Wermuth Cédric · Nationalrat · 2026-03-10
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-10
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes hat sich Ihre Finanzkommission über den vorliegenden Verpflichtungskredit gebeugt. Gemäss Ziffer 2.3 Buchstabe j der Handlungsgrundsätze der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte wird Ihnen die Begründung für die entsprechende Stellungnahme in diesem Ratssaal dann mündlich vorgetragen, wenn der Präsident einen "Mehrwert für die parlamentarische[NB]Meinungsbildung" erwartet. Wir danken für diese hochlobende Einschätzung der Finanzkommission durch das Ratsbüro.
Einführend: Um was es geht, wurde Ihnen bereits durch die Mitglieder der WAK erläutert; das brauche ich nicht weiter auszuführen. Ihre Finanzkommission ist im Grundsatz damit einverstanden, hier dem Antrag der Mehrheit der WAK zu folgen; so ist auch der Mitbericht Ihrer Kommission ausgefallen. Warum das?
Die FK-N unterstreicht, dass es sich bei den beantragten Mitteln in dem Sinne "nur" um Eventualverpflichtungen handelt. Konkret: Solange keine Bürgschaften eingelöst werden müssen - das hoffen wir natürlich alle -, bleibt der Kredit für den Bund ohne ausgabenwirksame Folgen. Mit der Zunahme des beantragten Bürgschaftsvolumens steigen jedoch auch die Ausfallrisiken, das ist korrekt. In der Bilanz des Bundes werden diese Rückstellungen so abgebildet, dass man von einem Ausfallrisiko von ungefähr 1 Prozent ausgeht. Ende 2024 betrug die entsprechende Rückstellung 43,6 Millionen Franken. Mit dem erwarteten Zuwachs in den nächsten Jahren auf ein Volumen von 4,9 Milliarden Franken dürften wir bei etwa 49 Millionen Franken landen, das heisst, es wäre eine Zunahme von 5 Millionen Franken über sechs Jahre. Das ist für das Bundesbudget keine enorme Belastung.
Aber bei diesem Wachstum hält es die FK-N selbstverständlich für angemessen, dass sie sich dazu äussert. Sie hat sich darum auch mit den Risiken im Zusammenhang mit der Wohnraumförderung befasst und sich entsprechend das Risikomanagement erläutern lassen. Ihre Finanzkommission hält dieses Risiko für absolut vertretbar, insbesondere deshalb, weil sie davon ausgeht, dass nach den Erläuterungen der Verwaltung das Risikomanagement angemessen und wirksam zu sein scheint. Die jüngste Analyse geht beispielsweise von einem Verlustrisiko von nur 0,1 Prozent der Gesamtausleihungen aus. Das ist absolut in einem Rahmen, innerhalb dessen sich die Finanzkommission keine weiteren Sorgen machen würde. Dies gilt selbst für den Fall, dass einige dieser Kredite ausfallen; da müsste man dann allenfalls die Bürgschaften honorieren.
Natürlich lässt sich das Risiko nie vollständig ausschliessen, das ist klar. Die Mehrheit Ihrer Kommission verweist aber auf den Umstand, dass seit 2003, seit der Einführung des Wohnraumförderungsgesetzes, keine Bürgschaft honoriert werden musste. Die Weiterführung dieses Instruments stützt sich also auf eine entsprechende Erfahrung.
Die Minderheit der Finanzkommission ist demgegenüber der Ansicht, dass das Bürgschaftsvolumen nicht stärker steigen sollte als die Anzahl der Haushalte in diesem Land. Das war bereits zu früheren Zeitpunkten Teil der Debatte um das entsprechende Gesetz. Zu diesem Zweck wurde ein Antrag auf Kürzung des Verpflichtungskredits auf 1,64 Milliarden Schweizerfranken eingereicht; das entspricht dem Antrag der Minderheit I (Pamini) der WAK-N. In der Finanzkommission wurde dieser Antrag mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, genauso wie die Anträge auf eine Ausweitung und auf stärkere Risikokontrollen.
Der Antrag der Minderheit II (Ryser) der WAK-N lag der FK-N in dieser Form nicht vor. Die FK-N beriet nicht über Anträge, die eine Erhöhung des Volumens verlangen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.