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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2003-09-30

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Die Verkürzung der Frist von heute dreissig Tagen auf fünf Arbeitstage ist inakzeptabel. Die Frist muss auf zehn Tage erhöht werden, das ist das absolute völker- und verfassungsrechtliche Minimum. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Entscheid vom 24. Juni 1998 ausdrücklich festgehalten, dass zu einem fairen Rechtsschutz auch die Effektivität des Rechtsschutzes gehört. Es handelte sich um einen ähnlichen Fall. Das Gericht sagte wörtlich: "Rechtsschutz darf nicht bloss formal, sondern muss im Einzelfall effektiv gestaltet sein."

Eine Frist von nur fünf Tagen wäre ausreichend, wenn der Bundesrat den Zugang zu Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Empfangsstellen und Flughäfen gewährleisten würde; das ist aber nicht der Fall. Wie sollen Asylsuchende, die meist unserer Landessprachen nicht mächtig sind und die zum Teil Analphabeten sind, ihre Rechte wahrnehmen können? Auch sie haben ein Recht auf einen effektiven Rechtsschutz. Bei einer Frist von fünf Tagen ist dieser nicht möglich.

Ich bitte Sie daher, dem Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.

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