Brüngger Severin · Ständerat · 2026-03-09
Brüngger Severin · Ständerat · Schaffhausen · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-09
Wortprotokoll
Besten Dank vorab für die Antworten an den Bundesrat. Wir haben heute Abend mit der Motion Poggia ja schon einmal über das Thema der Zusatzversicherungen gesprochen; es scheint also doch ein Thema zu sein. Die bundesrätliche Antwort ist formal korrekt, bleibt aber zu stark im Juristischen verhaftet. Eine gesundheitsökonomische und ordnungspolitische Einordnung fehlt mir hier ein wenig. Ich hätte mir eine[NB]strategische[NB]Aussage[NB]gewünscht,[NB]wie der Bundesrat die Systemarchitektur unseres Dreisäulenmodells langfristig sichern will.
Wir stehen in einem Spannungsfeld: Die OKP baut den Pflichtleistungskatalog schrittweise aus, gleichzeitig ist der politische Druck hoch, Prämien und Kosten zu bremsen. Das erzeugt Druck auf Tarife und Leistungserbringer. Ohne Leitplanken drohen zwei unerwünschte Pfade: Entweder wird die OKP überdehnt, oder es entsteht eine Rationierung, etwa über Wartezeiten oder eine Angebotsreduktion.
In diesem Kontext kommt der privaten Krankenzusatzversicherung eine ergänzende Rolle zu; sie kann eine Differenzierung ermöglichen und Innovation fördern. Aber das funktioniert nur, wenn der Wettbewerb auch tatsächlich spielt. Hier überzeugt mich die bundesrätliche Argumentation nicht wirklich. Den Markt entscheiden zu lassen, ist in[NB]einem[NB]stark[NB]regulierten[NB]Markt keine Strategie. Wenn der OKP-Katalog wächst, schrumpft der eigenständige Spielraum für die Zusatzversicherung. Diese Wechselwirkung ist wichtig.
Damit komme ich noch zum Problem der gefangenen Versicherten. Die Bleibegarantie wird als Schutz genannt. In der Realität ist sie für viele eine Einbahnversicherung. Ja, das Kündigungsrecht liegt beim Versicherten; aber gerade ältere Versicherte haben faktisch oft keine reale Exit-Option, weil sie anderswo nicht mehr zu tragbaren Bedingungen unterkommen. Der Hinweis auf Artikel 156 der Aufsichtsverordnung (AVO) hilft nur begrenzt, weil er den Übertritt in einen offenen Bestand in der Regel nur innerhalb derselben Versicherungsgruppe ermöglicht. Das ist kein echter Anbieterwechsel; damit bleibt der Wettbewerb blockiert.
Gefangene Segmente bedeuten weniger Preis- und Qualitätsdisziplin und schwache Innovationsanreize. Wettbewerb funktioniert nur, wenn Wechselmöglichkeiten real sind, wenn Annahmeregeln klar sind und wenn man Mechanismen wie die Mitgabe von Alterungsrückstellungen und funktionale Äquivalente ernsthaft prüft. Ohne Reform drohen eine[NB]Marktsegmentierung nach Alter, eine Risikoselektion bei jungen Versicherten und eine Bestandesabschöpfung bei älteren.
Zum Schluss noch kurz zu den erwähnten sogenannten Doppelvergütungen: Diesem Narrativ wurde etwas zu viel Gewicht gegeben. Es gilt nämlich das Austauschprinzip: Wo echte Mehr- und Zusatzleistungen erbracht werden, dürfen dafür eigene Honorare ohne Bezug zu OKP-Tarifen vereinbart werden. Eine Doppelvergütung im Sinn einer zweimaligen Abrechnung derselben OKP-Leistung ist somit nicht der [PAGE 136] Normalfall. Wenn es Missbrauch gibt, dann muss er konkret belegt und gezielt sanktioniert werden, statt pauschal die Zusatzversicherer zu delegitimieren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.