

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Minderheit II in Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 8a Absatz 1bis. Es geht hier, wie bei der Minderheit III (Stadler) zu denselben Artikeln, um die Anpassung der pauschal erhobenen Schwerverkehrsabgabe respektive der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe an die Teuerung.

Seit der Einführung der LSVA im Jahr 2001 wurde die Schwerverkehrsabgabe nur zweimal an die Teuerung angepasst. In realen Zahlen hat die LSVA massiv an Wert verloren. Trotzdem verzichtet die Mehrheit der Kommission bewusst auf eine automatische Anpassung an die Inflation. Das Resultat ist absehbar: Jahr für Jahr verliert die LSVA als Lenkungsinstrument und als Einnahmequelle an Wirkung.

Wir haben die Frage der Anpassung an die Teuerung in der Kommission eingehend diskutiert. Soll der Bundesrat verpflichtet werden, die Höhe der erhobenen Abgabe direkt an die Teuerung anzupassen? Das wäre meine Minderheit[NB]II. Oder soll die Höhe der Tarife ab einer kumulierten Teuerung von über 3 Prozent angepasst werden? Das ist die Minderheit[NB]III (Stadler). Zu differenzieren ist: Die Minderheit I (Jauslin) in Artikel 4 betrifft lediglich die pauschale Schwerverkehrsabgabe, das heisst Reisebusse usw. Sie verlangt, wie von meinem Vorredner ausgeführt wurde, die Höhe der pauschal erhobenen Abgaben in regelmässigen Abständen durch den Bundesrat zu evaluieren und entsprechend anzupassen. Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 8a Absatz 1bis die Voraussetzungen für den Teuerungsausgleich explizit festzuhalten, statt mit einer Kann-Formulierung zu sagen, dass der Bundesrat die Höhe der erhobenen Abgabe an die Teuerung anpasse, ob für Reisebusse oder für schwere Güterfahrzeuge.

Denn nochmals: Die Teuerung wurde seit 2001 erst zweimal um kumuliert 6 Prozent angepasst. Das ist wenig, wenn man bedenkt, dass die Teuerung in den letzten 25 Jahren rund 15 Prozent betrug. Dieser Umstand führte zu einer unnötigen und ungewollten Verbilligung der LSVA. Laut Bundesrat wurden der Strassentransportbranche allein durch die verpasste Teuerungsanpassung insgesamt rund 250 Millionen Franken geschenkt - Geld, das im BIF fehlt und wodurch das Angebot auf der Strasse künstlich verbilligt wird, während die ungedeckten externen Umwelt- und Gesundheitskosten des Strassengüterverkehrs mit jährlich über 3 Milliarden Franken heute schon exorbitant hoch sind. Hiermit wäre die Frage unseres Kollegen Storni an Kommissionssprecher Farinelli beantwortet.

Wir wollen ein griffiges Gesetz und nicht ein Gesetz, das den realen Wert der wichtigen LSVA systematisch untergräbt, wie das der Fall ist, wenn wir die Abgabe nicht an die Teuerung anpassen. Das Preisverhältnis zwischen Schiene und Strasse muss zugunsten des Schienengüterverkehrs verbessert werden, wenn der Schienengüterverkehr langfristig bestehen soll, und das ist unser explizites Ziel. Wir müssen in Erinnerung rufen, dass das Schweizer Stimmvolk einen klaren Auftrag zur Limitierung des alpenquerenden Strassenverkehrs gegeben hat.

Ich bitte Sie, in den genannten Artikeln die Minderheit II (Brenzikofer) zu unterstützen. Zu den weiteren Minderheiten wird sich meine Fraktionskollegin Klopfenstein Broggini äussern.

AB 370597 | Lexipedia | Lexipedia