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Müller Leo · Nationalrat · 2026-03-10

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-10

Wortprotokoll

Wir behandeln heute, wie Sie gehört haben, diese beiden Geschäfte gemeinsam. Ich komme zuerst zur Vorlage 25.077, zum Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen.

Vorab kurz zur Ausgangslage: Der Fonds de Roulement verfügte per Ende 2024 über ein Volumen von rund 625 Millionen Franken. Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" am 9.[NB]Februar 2020 trat der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der eine Aufstockung des Fonds de Roulement um 250 Millionen Franken über zehn Jahre vorsieht. Bis Ende 2024 wurden davon 115,8 Millionen Franken in den Fonds eingelegt. In den Folgejahren wird nun der Rest der Einlage von 250 Millionen Franken erfolgen, d.[NB]h. noch etwa 130 Millionen Franken, sodass der Fonds de Roulement Ende 2029 753,9 Millionen Franken umfassen wird. Die Nachfrage nach Darlehen aus diesem Fonds betrug in den vergangenen zwei Jahrzehnten im Durchschnitt rund 46,5 Millionen Franken pro Jahr. Damit konnten rund 1400 Wohnungen gefördert werden. Im Jahr 2024 lag die gewährte Darlehenssumme bei rund 92 Millionen Franken, womit rund 1990 Wohnungen gefördert werden konnten.

Mit dem Antrag des Bundesrates soll der Fonds de Roulement nun ab dem Jahr 2030 während fünf Jahren um je 150 Millionen Franken aufgestockt werden, d.[NB]h. um insgesamt 900 Millionen Franken. Damit würde der Fonds de Roulement Ende 2034 rund 1,65 Milliarden Franken umfassen.

Die WAK-N beriet diese Vorlage am 10.[NB]Februar 2026. Im Rahmen der Eintretensdebatte gab es auch einen Antrag auf Nichteintreten. Dieser Nichteintretensantrag wurde damit begründet, dass eine Aufstockung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht sei; die beschleunigte Nachfrage nach Wohnraum habe mit der Einwanderung zu tun, und in kurzer Zeit würden wir über eine entsprechende Initiative abstimmen. Die Kommission beantragt aber mit 17 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung, auf diese Vorlage einzutreten; dies zur ersten Vorlage.

Ich komme zur Vorlage 25.087, "Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2027-2033. Verpflichtungskredit". Die WAK-N hat dieses Geschäft ebenfalls an der Sitzung vom 10.[NB]Februar 2026 beraten. Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 1,92 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen, mit denen der Bund ab Mitte 2027 bis Mitte 2033 im Jahresdurchschnitt zwei bis vier Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger von jährlich etwa 250 bis 350 Millionen Franken verbürgen will und kann. Damit soll Artikel 35 des Wohnraumförderungsgesetzes nachgelebt werden.

Auch hier kurz zur Ausgangslage: Bis Mitte 2025 wurden unter dem Wohnraumförderungsgesetz insgesamt 6,167 Milliarden Franken für die Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger verbürgt. Von diesem Betrag wurden 38 Millionen Franken für Rückbürgschaften eingesetzt, der grosse Teil davon bei der Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft. Der letzte Bundesbeschluss, also jener vom 3.[NB]März 2021, sah vor, einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen von insgesamt 1700 Millionen Franken zu sprechen, und dieser Kredit wurde gesprochen. Der Betrag wird bis Mitte 2027 ausgeschöpft sein. Deshalb beantragt der Bundesrat nun einen zusätzlichen Beitrag für diese Bürgschaften.

Die Finanzkommission unseres Rates - Sie werden das noch hören - hat diese Vorlage ebenfalls beraten. Sie beantragt in ihrem Mitbericht, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Sie beantragt das mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die vorberatende Kommission unseres Rates, die WAK-N, hat dieses Geschäft beraten, und im Rahmen der Eintretensdebatte ist ebenfalls ein Nichteintretensantrag gestellt worden. Dieser Antrag ist damit begründet worden, dass dieses Instrument zur zusätzlichen Zersiedelung unseres Landes und zur Zubetonierung der Landschaft beitrage. Zudem soll das Bürgschaftsvolumen nicht schneller wachsen als die Zahl der Haushalte.

Nach gewalteter Diskussion hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen entschieden, Ihnen zu beantragen, auf dieses Geschäft einzutreten. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, dasselbe zu tun.