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Walker Felix · Nationalrat · 2003-09-30

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Der Ständerat hat der bundesrätlichen Fassung zugestimmt. Die Kommission des Nationalrates hat diese Fassung mit 13 zu 12 Stimmen verworfen und zugleich Artikel 4 des Haushaltverbesserungsgesetzes aufgehoben. Das bedeutet zweierlei: Einerseits wurde dem Bund eine rechtlich konsolidierte Grundlage zur Erhebung seiner Gebühren im RVOG verweigert, mit der Begründung bzw. der Befürchtung, Bundesrat und Verwaltung würden ihre Gebührenpolitik aufgrund der neuen Bestimmungen unangemessen verschärfen. Andererseits wurde aber der bestehenden Gebührenverordnung durch die Streichung von Artikel 4 zu einem grossen Teil die Grundlage entzogen. Rund die Hälfte aller Gebührenverordnungen stützt sich auf diese Bestimmung. In einem Rückkommensantrag habe ich unter anderem vorgesehen, Artikel 4 des Haushaltverbesserungsgesetzes unverändert als Artikel 46a Absatz 1 zu übernehmen. Die einzige, allerdings wichtige Differenz besteht darin, dass sich die Mehrheit für eine Ergänzung ausgesprochen hat, "sofern dies in der entsprechenden Gesetzgebung vorgesehen ist". Eine grosse Minderheit teilt dieses Misstrauen gegenüber Bundesrat und Verwaltung nicht.

Mit diesem Vorbehalt der Spezialgesetzgebung verlieren schlagartig 32 Gebührenverordnungen mit einem Einnahmenvolumen von mehr als 100 Millionen Franken ihre Rechtsgrundlage.

Diese Lösung bleibt klar hinter dem geltenden Recht zurück. Sie ist zudem aufwendig und ineffizient. Bei jedem einschlägigen Gesetz beginnt die ganze Diskussion von vorne. Schliesslich sind auch die Befürchtungen bezüglich massloser, ja willkürlicher Anwendung nicht haltbar. Absatz 3 grenzt die Gebühren klar ein, indem das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip als Leitplanken zu beachten sind.

Ein Letztes: Gebühren sind Entgelte für die Beanspruchung besonderer Leistungen des Staates, die sonst mittels Steuern aller finanziert werden müssten, was wir als ungerecht empfinden. Wir schätzen das Missbrauchspotenzial bei der Beanspruchung von Leistungen des Staates durch Private höher ein als jenes von Bundesrat und Verwaltung.

Der Minderheitsantrag bringt eine einfache, rechtlich einwandfreie Grundlage für das Gebührenwesen des Bundes. Ich bitte Sie, ihn zu unterstützen.