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Roth David · Nationalrat · 2026-03-09

Roth David · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-09

Wortprotokoll

Ich kann nur anschliessen, wo Herr Stadler aufgehört hat. Die GLP will nicht verlagern, sondern dieses Instrument missbrauchen, um ein E-Förderprogramm durchzuziehen, und das mit enormen Mitnahmeeffekten.

Ich komme zu Artikel 8a Absatz 1bis. Es geht hier um die Teuerung. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit die Inflation zu wenig bewirtschaftet und entsprechend den Teuerungsausgleich jeweils nicht gemacht. Das führt dazu, dass wir bezüglich des Teuerungsausgleichs einen enormen Rückstand haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen dort alles andere als das, was die Kommission beschlossen hat. Das empfiehlt sich sowieso eigentlich bei allen Minderheitsanträgen, denn die Kommissionsmehrheit hat hier aus einem Verlagerungsinstrument ein Lastwagenförderungsprogramm gezimmert.

Damit komme ich zu Artikel 8b: Wir sind dafür, die Elektrolastwagen, wie vom Bundesrat vorgesehen, ab 2029 in das[NB]LSVA-System zu integrieren. Rabatte sind sinnvoll, um in einer Übergangsphase klimafreundliche Antriebe nicht zu benachteiligen. Entscheidend ist jedoch, dass diese Rabatte nicht so hoch ausfallen und so lange gewährt werden, dass sie die Schiene schwächen und zu Mitnahmeeffekten statt zu einer vorgezogenen Investition in elektrische LKW führen. Die von der Mehrheit der KVF-N bei Artikel 8b beschlossene spätere Integration der E-Lastwagen ab 2031 plus eine deutlich höhere Rabattierung der E-Lastwagen bis 2035 riskiert genau dies und würde laut Bundesrat zu Mindereinnahmen von bis zu 700 Millionen Franken im bereits stark unter Druck geratenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) führen. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei Artikel 8b, unbedingt den Antrag der Mehrheit abzulehnen, genauso wie den Minderheitsantrag V (Jauslin). Der Antrag meiner Minderheit III ist für die Umwelt die beste Variante, insbesondere in Kombination mit der weiteren Minderheit VII (Roth David) bei Artikel 8b Absatz 4, mit einer kürzeren und tieferen Rabattierung der Diesel-Euro-7-Fahrzeuge. Dadurch gehen Dekarbonisierung, Verlagerungspolitik und Finanzierung des BIF dann wieder Hand in Hand.

Bei Artikel 8b Absatz 4 geht es darum, dass die Dieselfahrzeuge, wie gesagt, ungenügend bepreist werden. Durch die vom Bundesrat vorgesehenen Rabatte würden Diesellastwagen bis und mit 2035 gleich hohe LSVA-Sätze zahlen wie heute. Man muss sich das mal vorstellen: Diese würden gleich hohe Abgaben wie bereits heute bezahlen, obwohl sie dannzumal längst nicht zu den besten verfügbaren Technologien gehören werden. Dies bremst die Dekarbonisierung und bevorzugt fossile Antriebe. Da die Klimabilanz von Euro-7-Fahrzeugen nahezu gleich schlecht ausfällt wie jene von Euro-6-Fahrzeugen, dürfen die Rabatte für Euro-7-Fahrzeuge eben nicht zu hoch ausfallen. Ich empfehle Ihnen daher, der Minderheit VII (Roth David) zuzustimmen und[NB]dadurch[NB]die[NB]maximale Rabattierung auf 10 statt 15 Prozent zu begrenzen und die Dauer der Regelung bis 2032 zu verkürzen.

Zum Schluss noch zu Artikel 8a Absatz 2 Buchstabe f: Hier geht es darum, dass wir in dieses Gesetz effektiv auch ein Verlagerungsziel einfügen. Das scheint mir eher eine Selbstverständlichkeit zu sein, hat aber in der Kommission leider auch keine Mehrheit gefunden. Deshalb können Sie jetzt die Chance packen und auch hier meiner Minderheit folgen.