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AB 370713

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-03-10

Wortprotokoll

Depuis janvier 2026, la France exerce la présidence tournante du G7. Dans ce cadre, elle organise le prochain sommet du G7 du 15 au 17 juin prochain à Évian. La Suisse est directement concernée en raison de sa proximité immédiate, ainsi que du rôle de Genève comme plateforme internationale et aéroportuaire. Le dispositif de sécurité nécessaire exige, dès lors, une participation de la Suisse.

Im Sommer 2025, darauf hat Herr Ständerat Broulis hingewiesen, bat Frankreich die Schweiz um Unterstützung bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen für den G-7-Gipfel. Im Oktober beschloss dann der Bundesrat, dem Antrag[NB]Frankreichs stattzugeben.

Die Delegationsmitglieder der G-7 sind völkerrechtlich geschützte Personen, die von der Schweiz geschützt werden müssen. Dies erfordert auf Schweizer Boden, obwohl der G-7-Gipfel auf französischem Boden stattfindet, umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen, auch und gerade - Sie haben es erwähnt -, weil wir ja in der Region schon die Erfahrung von 2003 haben. [PAGE 138]

Nach Ankündigung des Gipfeltreffens in Evian baten die Regierungen der Kantone Genf, Waadt und Wallis sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit um die Unterstützung der Armee, um die Sicherheit während der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hat bestätigt, dass die Subsidiaritätskriterien für diese Unterstützung erfüllt sind. Auf dieser Grundlage hat dann der Bundesrat am 28.[NB]Januar beschlossen, die Kantone und das BAZG mit maximal 5000 Soldaten im Assistenzdienst zu unterstützen. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung über Lausanne und über dem internationalen Flughafen Genf anzuordnen, über den die G-7-Delegationen an- und abreisen werden. Die Armee wird die zivilen Behörden unterstützen, insbesondere beim Schutz von kritischen Infrastrukturen und Objekten wie dem Flughafen Genf. Sie wird zur Überwachung der Grenze und des Genfersees beitragen.

Als Frankreich um diese Unterstützung bat, sah die Planung so aus, dass die meisten Staatsdelegationen auf Schweizer Gebiet übernachten würden. Heute ist das anders vorgesehen. Frankreich hat bestätigt, dass die Delegationen auf französischem Boden übernachten werden. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir am Boden weniger Unterstützungsleistungen anbieten müssen, die Kooperation im Luftbereich aber gleich intensiv bleiben wird.

Der Bundesrat ist sich aber auch bewusst, dass sich die Sicherheitssituation jederzeit ändern kann. Wir verzichten deshalb darauf, ihm jetzt schon eine Reduktion des möglichen Assistenzdienstes zu beantragen. Es bleibt also bei den 5000 Angehörigen der Armee, die für diesen Einsatz vorgesehen sind. Wir möchten diese Zusammenarbeit formalisieren, Verfahren festlegen, die Zuständigkeiten regeln und gemeinsame Einsatzregeln aufstellen. Dazu sind wir im Moment daran, ein gemeinsames Verfahrensdokument für die Streitkräfte auszuhandeln. Auf finanzieller Ebene ist vorgesehen, dass die Kosten für den Einsatz der Armee durch das ordentliche Budget des VBS gedeckt werden. Erfahrungen mit vergleichbaren Assistenzdiensten haben gezeigt, dass diese Art von Unterstützung zugunsten ziviler Behörden nur marginale Zusatzkosten für das VBS verursacht. Es entstehen eigentlich die normalen Kosten für die Truppen bei einem solchen Einsatz.

Ich danke den Mitgliedern der vorberatenden Kommission für die Beratung dieses Geschäfts und auch für ihre einstimmige Unterstützung, und ich hoffe, dass der Ständerat ebenfalls so entscheidet.

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